• Sonstige Einrichtungen

    Öffentlicher Gesundheitsdienst

    Auch im Öffentlichen Gesundheitsdienst arbeiten angestellte Ärztinnen und Ärzte. In Sachsen zählen dazu 13 Gesundheitsämter.

    Zu den Aufgabengebieten der Ärztinnen und Ärzte in Gesundheitsämtern gehören zum Beispiel:

    • Schwangerschafts- und Familienberatung, Sexualberatung
    • Beratung für suchtgefährdete/ psychisch erkrankte Menschen und ihre Angehörigen
    • Beratung von Tumorpatienten sowie Menschen, die an einer Behinderung leiden
    • Beratung bei übertragbaren Krankheiten, insbesondere Schutz- und Vorbeugemaßnahmen
    • Untersuchung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen

    Die Vergütung der Fachärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst liegt derzeit zwischen 10 und 20 Prozent unter dem tarifüblichen Niveau angestellter Ärzte in kommunalen Kliniken. Um an dieser Situation etwas ändern zu können, führen arztspezifische Tarifverträge zum gewünschten Erfolg. Die Tarifverhandlungen werden dazu seit dem 10. Juni 2013 zwischen Marburger Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände fortgeführt

    Möchten auch Sie sich für einen arztspezifischen Tarifvertrag im ÖGD einsetzen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

     

    Ambulante Versorgungseinrichtungen

    In Sachsen sind etwa 1.000 angestellte Ärzte in ambulanten Versorgungseinrichtungen tätig - davon etwa dreiviertel in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), sonst inFacharztpraxen. Die Anzahl der MVZ hat sich in der Zeit von 2007 bis 2011 bundesweit verdoppelt. Seit 2005 nimmt außerdem die Zahl der angestellten Ärzte im Gegensatz zu Vertragsärzten drastisch zu. Derzeit sind durchschnittlich 5,5 Ärzte in einem MVZ tätig.

    Die Tarif-und Arbeitsbedingungen für angestellte Ärzte in MVZ und Facharztpraxen sind gegenwärtig einzelvertraglich geregelt.

     

    Deutsche Rentenversicherung

    Für Ärzte in Sozialmedizinischen Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung gilt seit Juli 2010 ein arztspezifischer Tarifvertrag.

    > zum Tarifvertragsregister

     

    MDK/MDS

    Für angestellte Ärzte der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) und des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS)findet seit März 2010 ein arztspezifischer Tarifvertrag Anwendung.

    > zum Tarifvertragsregister