MB-Presseinfos
„Kein Tarifknast für Gewerkschaften“ –
Protest vor dem Kanzleramt
Mit einer Protestaktion vor dem Bundeskanzleramt haben heute Beschäftigte aus rund 40 Fach- und Berufsgewerkschaften gegen Einschränkungen des Grundrechts der Koalitionsfreiheit und des Streikrechts demonstriert. Die Teilnehmer der gemeinsamen Aktion von dbb tarifunion und Marburger Bund forderten die Bundesregierung auf, den Entwurf der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) für eine gesetzliche Festschreibung des Prinzips „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ abzulehnen und nicht länger in die eigenen Überlegungen einzubeziehen. BDA und DGB fordern, dass nur noch der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft im Betrieb zur Anwendung kommen soll. Alle anderen Gewerkschaften sollen auch vom Streikrecht ausgeschlossen werden. Dagegen setzen sich die 37 Fachgewerkschaften der dbb tarifunion und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund gemeinsam zur Wehr. Vertreter der betroffenen Berufsgruppen, darunter angestellte Ärzte, Lehrer, Lokführer, Straßenwärter und Krankenpfleger, wurden vor dem Bundeskanzleramt symbolisch in einen „Tarifknast“ gesperrt, um die existenzielle Bedrohung der tarifpolitischen Eigenständigkeit zu veranschaulichen.
(04.04.11)
» Gemeinsame Pressemitteilung
Emnid-Umfrage: Drei Viertel der Deutschen gegen Einschränkung des Streikrechts
Große Mehrheit für berufsspezifische Tarifverträge
Für die Forderung nach gesetzlich vorgeschriebenen Einheitstarifverträgen gibt es in Deutschland keine Mehrheit. Nach einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag des Marburger Bundes (MB) sind 56 Prozent der Deutschen dafür, dass in einem Betrieb auch verschiedene Tarifverträge für verschiedene Berufsgruppen gelten können. Nur 40 Prozent sind dagegen, vier Prozent machten keine Angabe.
Dass Angestellte solcher Berufsgruppen auch streiken dürfen, steht für die Bundesbürger außer Frage. 75 Prozent der Befragten sind gegen die Einführung eines Streikverbotes für Angestellte bestimmter Berufsgruppen, nur 23 Prozent dafür. Auch im Krankenhaus angestellte Ärzte sollen weiterhin für ihre Tarifforderungen streiken dürfen, meinen fast drei Viertel der Deutschen (72 Prozent). Lediglich 25 Prozent sind anderer Auffassung.
(04.04.11)
» mehr
VKA täuscht den Bundeswirtschaftsminister
„Die kommunalen Krankenhäuser haben von den arztspezifischen Tarifverträgen des Marburger Bundes maßgeblich profitiert. Gäbe es heute noch Verdi-Einheitstarifverträge, hätte es eine Massenauswanderung von Ärzten gegeben. Die Patientenversorgung in den Krankenhäusern wäre massiv gefährdet. Es kann nur ideologische Borniertheit sein, die die VKA-Funktionäre nun nach gesetzlich verordneten Einheitstarifverträgen rufen lässt - Sorge um die Patienten ist es ganz sicher nicht“, kommentierte der 2. Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Andreas Botzlar, die in einem Brief an den Bundeswirtschaftsminister erhobene Forderung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände nach einer gesetzlichen Verankerung der Tarifeinheit. „Die Ärztinnen und Ärzte haben sich im Jahr 2006 durch Streiks an den kommunalen Krankenhäusern eigenständige Tarifverträge erkämpft. Danach gab es vier Jahre lang keinen Arbeitskampf. Erst im letzten Jahr waren Arbeitsniederlegungen notwendig, um zu einer Tarifeinigung zu kommen. Auch die VKA muss damit leben, dass Arbeitnehmer ihre Grundrechte wahrnehmen. Diese Rechte stehen nicht nur Einheitsgewerkschaften wie Verdi zu“, sagte Botzlar.
(25.03.11)
» mehr
Wirtschaftsforscher lehnen gesetzlich verordnete Tarifeinheit ab
„Die Wirtschaftsforscher des RWI haben der BDA/DGB-Initiative für ein Zwangsgesetz zur Tarifeinheit eine klare Absage erteilt. Wir fühlen uns durch das Wirtschaftsinstitut nachdrücklich in unserer Auffassung bestätigt, dass es keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Abschaffung der seit Jahren bestehenden Tarifpluralität gibt. Die Politik ist gegenüber den Gewerkschaften zu Neutralität verpflichtet. Monopolansprüche selbsternannter Einheitsgewerkschaften haben in einem plural verfassten Staat keinen Platz“, kommentierte der 1. Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Rudolf Henke, die gestern veröffentlichte, im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellte empirische Analyse des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung zu den Auswirkungen der Tarifpluralität auf das deutsche Tarifvertragssystem.
(10.03.11)
» mehr
Streik ist ein Grundrecht – für alle Arbeitnehmer
„Streik ist immer das letzte Mittel in einer Auseinandersetzung um bessere Arbeitsbedingungen. Ob eine Gewerkschaft zum Streik aufrufen darf, kann nicht von den Funktionären anderer Gewerkschaften oder den Spitzen der Arbeitgeberverbände abhängen“, kommentierte heute Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, jüngste Forderungen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). BDA-Präsident Dieter Hundt hatte in „Bild“ gefordert, das Arbeitskampfrecht massiv einzuschränken. „Das Streikrecht ist unteilbar. Es ist ein Freiheitsrecht für alle Arbeitnehmer. Wer es nur noch Gewerkschaften zubilligt, die mehr Mitglieder als andere in einem Betrieb haben, legt die Axt an die Grundlagen unserer freiheitlichen Verfassung. Ich empfehle Herrn Hundt dringend die Lektüre des Grundgesetzes, insbesondere von Artikel 9 Absatz 3“, sagte Henke.
(28.02.11)
» mehr
Marburger Bund warnt vor BDA-Diktat
„Für die Gesetzgebung ist immer noch das Parlament zuständig und nicht die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.“ Mit diesen Worten reagierte Rudolf Henke, 1.Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, auf die neuerliche Forderung der BDA-Spitze, den gemeinsam mit dem DGB entwickelten Entwurf eines Zwangsgesetzes zur Tarifeinheit „umgehend“ zu beschließen. In den vergangenen Monaten seit der Vorstellung ihrer Initiative habe die BDA-Führung manchmal den Eindruck erweckt, als könne sie der Bundesregierung ein Gesetz regelrecht diktieren.
