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    24. Jun. 2021
    Bei der aktuell stattfindenden Fußball-Europameisterschaft würde der Umgang von Bundes- und Landespolitik sowie der meisten hessischen Krankenhausträger mit der Auszahlung der sogenannten „Corona-Prämie" als grobes Foul an Ärztinnen und Ärzte gewertet werden.
    14. Jun. 2021
    Leider kommen in den diakonischen Kliniken in Hessen noch immer keine arztspezifischen Regelungen des Marburger Bundes zur Anwendung. Stattdessen werden die Arbeitsbedingungen durch eine sog. „Arbeitsrechtlichen Kommission“ festgelegt. Wohin das führen kann, zeigt sich für Ärztinnen und Ärzte leidvoll in der Agaplesion Diakonie Klinik Kassel. 
    11. Jun. 2021

    „Wir halten es nach wie vor für falsch, ein Element der lange angekündigten Notfall-Reform losgelöst von einem Gesamtkonzept vorab zu regeln. Es ist aber zu begrüßen, dass die Regierungsfraktionen davon Abstand genommen haben, ein automatisiertes Ersteinschätzungssystem für Notfallpatienten zum Maßstab für die Reform zu machen“, kommentierte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Änderungsanträge der Koalition zum Entwurf für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). 
    04. Jun. 2021
    Großen Anklang hat unser Online-Seminar „Vertrag als Oberärztin/Oberarzt – von Mythen, Täuschungen und Fallstricken“ gefunden. Referent Andreas Wagner, Geschäftsführer des Marburger Bundes Hessen, klärte über das Vertragsrecht auf. So war der Begriff Oberärztin/ Oberarzt bis zum Jahr 2006 nicht tarifrechtlich verankert und es gab keine spezifische Vergütung. Erst seit 2006 gibt es arztspezifische Verträge des Marburger Bundes, in denen die meisten den Begriff tarifrechtlich regeln und eine deutliche Gehaltssteigerung mit sich bringen.
    31. Mai 2021
    Am 21. und 22. Juni 2021 stehen wieder die Aufsichtsratswahlen am Uniklinikum Gießen und Marburg (UKGM) an. Wir haben mit Prof. Dr. Dr. Reginald Matejec, der derzeit Mitglied des Aufsichtsrats ist, über die Arbeit in diesem Gremium gesprochen, warum er wieder kandidiert und wofür er sich einsetzen will.
    12. Mai 2021
    Im März letzten Jahres konnte noch niemand genau absehen, in welchem Ausmaß die Pandemie unseren Arbeitsalltag beeinflussen wird.Viele junge Kolleginnen und Kollegen hatten in dieser Zeit aber bereits ihre Weiterbildung begonnen und auch einige Prüfungsanwärter, welche eigentlich ihre Facharztprüfung im vergangenen Jahr absolvieren wollten.
    28. Apr. 2021
    Pressemitteilung
    Zum ersten Mal hat das Netzwerk Junge Ärztinnen und Ärzte des Marburger Bundes Hessen das Gütesiegel „Gute Weiterbildung“ verliehen. Die Auszeichnung hat das Institut für Neuroradiologie am Universitätsklinikum Frankfurt erhalten. Das Netzwerk, das sich für die Interessen der jungen Ärzteschaft stark macht, zeichnet mit dem Gütesiegel Abteilungen aus, in denen die Weiterbildung besonders vorbildlich gestaltet ist.
    26. Apr. 2021
    Pressemitteilung
    Der Marburger Bund Hessen fordert die Krankenhäuser in Hessen auf, Klinikärztinnen und -ärzte bei der Corona-Prämie nicht wieder zu übergehen. In dieser belastenden Pandemie muss auch das Engagement und die Belastung der Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern berücksichtigt werden“, sagt Dr. Andreas Scholz, stellv. Vorsitzender des Marburger Bundes Hessen.
    16. Apr. 2021
    Pressemitteilung
    Digitale „Themenwoche“ des Marburger Bundes für Medizinstudierende
    26. Mär. 2021
    Ärztinnen und Ärzte sind im Zuge der beginnenden Impfungen gegen COVID-19 aufgefordert, in den jeweiligen Impfzentren mitzuwirken. Der Erfolg der Impfkampagne wird unter anderem davon abhängen, dass viele Ärztinnen und Ärzten diesem Aufruf folgen und für eine Tätigkeit in den Impfzentren zur Verfügung stehen. Da die Gestaltung der konkreten Maßgaben zur Durchführung der Impfung den einzelnen Bundesländern obliegt, herrscht augenblicklich eine unübersichtliche Vielfalt an Rahmenbedingungen mit erheblichen rechtlichen Unterschieden für die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten.
    Auch das kürzlich in Kraft getretene MTA-Reformgesetz hat keine Klarheit gebracht. Das MTA-Reformgesetz regelt, dass Einnahmen aus Tätigkeiten als Ärztin oder Arzt in einem Impfzentrum im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung oder einem dort angegliederten mobilen Impfteam in der Zeit vom 15. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2021 in der Sozialversicherung nicht beitragspflichtig sind. Es bestehen für Arbeitgeber auch keine Meldepflichten zur Sozialversicherung.
    Der Gesetzgeber hat dabei die Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung unterschiedslos für angestellte und selbstständige Honorarärzte geregelt. Mit der gesetzlichen Formulierung "nicht beitragspflichtig" hat der Gesetzgeber aber keine Entscheidung zur Sozialversicherungspflicht an sich getroffen.
    Im Ergebnis wurde daher auch mit der gesetzlichen Neuregelung keine Rechtsklarheit geschaffen.
    Es bleiben arbeitsrechtliche, aber insbesondere auch sozial- und steuerrechtliche Aspekte ungeklärt.
    Mit folgenden FAQs wollen wir Sie daher auf einige wichtige Aspekte hinweisen, die Sie beachten sollten.