Landesärztekammern haben eine spezielle Meldeadresse eingerichtet, an die betroffene Ärztinnen und Ärzte und Angehörige von Gesundheitsberufen aus ihren Kammerbereichen ihre Fälle (auch anonym) mitteilen können. Die gemeldeten Fälle werden erfasst. Beispiele für niederschwellige Meldeangebote.