(28.01.11)
» mehr
Höchstrichterlich bestätigt: Das Tarifvertragssystem funktioniert
Henke: „Ruf nach Zwangsgesetz zur Tarifeinheit absolut unsinnig“
Zu den heute bekannt gewordenen höchstrichterlichen Entscheidungen zum Tarifrecht erklärt Rudolf Henke, 1. Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund:
„Der 14. Dezember 2010 ist ein guter Tag für das Tarifvertragssystem in Deutschland. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (1 ABR 19/10) und der heute bekannt gewordene Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Tarifbindung in Arbeitgeberverbänden (1 BvR 2593/09) belegen die Stabilität und Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie unter den Bedingungen der gewachsenen Tarifpluralität.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit der heutigen Entscheidung erneut klargestellt, dass hohe Hürden für die soziale Mächtigkeit und Tariffähigkeit einer Arbeitnehmerorganisation bestehen. Es kann nicht jede x-beliebige selbsternannte Gewerkschaft den Status der Tariffähigkeit reklamieren. Auch dieser Anspruch unterliegt einer richterlichen Überprüfung, wenn er von anderen bestritten wird."
(14.12.2010)
» mehr
Zwang zur Tarifeinheit ist ein Auswanderungsprogramm
MB-Chef kritisiert „Taschenspielertricks“ des Arbeitgeber-Präsidenten
„Wer die Koalitionsfreiheit aushöhlt, legt die Axt an die Wurzel unserer Verfassung.“ Mit diesen Worten reagierte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, auf jüngste Interview-Äußerungen des Arbeitgeber-Präsidenten Professor Dieter Hundt. „Die Bundesregierung wäre sehr schlecht beraten, wenn sie dem Rat von Herrn Hundt folgen und die Rechte von Berufsgewerkschaften beschneiden würde. Das von ihm geforderte Schnellschuss-Gesetz zur Festschreibung der Tarifeinheit würde einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten. Die Tarifautonomie der Berufsgewerkschaften ist in unserer Verfassung ausdrücklich verbürgt. Sie hat keinen geringeren Rang als die Tarifautonomie der DGB-Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände“, betonte Henke.
(22.11.2010)
» mehr
Ärzte gegen jede Einschränkung des Streikrechts
Der Marburger Bund wendet sich entschieden gegen jede Einschränkung des Streikrechts. „Die von BDA und DGB geforderte Ausdehnung der Friedenspflicht zum Nachteil sogenannter Minderheitsgewerkschaften richtet sich gegen Grundrechte aller Arbeitnehmer“, kritisierten die Delegierten der 118. Hauptversammlung die Initiative von Arbeitgeberverbänden und Deutschem Gewerkschaftsbund für ein Gesetz zur Tarifeinheit Auch die gegen die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gerichteten Vorschläge der Monopolkommission zur „Einhegung der Tarifpluralität“, wie z. B. Zwangsschlichtungen und die Konstituierung einer Pflicht verschiedener Gewerkschaften, die Laufzeiten ihrer Tarifverträge einander anzupassen, seien vollkommen inakzeptabel. „Alle diese Vorschläge zielen darauf ab, gewerkschaftliche Betätigungsrechte massiv einzuschränken. Damit wäre die von der Rechtsprechung garantierte Parität im Arbeitskampf (‚Waffengleichheit‘) beseitigt“, heißt es in dem Beschluss der Hauptversammlung.
(06.11.2010)
» mehr
Marburger Bund: Koalitionsfreiheit erhalten
Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund fordert den Gesetzgeber und die Bundesregierung auf, die grundgesetzwidrige Initiative der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zur Festschreibung des Grundsatzes der Tarifeinheit zurückzuweisen. "Wir werden bis hin zum Bundesverfassungsgericht alles daran setzen, dass ein solches Gesetz weder Wirkung noch Bestand hat", heißt es in einem Beschluss der 118. Hauptversammlung des Marburger Bundes. Man werde alle juristischen und übrigen Möglichkeiten als Gewerkschaft und Berufsverband ausschöpfen, um diesen Anschlag auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit (Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz) zu vereiteln.
(05.11.2010)
» mehr
Henke: Ärzte werden sich keiner Fremdherrschaft beugen
„Wir appellieren an die Bundesregierung, der BDA/DGB-Initiative zur Festschreibung der Tarifeinheit nicht zu folgen. Es gibt keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Die Rechtslage ist klar und eindeutig. Wer Tarifautonomie will, muss die neue Tarifvielfalt als etwas Unabweisbares akzeptieren, das unsere plural verfasste Gesellschaftsordnung geradezu erfordert“, sagte heute Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, vor dem Auftakt der 118. Hauptversammlung der Ärztegewerkschaft in Berlin. Die Mitglieder des Marburger Bundes würden sich nicht wieder der Fremdherrschaft einer Einheitsgewerkschaft wie Verdi beugen: „Niemand darf gezwungen werden, sich in eine Gewerkschaft einzugliedern, die seine Interessen gar nicht authentisch vertritt“, so Henke.
(05.11.2010)
» mehr
Berufsgewerkschaften: Gesetz zur Tarifeinheit würde Chaos heraufbeschwören
Tarifeinheit nach Mehrheitsprinzip ist nicht nur rechtswidrig, sondern schafft auch unsichere Rechtsverhältnisse. Ein Chaos an Klagen und Prozessen ist vorprogrammiert, wenn durch ein Gesetz zur faktischen Erzwingung der Tarifeinheit im Betrieb die komplexen, durch eine Vielzahl von Entscheidungen der Arbeitsgerichte geprägten Regelungen auf den Kopf gestellt würden. Die Politik ist auch deshalb gut beraten, den Forderungen der Arbeitgeberverbände und des Deutschen Gewerkschaftsbundes nach einer gesetzlichen Festschreibung der Tarifeinheit nicht zu folgen. Dies war der einhellige Tenor des jüngsten Treffens von sechs Berufs- und Fachgewerkschaften in Berlin. „Es gibt keinen Regelungsbedarf im Tarifvertragsrecht. Ein Gesetz ist schlicht nicht notwendig und würde nur Rechtsunsicherheit schaffen, wo längst Rechtsklarheit herrscht“, erklärten die Vertreter des Marburger Bundes (MB), der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF), der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), der Unabhängigen Flugbegleiter Organisation (UFO), des Führungskräfteverbandes Chemie (VAA) und der Vereinigung Cockpit (VC).
