Corona-Krise: Informationen für Familie und Beruf
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Orientierungspapier „Mutterschaftsleistungen bei Kurzarbeit“
Ein von drei Bundesministerien veröffentlichtes Orientierungspapier vom 3. Juni 2020 soll die finanzielle Absicherung schwangerer/stillender Frauen klarstellen, wenn für diese Kurzarbeit vereinbart wird und sie sich im Beschäftigungsverbot befinden.
BMAS, BMFSFJ und BMG sind der Auffassung, dass Mutterschaftsleistungen nach dem Mutterschutzgesetz Vorrang vor dem Kurzarbeitergeld haben. Orientierungspapier als pdf finden Sie hier)
- Orientierungspapier der Bundesministerien vom 03.06.2020(258.1 KB, PDF)