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    Abschluss eigenständiger arztspezifischer Tarifverträge, um der speziellen Arbeitssituation der Ärztinnen und Ärzte Rechnung zu tragen.

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22.02.2012
Tarifrecht
Höchstrichterlich bestätigt: Das Tarifvertragssystem funktioniert
Henke: "Ruf nach Zwangsgesetz zur Tarifeinheit absolut unsinnig"
Zu den heute bekannt gewordenen höchstrichterlichen Entscheidungen zum Tarifrecht erklärt Rudolf Henke, 1. Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund:

„Der 14. Dezember 2010 ist ein guter Tag für das Tarifvertragssystem in Deutschland. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (1 ABR 19/10) und der heute bekannt gewordene Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Tarifbindung in Arbeitgeberverbänden (1 BvR 2593/09) belegen die Stabilität und Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie unter den Bedingungen der gewachsenen Tarifpluralität.

Das Bundesarbeitsgericht hat mit der heutigen Entscheidung erneut klargestellt, dass hohe Hürden für die soziale Mächtigkeit und Tariffähigkeit einer Arbeitnehmerorganisation bestehen. Es kann nicht jede x-beliebige selbsternannte Gewerkschaft den Status der Tariffähigkeit reklamieren. Auch dieser Anspruch unterliegt einer richterlichen Überprüfung, wenn er von anderen bestritten wird."
 
22.02.2012
Tarifrecht
Tarifpluralität als feste Realität akzeptieren
Marburger Bund warnt vor politischen Schnellschüssen
Der Marburger Bund (MB) hat an die Regierungskoalition appelliert, die vom Bundesarbeitsgericht konkretisierte Rechtsprechung zur Tarifpluralität uneingeschränkt zu akzeptieren. „Die Rechtslage ist eindeutig. Es gibt keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf und keinen Grund zu politischem Aktionismus. Die von Arbeitgeberverbänden und Deutschem Gewerkschaftsbund geforderte gesetzliche Festschreibung der betrieblichen Tarifeinheit ist ein Angriff auf die Freiheitsrechte aller Arbeitnehmer in diesem Land“, sagte der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke, nach einer Beiratssitzung des MB-Bundesverbandes und der 14 Landesverbände des Marburger Bundes. „Die Politik sollte sich von diesen selbst ernannten Monopolisten nicht ins Bockshorn jagen lassen. Tarifeinheit ist nicht nur rechtswidrig, sie schadet vor allem auch der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands: Hochqualifizierte Fachkräfte werden abgeschreckt, wenn ihnen jede Gelegenheit zur tarifpolitischen Entfaltung genommen wird.
 
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