Das Grundrecht eines jeden Arbeitnehmers, frei darüber zu entscheiden, welche Gewerkschaft für ihn Tarifverhandlungen führt und Tarifverträge abschließt, dürfe in keiner Weise beschnitten werden. Tarifpluralität und Gewerkschaftspluralismus seien lebendiger Ausdruck der in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz garantierten Koalitionsfreiheit für jedermann und für alle Berufe, betonten die Teilnehmer.
(03.11.2010)
» Gemeinsame Pressemitteilung
» Treffen der Berufsgewerkschaften am 01.11.2010
Henke warnt eindringlich vor Gesetz zur Tarifeinheit
Wenn selbsternannte Monopolisten ihr Machtkartell bewahren wollen, ist auch das Grundgesetz kein Hindernis. Mit ihrer freiheitsfeindlichen Idee eines Gesetzes zur Tarifeinheit („Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“) gehen die Spitzenvertreter der Arbeitgeberverbände und des Deutschen Gewerkschaftsbundes seit Monaten durchs Land, ohne dass sie sich durch die vielfach vorgetragenen rechtlichen Einwände von Arbeitsrechtlern und Verfassungsjuristen beeindrucken ließen. Das rechtswidrige Vorhaben sieht vor, dass die Gewerkschaft mit den meisten Beschäftigten im Betrieb künftig das Sagen hat. Vorrang hätte dann im Regelfall der Tarifvertrag einer DGB-Gewerkschaft, spezifische Tarifverträge von Berufsgewerkschaften würden verdrängt.
Jetzt glaubt der Cheflobbyist des Arbeitgeber-Dachverbandes sogar den Zeitplan für ein Gesetz diktieren zu können: „Ich gehe davon aus, dass noch in diesem Jahr ein Gesetzentwurf vorgelegt wird“, sagte Reinhard Göhner, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem „Tagesspiegel“ (01.11.2010). Das gehöre zum „Herbst der Entscheidungen“ der Bundesregierung. Dagegen warnte Rudolf Henke, Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, mit scharfen Worten vor einem Eingriff des Gesetzgebers: „Niemand in der Politik kann sich Verhältnisse wie beim FDGB in der DDR wünschen, wo eine Staatsgewerkschaft das Sagen hatte“, sagte Henke dem "Tagesspiegel".
(01.11.2010)
» mehr
Tarifpluralität als feste Realität akzeptieren
Marburger Bund warnt vor politischen Schnellschüssen
Der Marburger Bund (MB) hat an die Regierungskoalition appelliert, die vom Bundesarbeitsgericht konkretisierte Rechtsprechung zur Tarifpluralität uneingeschränkt zu akzeptieren. „Die Rechtslage ist eindeutig. Es gibt keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf und keinen Grund zu politischem Aktionismus. Die von Arbeitgeberverbänden und Deutschem Gewerkschaftsbund geforderte gesetzliche Festschreibung der betrieblichen Tarifeinheit ist ein Angriff auf die Freiheitsrechte aller Arbeitnehmer in diesem Land“, sagte der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke, nach einer Beiratssitzung des MB-Bundesverbandes und der 14 Landesverbände des Marburger Bundes. „Die Politik sollte sich von diesen selbst ernannten Monopolisten nicht ins Bockshorn jagen lassen. Tarifeinheit ist nicht nur rechtswidrig, sie schadet vor allem auch der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands: Hochqualifizierte Fachkräfte werden abgeschreckt, wenn ihnen jede Gelegenheit zur tarifpolitischen Entfaltung genommen wird.“
(25.09.2010)
» mehr
Bundesärztekammer unterstützt Marburger Bund im Kampf um Koalitionsfreiheit
(PdÄ) Die Bundesärztekammer hat an den Gesetzgeber appelliert, die durch das Bundesarbeitsgericht bestätigte gegenwärtige Rechtslage der Koalitionsfreiheit und Tarifpluralität beizubehalten. Es bestehe keine Notwendigkeit für eine gesetzliche Änderung. Eine derartige Gesetzgebung wäre eine massive Entwertung der in der Verfassung garantierten Koalitionsfreiheit. „Ein Zurücksetzen arztspezifischer Tarifverträge gegenüber anderen Tarifverträgen würde die ohnehin bestehenden Probleme bei der Besetzung ärztlicher Stellen in den Krankenhäusern erheblich verschärfen. Die Versorgungssicherheit in den Krankenhäusern wäre massiv beeinträchtigt“, warnte die Bundesärztekammer.
(24.09.2010)
» mehr
Henke: „Kein akuter Handlungsdruck“
Abkehr von der Tarifeinheit entspricht der Logik der Verfassung
In einem gemeinsamen Brief an Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen warnen sechs Fach- und Berufsgewerkschaften vor gesetzgeberischem Aktionismus im Tarifvertragsrecht und Arbeitskampfrecht. Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 7. September 2010 veranstaltete Kolloquium „Tarifeinheit und Koalitionsfreiheit“ habe deutlich gemacht, dass auch eine Vielzahl renommierter Experten aus der Rechtswissenschaft schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die von Arbeitgeberverbänden und Deutschem Gewerkschaftsbund geforderte gesetzliche Festschreibung des Grundsatzes der Tarifeinheit geltend macht. „Eine Einschränkung der kollektiven und individuellen Koalitionsfreiheit ist keinesfalls zum Schutze anderer Rechtsgüter, des sozialen Friedens oder einer funktionierenden Tariflandschaft notwendig“, heißt es in einem dem Brief beigefügten Positionspapier des Marburger Bundes (MB), der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF), der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL), der Unabhängigen Flugbegleiter Organisation (UFO), des VAA Führungskräfte Chemie (VAA) und der Vereinigung Cockpit (VC). Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Abkehr vom Grundsatz der Tarifeinheit sei kein Freibrief für Aktionismus, sondern eine Chance zur Festigung des freiheitlichen Rechts- und Sozialstaates.
