• 53. Hauptversammlung des MB-Landesverbands Baden-Württemberg

    Thema Tarifeinheitsgesetz ist noch nicht vom Tisch! Besonderer Fokus liegt auf Profilschärfung und Entwicklung des Landesverbandes!

    Beschlüsse der 53. Hauptversammlung

    Am 16. Oktober fand in Karlsruhe die 53. Hauptversammlung des Marburger Bund Landesverbands Baden-Württemberg statt. Dr. Frank Reuther begrüßte die rund 60 Delegierten und Gäste und ging in seinem Lage- und Tätigkeitsbericht zunächst noch einmal auf das Tarifeinheitsgesetz ein. Er betonte, dass die Ablehnung der drei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz durch den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 6. Oktober 2015 keinerlei Vorentscheidung für die eigentliche Verfassungsbeschwerde enthalte. Er hoffe, dass diese Ende 2016 positiv im Sinne des Marburger Bundes entschieden werde. „Wir sind weiterhin zuversichtlich, dass die Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz Erfolg haben wird“, so Dr. Reuther.

    Vor dem Inkrafttreten des Tarifeinheitsgesetzes wurden auf Bundesebene die Tarifverhandlungen mit allen großen Trägern abgeschlossen. Der erste bundesweite Träger, mit dem nach Inkrafttreten des Tarifeinheitsgesetzes nun Tarifverhandlungen geführt werden, seien die Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken. 2016 stehen dann Verhandlungen mit Sana, Asklepios und dem MDK an. Das Verhalten der Arbeitgeberseite müsse man abwarten.

    Auf Landesebene konnten ebenfalls alle Tarifverhandlungen rechtzeitig erfolgreich abgeschlossen werden. Einzige Ausnahme sei die Hohenloher Krankenhaus gGmbH, in der sich die Tarifverhandlungen extrem schwierig gestalten. „Die Aktive Mittagspause war ein erster Schritt der Ärztinnen und Ärzte, um Ihren Standpunkt klar zu machen. Zur Not müssen weitere folgen", so Dr. Reuther.

    In Südbaden habe es eine Lösung für die Klinik für Tumorbiologie GmbH & Co.KGgegeben. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und dem Übergang der Abteilungen ‚Akut' und ‚Reha' auf das Universitätsklinikum Freiburg werde der Landesverband die Interessen der dort beschäftigten Ärztinnen und Ärzte beim Übergang der Arbeitsverhältnisse wahrnehmen und die Einzelheiten klären.

    Die Sanierung der Oberschwabenklinik GmbH dauere an. Der Landesverband begleite diesen Prozess und trete weiterhin dafür ein, dass die Arbeitnehmer auch zukünftig im Aufsichtsrat mehr Einfluss nehmen können. Da die Gesellschafter nicht zu einem Entgegenkommen bereit scheinen, sei eine entsprechende Klage in Vorbereitung. „Wenn die Mitarbeiter bei der Sanierung gleichberechtigt herangezogen werden, muss sich das auch in der Besetzung des Aufsichtsrats spiegeln", so die klare Botschaft des 1. Vorsitzenden.

    In seinem Rückblick auf die Kammerarbeit verwies Dr. Reuther noch einmal auf den großen Aufwand zur Ärztekammerwahl im vergangenen Jahr. „Im Ergebnis hat sich dies leider nicht gespiegelt. Wie in den Jahren zuvor erreichte der MB durchschnittlich 30 % der Sitze. Dass wir dennoch zwei Präsidenten und einen Vizepräsidenten in den Bezirken stellen sowie den Vizepräsidenten der Landesärztekammer, freut uns natürlich besonders!"

    Auf der politischen Bühne spiele in Baden-Württemberg der Entwurf zum Krankenhausstrukturgesetz eine - auch für den Landesverband - besonders wichtige Rolle. Die Kernfragen seien die Betriebs- und Investitionskosten der Krankenhäuser, Vergütung der Krankenhausleistungen, Personalausstattung, Qualität der Krankenhausversorgung sowie die Definition der Qualitätskriterien in der Krankenhausplanung.

