Die Ärztinnen und Ärzte fordern:
- Anordnung von Bereitschaftsdienst ist nur unter der Voraussetzung zulässig, dass die endgültige Dienstplanung sechs Wochen vor Beginn des jeweiligen Planungszeitraumes bekannt gegeben wird.
- Sanktionen bei kurzfristiger Dienstverpflichtung und nicht rechtzeitiger Planerstellung.
Die Arbeitgeber
- bieten lediglich eine kurze Vorlaufzeit für die Planerstellung.
- wollen kurzfristige Änderungsmöglichkeiten statt Verbindlichkeit.
- fordern eine Missbrauchsklausel zum Schutz vor „Manipulation“ durch die Ärzte.
Fazit: Wir wollen Planungssicherheit, die Arbeitgeber wollen dagegen maximale Flexibilität zu Lasten der Ärztinnen und Ärzte.
Die Ärztinnen und Ärzte fordern:
- Anordnung von Bereitschaftsdienst ist nur zulässig, wenn innerhalb eines Kalendermonates zwei Wochenenden in der Zeit von Freitag 18:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr von jedweder Arbeitsleistung (Vollarbeit, Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst) frei sind.
Die Arbeitgeber
- wollen bei der Dienstplanung lediglich darauf „achten“, dass Ärztinnen und Ärzte an mindestens 20 (!) Kurz-Wochenenden im Jahr keine Dienste zu leisten haben.
- wollen, dass das arbeitsfreie ärztliche Wochenende erst am Samstag ab 10:00 Uhr beginnt und dann auch nur am Sonntag bis Mitternacht andauert.
Fazit: Die Arbeitgeber wollen den Ärzten lediglich 20 Kurz-Wochenenden im Jahr zugestehen, mit der Möglichkeit von Nachtdiensten zwischen Freitag und Samstag und Sonntag und Montag. Das sind keine freien Wochenenden – das ist ein Witz mit drei Buchstaben: VKA.
Die Ärztinnen und Ärzte fordern:
- Manipulationsfreie, automatisierte Arbeitszeiterfassung als Voraussetzung für den Bereitschaftsdienst.
- Wertung der gesamten Anwesenheit im Krankenhaus als Arbeitszeit.
- Keine automatische Kappung bei nicht gewährten Pausen und Überschreiten von Arbeitszeitgrenzen.
Die Arbeitgeber
- wollen keine Pflicht zur elektronischen Erfassung.
- wollen die generelle Bewertung als Arbeitszeit durch die Definition einschränken.
- befürchten „eigenmächtige Verlängerung“ der Arbeitszeit durch Ärztinnen und Ärzte.
Fazit: Die Arbeitgeber haben kein Interesse an einer objektiven Arbeitszeiterfassung, die diesen Namen verdient. Sie wollen einfach weitermachen wie bisher: mit systematisch bereinigten Konten und nachträglichen Kappungen der geleisteten Arbeitszeit.
Die Ärztinnen und Ärzte fordern:
- Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich vorgesehenen Verhinderung der Wirkungen des Tarifeinheitsgesetzes.
- Rechtlich verbindliche Sicherstellung der Anwendung des TV-Ärzte/VKA
Die Arbeitgeber:
- bieten eine halbgare, rechtlich schlicht nicht ausreichende Vereinbarung, die dazu führt, dass der Ärzte- Tarifvertrag verdrängt werden könnte.
- fordern vom MB faktisch die Unterwerfung unter ordnungspolitische Vorstellungen der VKA.
Fazit: Die VKA verweigert den Ärzten in den kommunalen Krankenhäusern die notwendige Rechtssicherheit bei der Fortgeltung des Ärztetarifvertrages. Mit keinem anderen Krankenhausträger gab es bisher diese Probleme.
- keine klaren Höchstgrenzen für Bereitschaftsdienste
- keine Verbesserung bei der Minusstundenproblematik
- keine Perspektive für die Ärztinnen und Ärzte im kommunalen Öffentlichen Gesundheitsdienst
Die Verhandlungen sind gescheitert. Gemeinsam werden wir der VKA nun zeigen müssen, dass die Ärztinnen und Ärzte keine Bittsteller sind, sondern ihre Erwartungen erfüllt sehen wollen. Wir bereiten konkrete Maßnahmen vor. Am 10. April wird ein ganztägiger Warnstreik mit einer zentralen Kundgebung in Frankfurt/M. stattfinden.