(13.09.2010)
» mehr
Henke: „Aushöhlung der Koalitionsfreiheit entschieden entgegentreten“
BDA-DGB-Initiative richtet sich gegen Grundrechte aller Arbeitnehmer
„Das Dogma der Tarifeinheit ist tot. Jeder Versuch, es wiederzubeleben, muss scheitern“, erklärte heute Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes. Die ohnehin schon schwierige Personalsituation der Krankenhäuser würde sich weiter verschärfen, wenn die Ärzte sich wieder unter die Fremdherrschaft eines Einheitstarifvertrages begeben müssten und ihnen faktisch das Recht, unabhängig und eigenständig Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern zu führen, verwehrt würde. "Erst kürzlich gab es neue Hinweise auf einen zunehmenden internationalen Wettbewerb um hochqualifizierte Fachkräfte. In solchen Zeiten wäre es auch volkswirtschaftlich höchst widersinnig, die in Deutschland ausgebildeten Ärzte aus dem Land zu treiben. Genau das aber wäre die Konsequenz eines staatlich sanktionierten Rollback zu zentralistischen Einheitstarifverträgen", sagte Henke anlässlich des morgen stattfindenden Kolloquiums „Tarifeinheit und Koalitionsfreiheit“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
(06.09.2010)
» mehr
Marburger Bund begrüßt klarstellendes Rechtsgutachten zur Tarifeinheit
Die Initiative von Arbeitgeberverbänden und DGB für ein Gesetz zur Festschreibung der Tarifeinheit hat erneut das Urteil „verfassungswidrig“ erhalten. In einem vom Deutschen Beamtenbund (dbb tarifunion) in Auftrag gegebenen und heute vorgelegten Gutachten vertritt der renommierte Tübinger Rechtsprofessor Hermann Reichold die Auffassung, dass die von Arbeitgebern und DGB vorgesehene Verdrängung eines geltenden Tarifvertrags durch den Tarifvertrag einer Mehrheitsgewerkschaft einen verfassungswidrigen Eingriff in das Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG (Koalitionsfreiheit) darstellt.
(05.08.2010)
» mehr
Dogma der Tarifeinheit ist mit Grundrechten der Arbeitnehmer nicht vereinbar
„Die Auffassung der Arbeitgeber zur Tarifeinheit hält einer verfassungsgemäßen Prüfung nicht stand. Wir sehen in dem Versuch, das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Juli 2010 wieder rückgängig zu machen, einen Angriff auf unsere in der Verfassung verbrieften Grundrechte. Dagegen werden wir uns mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen“, kommentierte Armin Ehl, Hauptgeschäftsführer des Marburger Bundes, die heutigen Verlautbarungen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Das im Auftrag der BDA erstellte Gutachten des Verfassungsrechtlers Scholz stehe im klaren Widerspruch zu bisher bekannt gewordenen Auffassungen anderer Verfassungsjuristen und des Bundesarbeitsgerichts. „Um es klar zu sagen: Die Arbeitgeber bedienen sich der Rechtsauffassung eines in dieser Frage offensichtlich in seiner Zunft weitgehend isolierten Verfassungsjuristen“, sagte Ehl.
(29.07.2010)
» mehr
Berufs- und Spezialgewerkschaften verteidigen Tarifpluralität
Die Berufs- und Spezialgewerkschaften Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF), Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Marburger Bund (MB), Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO), Führungskräfteverband Chemie (VAA) und Vereinigung Cockpit (VC) haben diese Woche bei einem gemeinsamen Treffen in Frankfurt die Arbeitsrechtsexperten Prof. Dr. Wolfgang Däubler und Prof. Dr. Volker Rieble mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens beauftragt. Anlass hierfür war der Entschließungsantrag der rheinland-pfälzischen Landesregierung vom 6. Juli im Bundesrat. Hierin stellte sich diese hinter die Forderungen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zur Änderung des Tarifvertragsgesetzes und der Koalitionsfreiheit. Die beiden unabhängigen Gutachter sollen nun klären, inwieweit Vorschläge zur Veränderung der Koalitionsfreiheit und der Tarifpluralität mit dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sind.
(16.07.2010)
» mehr
Henke: „Tarifpluralität ist gelebte und bewährte Realität an den Krankenhäusern“
MB-Vorsitzender kritisiert rheinland-pfälzische Bundesratsinitiative zur Tarifeinheit
Als unbedacht und für den Zusammenhalt in der deutschen Gesellschaft schädlich hat der Marburger Bund den angekündigten Bundesratsantrag des Landes Rheinland-Pfalz zur Wiederherstellung eines dualen Tarifmonopols nach dem gemeinsamen Konzept von BDA und DGB bezeichnet. Das darin propagierte Dogma der Tarifeinheit ist mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit unvereinbar. Dies geht eindeutig aus dem gestrigen Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor. „Die Arbeitnehmer in unserem Land können frei ihre Gewerkschaft wählen und frei darüber entscheiden, wer für sie Tarifverträge aushandelt. Wer dieses Recht in Frage stellt, rüttelt an Grundfesten unserer Demokratie“, sagte der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke. „Das Bundesarbeitsgericht hat zweifelsfrei festgestellt, dass die Tarifeinheit keine Funktionsbedingung der Tarifautonomie ist. Das Konstrukt Tarifeinheit durch Einheitstarifvertrag ist von der Wirklichkeit längst überholt. Tarifpluralität ist gelebte und bewährte Realität in den Krankenhäusern“, betonte Henke.
(08.07.2010)
» mehr
„Erfolg für alle Arbeitnehmer in diesem Land“
Marburger Bund begrüßt Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) schreibt Tarifgeschichte: Es ist der Klage von im Marburger Bund organisierten Ärzten zu danken, dass das Gericht seine Rechtsprechung zum Grundsatz der Tarifeinheit ändern wird. Der in der Rechtsprechung noch bestehende, von der Wirklichkeit aber längst überholte Grundsatz der Tarifeinheit („Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“) wird ad acta gelegt. Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich die Auffassung des Vierten Senats zu Eigen gemacht, dass die Verdrängung eines Tarifvertrages nach dem Prinzip der Tarifeinheit mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz nicht vereinbar ist. Damit ist die Rechtsauffassung des Marburger Bundes, der erstmals im Jahr 2006 eigenständige Tarifverträge für Ärzte an Universitätskliniken und kommunalen Krankenhäusern aushandelte, voll bestätigt worden.
