Betriebsratsarbeit ist für den Marburger Bund und für die Durchsetzung der Mitarbeiterinteressen essentiell! Aufgabe des Betriebsrates ist es, im Rahmen des BetrVG dafür Sorge zu tragen, dass die vom Gesetzgeber und den Tarifpartnern vorgegebenen Bedingungen im Sinne der Mitarbeiter angewendet und eingehalten werden. Verstöße müssen angegangen und beseitigt werden. Es gibt verschiedene Felder auf denen die Tätigkeit des Betriebsrates dazu beitragen kann, die Arbeitsbedingungen für die Kollegen erträglicher zu gestalten...
Dabei prägen die durch die engen finanziellen Rahmenbedingungen vorgegebenen Verdichtungen sich im Arbeitsalltag bei den Berufsgruppen unterschiedlich aus. Da im Personalsektor das meiste Geld zu heben ist, versuchen die Geschäftsführungen durch Personaleinsparungen finanzielle Mittel frei zu setzen. Im ärztlichen Bereich schlägt sich das in Überplanung, Mehrarbeit und Überstunden nieder („Lauf länger“), bei der Pflege findet die Arbeitsverdichtung in den einzelnen Schichten in Form von Personalreduzierung statt („Lauf schneller“). Bei der Logistik werden Tochterunternehmen gegründet, um tarifvertragliche Entlohnung durch Lohngrundsätze zu unterlaufen. Das hat fatale Folgen. Solange ein gesellschaftliches System noch „Puffer“ besitzt, können Leistungssteigerungen im System selbst abgefangen werden. Wenn jedoch sämtliche Akteure in diesem System bereits an ihrer Leistungsgrenze agieren, wird die Qualität der Arbeit sinken, bedingt durch Ausfälle der Mitarbeiter (Steigende Krankenquoten verursacht durch Überlastung), Zunahme der „Kollateralschäden“( Anstieg der Haftpflichtversicherungsprämien durch vermehrte Regressforderungen). Das Problem im Gesundheitsbereich ist jedoch, das am Ende der einzelne Patient unter den Auswirkungen der personalwirtschaftlichen Maßnahmen zu leiden hat. Die Aufgabe der Betriebsratsarbeit in dieser schwierigen Gemengelage besteht nun darin, dafür zu Sorgen, dass gesetzliche und tarifvertragliche Rahmenbedingungen auch umgesetzt werden. Hierbei müssen Maßnahmen der zwingenden Mitbestimmung durchgesetzt werden, damit die Interessen der Kollege auch Berücksichtigung finden. Oft ist eine gewisse Beharrlichkeit gefragt, da sich juristische Auseinandersetzungen bis zum BAG hinziehen können, bevor sie endgültige Klärung erfahren. Neben den Instrumenten, die sich aus der zwingenden Mitbestimmung ergeben, und die konsequent angewandt werden sollten, damit das Mitarbeiterinteresse Berücksichtigung findet, bietet das BetrVG noch weitere Möglichkeiten, die kreativ durch den Betriebsrat Anwendung finden sollten. Weitere Schwerpunkte der Arbeit im Betriebsrat bilden neben der bereits erwähnten Durchsetzung von Kollektivrechten, die Einzelbetreuung von Mitarbeitern. Darunter ist sowohl die Beratung in Fällen des Individualrechtes zu verstehen, wobei sich, den ärztlichen Bereich betreffend, oft die Empfehlung anschließt, sich in juristische Beratung durch den MB zu begeben, damit eine qualitative Vertretung gewährleistet ist. Andererseits unterstützen wir die Mitarbeiter auch in Gesprächen mit Vorgesetzten. Nicht zuletzt steht in manchen Fällen die Moderation bei Interessenkonflikten im Mitarbeiterbereich im Vordergrund. Gerade bei der Vertretung von Ärztinnen und Ärzten hat sich herauskristallisiert, dass ärztliches Hintergrundwissen in vielen Fällen von Vorteil war. Deshalb ist es wichtig, dass sich ärztliche Kolleginnen und Kollegen aktiv für die Betriebsratsarbeit einsetzen. Im Betriebsrat von Vivantes arbeiten wir vom MB mit den Vertretern der anderen Gewerkschaften kollegial und konstruktiv im Sinne der Vertretung der Mitarbeiterinteressen zusammen. Hier konnten wir gemeinsam einige Dinge für die Mitarbeiter erreichen. Andere Projekte sind in Arbeit bzw. in Vorbereitung. Betriebsratsarbeit ist ein langer und manchmal steiniger Weg. Sie ist begleitet von Erfolgen und Misserfolgen, erfordert Zeit und Engagement aber sie ist zur Durchsetzung der Mitarbeiterinteressen unabdingbar.
Jeder Tarifvertrag ist nur so gut, wie die Interessenvertretung, die ihn durchsetzt.
Kurzvita
- Ab 2010 Betriebsratsmitglied, in Vorsitzstellvertreterfunktion seit 2013.
- Seit 2008 in der Tarifkommission des Marburger Bundes bei Vivantes.
- Seit dem Studium Mitglied im Marburger Bund.
- Über 20 jährige Kliniktätigkeit, zuletzt in Oberarztfunktion in der Unfallchirurgie und Orthopädie im Vivantes Klinikum Neukölln.
- 1998 Facharzt für Chirurgie mit der Zusatzbezeichnung für Unfallchirurgie ab 2004.
- 1989 Beginn der Facharztausbildung .
- Studium der Humanmedizin an der FU Berlin.
- nach Zivildienst im Rettungsdienst Studium der Psychologie an der Justus Liebig Universität in Gießen
- Alfred Höfer, geb. 1957 in Koblenz