• Mitgliedsbeiträge in Baden-Württemberg bleiben auch 2020 stabil!

    Mitgliedsbeiträge 2020
    31.Oktober 2019
    Die Hauptversammlung des Marburger Bundes Baden-Württemberg hat bereits am 12.07.2019 mit großer Mehrheit beschlossen, die Beiträge auch im Jahr 2020, und damit im elften Jahr hintereinander, unverändert zu lassen.

    Auch im nächsten Jahr wird in Baden-Württemberg von allen angestellten Mitgliedern ein Standardbeitrag erhoben. Für Berufseinsteiger wird dieser in den ersten sechs Jahren nach Approbation bzw. nach Erhalt der Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 BÄO auf Antrag ermäßigt. Niedergelassene, die dem MB aus alter Verbundenheit die Treue halten, zahlen ebenfalls einen verminderten Beitrag. Von nicht berufstätige Ärztinnen und Ärzte sowie Inhaber einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 5 BÄO wird nur ein Mindestbeitrag erhoben. Medizinstudierende bis zum Bestehen des letzten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung sind nach wie vor beitragsfrei.

    Hier die Beiträge für 2020, die, soweit ein SEPA-Mandat vorliegt, im März des kommenden Jahres abgebucht werden. Wer noch nicht am Einzugsverfahren teilnimmt, sollte dies jetzt tun, da dies für den Verband kostengünstiger ist.

    Standardbeitrag

          180,00 Euro

    Reduzierte Beiträge:

     

    Ärzte in den ersten sechs Jahren nach Approbation/Erhalt der Erlaubnis nach §10 Abs. 1 BÄO

    (Wenn Sie noch nicht länger als sechs Jahre approbiert sind und uns dies noch nicht mitgeteilt haben, rufen Sie uns an, damit Sie von der Beitragsreduzierung profitieren!)

          144,00 Euro

    Niedergelassene Ärzte 

          144,00 Euro

    Nicht berufstätige Ärzte;
    Inhaber einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 5 BÄO 

           48,00 Euro  

    Medizinstudierende bis zum Bestehen des letzten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung

                     Beitragsfrei

    Beim Beitritt während des Jahres wird für abgelaufene Monate kein Beitrag erhoben.