(23.06.2010)
» mehr
Mit einer Protestaktion vor dem Bundeskanzleramt haben heute Beschäftigte aus rund 40 Fach- und Berufsgewerkschaften gegen Einschränkungen des Grundrechts der Koalitionsfreiheit und des Streikrechts demonstriert. Die Teilnehmer der gemeinsamen Aktion von dbb tarifunion und Marburger Bund forderten die Bundesregierung auf, den Entwurf der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) für eine gesetzliche Festschreibung des Prinzips „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ abzulehnen und nicht länger in die eigenen Überlegungen einzubeziehen. BDA und DGB fordern, dass nur noch der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft im Betrieb zur Anwendung kommen soll. Alle anderen Gewerkschaften sollen auch vom Streikrecht ausgeschlossen werden. Dagegen setzen sich die 37 Fachgewerkschaften der dbb tarifunion und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund gemeinsam zur Wehr. Vertreter der betroffenen Berufsgruppen, darunter angestellte Ärzte, Lehrer, Lokführer, Straßenwärter und Krankenpfleger, wurden vor dem Bundeskanzleramt symbolisch in einen „Tarifknast“ gesperrt, um die existenzielle Bedrohung der tarifpolitischen Eigenständigkeit zu veranschaulichen.
(04.04.11)
» Gemeinsame Pressemitteilung
Emnid-Umfrage: Drei Viertel der Deutschen gegen Einschränkung des Streikrechts
Große Mehrheit für berufsspezifische Tarifverträge
Für die Forderung nach gesetzlich vorgeschriebenen Einheitstarifverträgen gibt es in Deutschland keine Mehrheit. Nach einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag des Marburger Bundes (MB) sind 56 Prozent der Deutschen dafür, dass in einem Betrieb auch verschiedene Tarifverträge für verschiedene Berufsgruppen gelten können. Nur 40 Prozent sind dagegen, vier Prozent machten keine Angabe.
Dass Angestellte solcher Berufsgruppen auch streiken dürfen, steht für die Bundesbürger außer Frage. 75 Prozent der Befragten sind gegen die Einführung eines Streikverbotes für Angestellte bestimmter Berufsgruppen, nur 23 Prozent dafür. Auch im Krankenhaus angestellte Ärzte sollen weiterhin für ihre Tarifforderungen streiken dürfen, meinen fast drei Viertel der Deutschen (72 Prozent). Lediglich 25 Prozent sind anderer Auffassung.
(04.04.11)
» mehr
VKA täuscht den Bundeswirtschaftsminister
„Die kommunalen Krankenhäuser haben von den arztspezifischen Tarifverträgen des Marburger Bundes maßgeblich profitiert. Gäbe es heute noch Verdi-Einheitstarifverträge, hätte es eine Massenauswanderung von Ärzten gegeben. Die Patientenversorgung in den Krankenhäusern wäre massiv gefährdet. Es kann nur ideologische Borniertheit sein, die die VKA-Funktionäre nun nach gesetzlich verordneten Einheitstarifverträgen rufen lässt - Sorge um die Patienten ist es ganz sicher nicht“, kommentierte der 2. Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Andreas Botzlar, die in einem Brief an den Bundeswirtschaftsminister erhobene Forderung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände nach einer gesetzlichen Verankerung der Tarifeinheit. „Die Ärztinnen und Ärzte haben sich im Jahr 2006 durch Streiks an den kommunalen Krankenhäusern eigenständige Tarifverträge erkämpft. Danach gab es vier Jahre lang keinen Arbeitskampf. Erst im letzten Jahr waren Arbeitsniederlegungen notwendig, um zu einer Tarifeinigung zu kommen. Auch die VKA muss damit leben, dass Arbeitnehmer ihre Grundrechte wahrnehmen. Diese Rechte stehen nicht nur Einheitsgewerkschaften wie Verdi zu“, sagte Botzlar.
(25.03.11)
» mehr
Wirtschaftsforscher lehnen gesetzlich verordnete Tarifeinheit ab
„Die Wirtschaftsforscher des RWI haben der BDA/DGB-Initiative für ein Zwangsgesetz zur Tarifeinheit eine klare Absage erteilt. Wir fühlen uns durch das Wirtschaftsinstitut nachdrücklich in unserer Auffassung bestätigt, dass es keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Abschaffung der seit Jahren bestehenden Tarifpluralität gibt. Die Politik ist gegenüber den Gewerkschaften zu Neutralität verpflichtet. Monopolansprüche selbsternannter Einheitsgewerkschaften haben in einem plural verfassten Staat keinen Platz“, kommentierte der 1. Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Rudolf Henke, die gestern veröffentlichte, im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellte empirische Analyse des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung zu den Auswirkungen der Tarifpluralität auf das deutsche Tarifvertragssystem.
(10.03.11)
» mehr
Streik ist ein Grundrecht – für alle Arbeitnehmer
„Streik ist immer das letzte Mittel in einer Auseinandersetzung um bessere Arbeitsbedingungen. Ob eine Gewerkschaft zum Streik aufrufen darf, kann nicht von den Funktionären anderer Gewerkschaften oder den Spitzen der Arbeitgeberverbände abhängen“, kommentierte heute Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, jüngste Forderungen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). BDA-Präsident Dieter Hundt hatte in „Bild“ gefordert, das Arbeitskampfrecht massiv einzuschränken. „Das Streikrecht ist unteilbar. Es ist ein Freiheitsrecht für alle Arbeitnehmer. Wer es nur noch Gewerkschaften zubilligt, die mehr Mitglieder als andere in einem Betrieb haben, legt die Axt an die Grundlagen unserer freiheitlichen Verfassung. Ich empfehle Herrn Hundt dringend die Lektüre des Grundgesetzes, insbesondere von Artikel 9 Absatz 3“, sagte Henke.
(28.02.11)
» mehr
Marburger Bund warnt vor BDA-Diktat
„Für die Gesetzgebung ist immer noch das Parlament zuständig und nicht die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.“ Mit diesen Worten reagierte Rudolf Henke, 1.Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, auf die neuerliche Forderung der BDA-Spitze, den gemeinsam mit dem DGB entwickelten Entwurf eines Zwangsgesetzes zur Tarifeinheit „umgehend“ zu beschließen. In den vergangenen Monaten seit der Vorstellung ihrer Initiative habe die BDA-Führung manchmal den Eindruck erweckt, als könne sie der Bundesregierung ein Gesetz regelrecht diktieren.