    „Hier sehen wir auf jeden Fall noch Nachbesserungsbedarf", so Dr. Reuther.

    Der MB Landesverband ist deshalb Mitglied im „Bündnis für Krankenhäuser in Baden-Württemberg" zu dem u.a. die BWKG, ver.di sowie weitere Krankenhausverbände, Berufs- und kommunale Landesverbände gehören. „Der Protest des Bündnisses hat Wirkung gezeigt: Inzwischen gibt es Änderungsvorschläge, die in die richtige Richtung weisen, auch wenn sie an einigen Stellen noch nicht den ganzen Weg gehen", berichtet Dr. Reuther.

    Weitere wichtige Themen auf der Agenda waren die Novellierungen des Heilberufe-Kammergesetzes BW und des Rettungsdienstgesetzes BW. Der Landesverband habe zu beiden Entwürfen Stellungnahmen abgegeben.

    Darüber hinaus liege derzeit ein Entwurf zur Änderung des Wissenschaftszeit-vertragsgesetzes vor. Es ziele darauf ab, unsachgemäße Kurzbefristungen von jungen Wissenschaftlern einzudämmen. Außerdem solle die Qualifizierung der Beschäftigten stärker in den Fokus rücken. Aus Sicht des MB sei dies im derzeitigen Entwurf jedoch noch nicht ausreichend rechtssicher gelungen. In Bezug auf die ärztliche Weiterbildung sei z.B. aus seiner Sicht unklar, ob diese nach wie vor einen Befristungsgrund darstelle und ob es sich dabei um eine wissenschaftliche Qualifizierung handle.

    Besonders aufmerksam beobachte der Landesverband auch die in immer größerem Umfang entstehenden neuen (akademischen) Gesundheitsberufe, um die möglichen Folgen für Ärztinnen und Ärzte möglichst frühzeitig abschätzen zu können. Aus diesem Grund verabschiedete die Hauptversammlung ein Positionspapier, in dem für alle neu entstehenden Gesundheitsberufen jeweils einheitliche Regelung zur Qualifikation sowie zu der Frage, welche Tätigkeiten ggf. nach Delegation durch Ärzte, eigenverantwortlich ausgeübt werden dürfen, gefordert werden. Ebenso gefordert werden klare Regelungen zur Zuständigkeit.

    Zunehmende Bedeutung hätten auch angestellte Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich, da diese Gruppe schnell und stark wachse.

    Mit Blick auf die Zukunft müsse sich der Landesverband auch die Frage nach der Gewinnung neuer Mitglieder stellen. Zwar seien die aktuellen Mitgliederzahlen stabil, aber die jungen Mitglieder zu gewinnen sei deutlich schwerer. Deshalb müsse der Marburger Bund sein Profil weiter schärfen. „Hierfür benötigen wir aktive Mitstreiter, die bei der direkten Ansprache vor Ort dem MB ein Gesicht geben und aus eigener Erfahrung berichten, warum der MB für sie DIE Vertretung der angestellten Ärztinnen und Ärzte ist." forderte Dr. Reuther die anwesenden Delegierten auf. Diese Botschaft gelte es nach draußen in die einzelnen Landesbezirke zu tragen.

    „Das alles gilt natürlich nicht nur für die jungen Kollegen. Auch für langjährige Mitglieder darf der MB keine anonyme Einrichtung sein. Sie müssen wissen, dass der MB ihre Anliegen hört und ihre Interessen vertritt. Andererseits gilt natürlich auch hier: Der MB ist kein Bringedienst, sondern er lebt vom Engagement und der Aktivität seiner Mitglieder", so das Schlusswort des 1. Vorsitzenden und der eindringliche Appell an das Plenum.