Qualitätssicherung ist integraler Bestandteil der ärztlichen Tätigkeit.
Der Aufwand für die Qualitätssicherung steigt zunehmend. Die Erfassung großer Datenmengen für verschiedene Verfahren der externen Qualitätsmessung ist eine große zeitliche Belastung für Ärztinnen und Ärzte.
Im System der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungserbringer verpflichtet, die Qualität ihrer Leistungen zu sichern und weiter zu entwickeln. Die Festlegung von verbindlichen konkretisierenden Regelungen ist dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übertragen. Seine Vorgaben sind für die Leistungserbringer verbindlich. Die Richtlinien und Beschlüsse des G-BA gerade im Bereich der Qualitätssicherung sind in ihren Auswirkungen für im Krankenhaus angestellte Ärztinnen und Ärzte relevant: Gestuftes System Notfallversorgung, Mindestmengen, Personalvorgaben, Qualitätskriterien für die Krankenhausplanung, um nur einige Themen zu nennen.