(28.01.11)
» mehr
Höchstrichterlich bestätigt: Das Tarifvertragssystem funktioniert
Henke: „Ruf nach Zwangsgesetz zur Tarifeinheit absolut unsinnig“
Zu den heute bekannt gewordenen höchstrichterlichen Entscheidungen zum Tarifrecht erklärt Rudolf Henke, 1. Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund:
„Der 14. Dezember 2010 ist ein guter Tag für das Tarifvertragssystem in Deutschland. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (1 ABR 19/10) und der heute bekannt gewordene Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Tarifbindung in Arbeitgeberverbänden (1 BvR 2593/09) belegen die Stabilität und Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie unter den Bedingungen der gewachsenen Tarifpluralität.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit der heutigen Entscheidung erneut klargestellt, dass hohe Hürden für die soziale Mächtigkeit und Tariffähigkeit einer Arbeitnehmerorganisation bestehen. Es kann nicht jede x-beliebige selbsternannte Gewerkschaft den Status der Tariffähigkeit reklamieren. Auch dieser Anspruch unterliegt einer richterlichen Überprüfung, wenn er von anderen bestritten wird."
(14.12.2010)
» mehr
Zwang zur Tarifeinheit ist ein Auswanderungsprogramm
MB-Chef kritisiert „Taschenspielertricks“ des Arbeitgeber-Präsidenten
„Wer die Koalitionsfreiheit aushöhlt, legt die Axt an die Wurzel unserer Verfassung.“ Mit diesen Worten reagierte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, auf jüngste Interview-Äußerungen des Arbeitgeber-Präsidenten Professor Dieter Hundt. „Die Bundesregierung wäre sehr schlecht beraten, wenn sie dem Rat von Herrn Hundt folgen und die Rechte von Berufsgewerkschaften beschneiden würde. Das von ihm geforderte Schnellschuss-Gesetz zur Festschreibung der Tarifeinheit würde einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten. Die Tarifautonomie der Berufsgewerkschaften ist in unserer Verfassung ausdrücklich verbürgt. Sie hat keinen geringeren Rang als die Tarifautonomie der DGB-Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände“, betonte Henke.
(22.11.2010)
» mehr
Ärzte gegen jede Einschränkung des Streikrechts
Der Marburger Bund wendet sich entschieden gegen jede Einschränkung des Streikrechts. „Die von BDA und DGB geforderte Ausdehnung der Friedenspflicht zum Nachteil sogenannter Minderheitsgewerkschaften richtet sich gegen Grundrechte aller Arbeitnehmer“, kritisierten die Delegierten der 118. Hauptversammlung die Initiative von Arbeitgeberverbänden und Deutschem Gewerkschaftsbund für ein Gesetz zur Tarifeinheit Auch die gegen die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gerichteten Vorschläge der Monopolkommission zur „Einhegung der Tarifpluralität“, wie z. B. Zwangsschlichtungen und die Konstituierung einer Pflicht verschiedener Gewerkschaften, die Laufzeiten ihrer Tarifverträge einander anzupassen, seien vollkommen inakzeptabel. „Alle diese Vorschläge zielen darauf ab, gewerkschaftliche Betätigungsrechte massiv einzuschränken. Damit wäre die von der Rechtsprechung garantierte Parität im Arbeitskampf (‚Waffengleichheit‘) beseitigt“, heißt es in dem Beschluss der Hauptversammlung.
(06.11.2010)
» mehr
Marburger Bund: Koalitionsfreiheit erhalten
Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund fordert den Gesetzgeber und die Bundesregierung auf, die grundgesetzwidrige Initiative der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zur Festschreibung des Grundsatzes der Tarifeinheit zurückzuweisen. "Wir werden bis hin zum Bundesverfassungsgericht alles daran setzen, dass ein solches Gesetz weder Wirkung noch Bestand hat", heißt es in einem Beschluss der 118. Hauptversammlung des Marburger Bundes. Man werde alle juristischen und übrigen Möglichkeiten als Gewerkschaft und Berufsverband ausschöpfen, um diesen Anschlag auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit (Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz) zu vereiteln.
(05.11.2010)
» mehr
Henke: Ärzte werden sich keiner Fremdherrschaft beugen
„Wir appellieren an die Bundesregierung, der BDA/DGB-Initiative zur Festschreibung der Tarifeinheit nicht zu folgen. Es gibt keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Die Rechtslage ist klar und eindeutig. Wer Tarifautonomie will, muss die neue Tarifvielfalt als etwas Unabweisbares akzeptieren, das unsere plural verfasste Gesellschaftsordnung geradezu erfordert“, sagte heute Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, vor dem Auftakt der 118. Hauptversammlung der Ärztegewerkschaft in Berlin. Die Mitglieder des Marburger Bundes würden sich nicht wieder der Fremdherrschaft einer Einheitsgewerkschaft wie Verdi beugen: „Niemand darf gezwungen werden, sich in eine Gewerkschaft einzugliedern, die seine Interessen gar nicht authentisch vertritt“, so Henke.
(05.11.2010)
» mehr
Berufsgewerkschaften: Gesetz zur Tarifeinheit würde Chaos heraufbeschwören
Tarifeinheit nach Mehrheitsprinzip ist nicht nur rechtswidrig, sondern schafft auch unsichere Rechtsverhältnisse. Ein Chaos an Klagen und Prozessen ist vorprogrammiert, wenn durch ein Gesetz zur faktischen Erzwingung der Tarifeinheit im Betrieb die komplexen, durch eine Vielzahl von Entscheidungen der Arbeitsgerichte geprägten Regelungen auf den Kopf gestellt würden. Die Politik ist auch deshalb gut beraten, den Forderungen der Arbeitgeberverbände und des Deutschen Gewerkschaftsbundes nach einer gesetzlichen Festschreibung der Tarifeinheit nicht zu folgen. Dies war der einhellige Tenor des jüngsten Treffens von sechs Berufs- und Fachgewerkschaften in Berlin. „Es gibt keinen Regelungsbedarf im Tarifvertragsrecht. Ein Gesetz ist schlicht nicht notwendig und würde nur Rechtsunsicherheit schaffen, wo längst Rechtsklarheit herrscht“, erklärten die Vertreter des Marburger Bundes (MB), der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF), der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), der Unabhängigen Flugbegleiter Organisation (UFO), des Führungskräfteverbandes Chemie (VAA) und der Vereinigung Cockpit (VC).
