-

Tarifpolitik
Arztspezifische Tarifverträge
Abschluss eigenständiger arztspezifischer Tarifverträge, um der speziellen Arbeitssituation der Ärztinnen und Ärzte Rechnung zu tragen.
Die Große Tarifkommission
entscheidet unter angemessener Berücksichtigung der Beschlüsse der
Organe des Bundesverbandes über die tariflichen Forderungen des
Marburger Bundes, den Abschluss und die Kündigung von Tarifverträgen
und vergleichbare Vereinbarungen. Dazu zählen
a.) die tariflichen Forderungen des Marburger Bundes,
b.) den Abschluss und die Kündigung von Tarifverträgen und ihren vergleichbaren Vereinbarungen,
c.) die Einleitung von Schlichtungsverfahren,
d.) die Einleitung von Kampfmaßnahmen,
e.) die Art der Kampfmittel und den Bereich, in dem sie angewandt werden sollen,
f.) Aussetzung und Beendigung von Arbeitskampfmaßnahmen,
g.) Leitlinien der Tarifpolitik.
Die Große Tarifkommission besteht aus dem Beirat, dem Vorstand des Bundesvorstandes und der kleinen Tarifkommission. Der Vorsitzende der Großen Tarifkommission ist der 1. Vorsitzende des Bundesvorstandes, sein Vertreter ist der 2. Vorsitzende des Bundesvorstandes.

