Abschluss eigenständiger arztspezifischer Tarifverträge, um der speziellen Arbeitssituation der Ärztinnen und Ärzte Rechnung zu tragen.
Arbeitszeitgesetz
Betriebsverfassungsgesetz
Sozialgesetzbuch (SBG) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung
Bundesarbeitgericht (u. a. sind BAG-Urteile bis 2003 abrufbar)