Das Grundrecht eines jeden Arbeitnehmers, frei darüber zu entscheiden, welche Gewerkschaft für ihn Tarifverhandlungen führt und Tarifverträge abschließt, dürfe in keiner Weise beschnitten werden. Tarifpluralität und Gewerkschaftspluralismus seien lebendiger Ausdruck der in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz garantierten Koalitionsfreiheit für jedermann und für alle Berufe, betonten die Teilnehmer.
(03.11.2010)
» Gemeinsame Pressemitteilung
» Treffen der Berufsgewerkschaften am 01.11.2010
Henke warnt eindringlich vor Gesetz zur Tarifeinheit
Wenn selbsternannte Monopolisten ihr Machtkartell bewahren wollen, ist auch das Grundgesetz kein Hindernis. Mit ihrer freiheitsfeindlichen Idee eines Gesetzes zur Tarifeinheit („Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“) gehen die Spitzenvertreter der Arbeitgeberverbände und des Deutschen Gewerkschaftsbundes seit Monaten durchs Land, ohne dass sie sich durch die vielfach vorgetragenen rechtlichen Einwände von Arbeitsrechtlern und Verfassungsjuristen beeindrucken ließen. Das rechtswidrige Vorhaben sieht vor, dass die Gewerkschaft mit den meisten Beschäftigten im Betrieb künftig das Sagen hat. Vorrang hätte dann im Regelfall der Tarifvertrag einer DGB-Gewerkschaft, spezifische Tarifverträge von Berufsgewerkschaften würden verdrängt.
Jetzt glaubt der Cheflobbyist des Arbeitgeber-Dachverbandes sogar den Zeitplan für ein Gesetz diktieren zu können: „Ich gehe davon aus, dass noch in diesem Jahr ein Gesetzentwurf vorgelegt wird“, sagte Reinhard Göhner, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem „Tagesspiegel“ (01.11.2010). Das gehöre zum „Herbst der Entscheidungen“ der Bundesregierung. Dagegen warnte Rudolf Henke, Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, mit scharfen Worten vor einem Eingriff des Gesetzgebers: „Niemand in der Politik kann sich Verhältnisse wie beim FDGB in der DDR wünschen, wo eine Staatsgewerkschaft das Sagen hatte“, sagte Henke dem "Tagesspiegel".
(01.11.2010)
» mehr
Tarifpluralität als feste Realität akzeptieren
Marburger Bund warnt vor politischen Schnellschüssen
Der Marburger Bund (MB) hat an die Regierungskoalition appelliert, die vom Bundesarbeitsgericht konkretisierte Rechtsprechung zur Tarifpluralität uneingeschränkt zu akzeptieren. „Die Rechtslage ist eindeutig. Es gibt keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf und keinen Grund zu politischem Aktionismus. Die von Arbeitgeberverbänden und Deutschem Gewerkschaftsbund geforderte gesetzliche Festschreibung der betrieblichen Tarifeinheit ist ein Angriff auf die Freiheitsrechte aller Arbeitnehmer in diesem Land“, sagte der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke, nach einer Beiratssitzung des MB-Bundesverbandes und der 14 Landesverbände des Marburger Bundes. „Die Politik sollte sich von diesen selbst ernannten Monopolisten nicht ins Bockshorn jagen lassen. Tarifeinheit ist nicht nur rechtswidrig, sie schadet vor allem auch der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands: Hochqualifizierte Fachkräfte werden abgeschreckt, wenn ihnen jede Gelegenheit zur tarifpolitischen Entfaltung genommen wird.“
(25.09.2010)
» mehr
Bundesärztekammer unterstützt Marburger Bund im Kampf um Koalitionsfreiheit
(PdÄ) Die Bundesärztekammer hat an den Gesetzgeber appelliert, die durch das Bundesarbeitsgericht bestätigte gegenwärtige Rechtslage der Koalitionsfreiheit und Tarifpluralität beizubehalten. Es bestehe keine Notwendigkeit für eine gesetzliche Änderung. Eine derartige Gesetzgebung wäre eine massive Entwertung der in der Verfassung garantierten Koalitionsfreiheit. „Ein Zurücksetzen arztspezifischer Tarifverträge gegenüber anderen Tarifverträgen würde die ohnehin bestehenden Probleme bei der Besetzung ärztlicher Stellen in den Krankenhäusern erheblich verschärfen. Die Versorgungssicherheit in den Krankenhäusern wäre massiv beeinträchtigt“, warnte die Bundesärztekammer.
(24.09.2010)
» mehr
Henke: „Kein akuter Handlungsdruck“
Abkehr von der Tarifeinheit entspricht der Logik der Verfassung
In einem gemeinsamen Brief an Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen warnen sechs Fach- und Berufsgewerkschaften vor gesetzgeberischem Aktionismus im Tarifvertragsrecht und Arbeitskampfrecht. Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 7. September 2010 veranstaltete Kolloquium „Tarifeinheit und Koalitionsfreiheit“ habe deutlich gemacht, dass auch eine Vielzahl renommierter Experten aus der Rechtswissenschaft schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die von Arbeitgeberverbänden und Deutschem Gewerkschaftsbund geforderte gesetzliche Festschreibung des Grundsatzes der Tarifeinheit geltend macht. „Eine Einschränkung der kollektiven und individuellen Koalitionsfreiheit ist keinesfalls zum Schutze anderer Rechtsgüter, des sozialen Friedens oder einer funktionierenden Tariflandschaft notwendig“, heißt es in einem dem Brief beigefügten Positionspapier des Marburger Bundes (MB), der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF), der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL), der Unabhängigen Flugbegleiter Organisation (UFO), des VAA Führungskräfte Chemie (VAA) und der Vereinigung Cockpit (VC). Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Abkehr vom Grundsatz der Tarifeinheit sei kein Freibrief für Aktionismus, sondern eine Chance zur Festigung des freiheitlichen Rechts- und Sozialstaates.
(13.09.2010)
» mehr
Henke: „Aushöhlung der Koalitionsfreiheit entschieden entgegentreten“
BDA-DGB-Initiative richtet sich gegen Grundrechte aller Arbeitnehmer
„Das Dogma der Tarifeinheit ist tot. Jeder Versuch, es wiederzubeleben, muss scheitern“, erklärte heute Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes. Die ohnehin schon schwierige Personalsituation der Krankenhäuser würde sich weiter verschärfen, wenn die Ärzte sich wieder unter die Fremdherrschaft eines Einheitstarifvertrages begeben müssten und ihnen faktisch das Recht, unabhängig und eigenständig Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern zu führen, verwehrt würde. "Erst kürzlich gab es neue Hinweise auf einen zunehmenden internationalen Wettbewerb um hochqualifizierte Fachkräfte. In solchen Zeiten wäre es auch volkswirtschaftlich höchst widersinnig, die in Deutschland ausgebildeten Ärzte aus dem Land zu treiben. Genau das aber wäre die Konsequenz eines staatlich sanktionierten Rollback zu zentralistischen Einheitstarifverträgen", sagte Henke anlässlich des morgen stattfindenden Kolloquiums „Tarifeinheit und Koalitionsfreiheit“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
(06.09.2010)
» mehr
Marburger Bund begrüßt klarstellendes Rechtsgutachten zur Tarifeinheit
Die Initiative von Arbeitgeberverbänden und DGB für ein Gesetz zur Festschreibung der Tarifeinheit hat erneut das Urteil „verfassungswidrig“ erhalten. In einem vom Deutschen Beamtenbund (dbb tarifunion) in Auftrag gegebenen und heute vorgelegten Gutachten vertritt der renommierte Tübinger Rechtsprofessor Hermann Reichold die Auffassung, dass die von Arbeitgebern und DGB vorgesehene Verdrängung eines geltenden Tarifvertrags durch den Tarifvertrag einer Mehrheitsgewerkschaft einen verfassungswidrigen Eingriff in das Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG (Koalitionsfreiheit) darstellt.
(05.08.2010)
» mehr
Dogma der Tarifeinheit ist mit Grundrechten der Arbeitnehmer nicht vereinbar
„Die Auffassung der Arbeitgeber zur Tarifeinheit hält einer verfassungsgemäßen Prüfung nicht stand. Wir sehen in dem Versuch, das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Juli 2010 wieder rückgängig zu machen, einen Angriff auf unsere in der Verfassung verbrieften Grundrechte. Dagegen werden wir uns mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen“, kommentierte Armin Ehl, Hauptgeschäftsführer des Marburger Bundes, die heutigen Verlautbarungen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Das im Auftrag der BDA erstellte Gutachten des Verfassungsrechtlers Scholz stehe im klaren Widerspruch zu bisher bekannt gewordenen Auffassungen anderer Verfassungsjuristen und des Bundesarbeitsgerichts. „Um es klar zu sagen: Die Arbeitgeber bedienen sich der Rechtsauffassung eines in dieser Frage offensichtlich in seiner Zunft weitgehend isolierten Verfassungsjuristen“, sagte Ehl.
(29.07.2010)
» mehr
Berufs- und Spezialgewerkschaften verteidigen Tarifpluralität
Die Berufs- und Spezialgewerkschaften Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF), Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Marburger Bund (MB), Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO), Führungskräfteverband Chemie (VAA) und Vereinigung Cockpit (VC) haben diese Woche bei einem gemeinsamen Treffen in Frankfurt die Arbeitsrechtsexperten Prof. Dr. Wolfgang Däubler und Prof. Dr. Volker Rieble mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens beauftragt. Anlass hierfür war der Entschließungsantrag der rheinland-pfälzischen Landesregierung vom 6. Juli im Bundesrat. Hierin stellte sich diese hinter die Forderungen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zur Änderung des Tarifvertragsgesetzes und der Koalitionsfreiheit. Die beiden unabhängigen Gutachter sollen nun klären, inwieweit Vorschläge zur Veränderung der Koalitionsfreiheit und der Tarifpluralität mit dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sind.
(16.07.2010)
» mehr
Henke: „Tarifpluralität ist gelebte und bewährte Realität an den Krankenhäusern“
MB-Vorsitzender kritisiert rheinland-pfälzische Bundesratsinitiative zur Tarifeinheit
Als unbedacht und für den Zusammenhalt in der deutschen Gesellschaft schädlich hat der Marburger Bund den angekündigten Bundesratsantrag des Landes Rheinland-Pfalz zur Wiederherstellung eines dualen Tarifmonopols nach dem gemeinsamen Konzept von BDA und DGB bezeichnet. Das darin propagierte Dogma der Tarifeinheit ist mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit unvereinbar. Dies geht eindeutig aus dem gestrigen Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor. „Die Arbeitnehmer in unserem Land können frei ihre Gewerkschaft wählen und frei darüber entscheiden, wer für sie Tarifverträge aushandelt. Wer dieses Recht in Frage stellt, rüttelt an Grundfesten unserer Demokratie“, sagte der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke. „Das Bundesarbeitsgericht hat zweifelsfrei festgestellt, dass die Tarifeinheit keine Funktionsbedingung der Tarifautonomie ist. Das Konstrukt Tarifeinheit durch Einheitstarifvertrag ist von der Wirklichkeit längst überholt. Tarifpluralität ist gelebte und bewährte Realität in den Krankenhäusern“, betonte Henke.
(08.07.2010)
» mehr
„Erfolg für alle Arbeitnehmer in diesem Land“
Marburger Bund begrüßt Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) schreibt Tarifgeschichte: Es ist der Klage von im Marburger Bund organisierten Ärzten zu danken, dass das Gericht seine Rechtsprechung zum Grundsatz der Tarifeinheit ändern wird. Der in der Rechtsprechung noch bestehende, von der Wirklichkeit aber längst überholte Grundsatz der Tarifeinheit („Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“) wird ad acta gelegt. Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich die Auffassung des Vierten Senats zu Eigen gemacht, dass die Verdrängung eines Tarifvertrages nach dem Prinzip der Tarifeinheit mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz nicht vereinbar ist. Damit ist die Rechtsauffassung des Marburger Bundes, der erstmals im Jahr 2006 eigenständige Tarifverträge für Ärzte an Universitätskliniken und kommunalen Krankenhäusern aushandelte, voll bestätigt worden.
(23.06.2010)
» mehr
«
zurück