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Tarifverträge in akuter Gefahr!
Unterschriftenaktion
Unterzeichnen Sie die Erklärung gegen einen gesetzlich angeordneten Zwang zur Tarifeinheit!
» www.freie-gewerkschaften.de -

Rettet die Koalitionsfreiheit
Kampagne
Die in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit ist Grundrecht aller Arbeitnehmer in Deutschland. » www.rettet-die-koalitionsfreiheit.de
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Gemeinsam gegen die Verdi/DGB/BDA-Tarifdiktatur!
Machen Sie Ihren MB noch stärker!
MB-Mitglieder werben Mitglieder unter » www.marburger-bund.de
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Mitgliederbefragung 2010
Berufliche Situation
Trotz Verbesserungen durch die MB-Tarifverträge Arbeitsbelastung der Krankenhausärzte nach wie vor sehr hoch. » Zur Umfrage
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MB-Tarifverträge
Ihr Recht
Wir kämpfen für bessere Arbeitsbedingungen und gerechte Bezahlung unserer Ärzte.
» Tarifverträge -

Career Day Medizin 2011
Marburger Bund Veranstaltung
für Ärztinnen und Ärzte, die ihre berufliche Zukunft aktiv gestalten wollen.
» Career Day Medizin -

Für ein familienfreundliches Krankenhaus
MB-Kampagne
Der Marburger Bund möchte die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit in der Medizin fördern.
» www.familienfreundliches-krankenhaus.de
Ansonsten hilft Ihnen gerne die Geschäftsstelle weiter, MB-Ansprechpartner in Ihrer Nähe zu finden.
In der 3. Verhandlungsrunde am 7. Mai einigten sich die Verhandlungskommissionen von Marburger Bund und Sana auf folgendes Tarifergebnis: Die Entgelttabelle (einschließlich Strukturzuschlage) wird ab dem 1. Mai linear um 2,4 Prozent erhöht, zum 1. Januar 2013 erfolgt eine weitere lineare Stufe von 1,6 Prozent. Im Bereitschaftsdienst wird die Arbeitszeit künftig in zwei Stufen als Arbeitszeit gewertet (bisher waren es drei) - Arbeitsleistung bis 40 Prozent: 65 Prozent, Arbeitsleistung bis 49 Prozent: 75 Prozent. Die bisherigen Nacht- und Feiertagszuschläge bleiben voll erhalten. Der Zeitzuschlag für Nachtarbeit (Vollarbeit) wird zum 1. Juli 2012 auf 15 Prozent des individuellen Stundenentgelts erhöht. Die Überstundendefinition wurde dahingehend verändert, dass der Entstehungszeitraum einer Überstunde um einen Monat verkürzt wurde. Zeitnah gibt es eine Mitgliederinfo im MB-Netzwerk Sana und auch die aktuelle Tabelle.
In einem Urteil vom 20. März 2012 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass die altersabgestufte Urlaubsregelung des TVöD eine unmittelbare Diskriminierung wegen Alters darstellt und daher unwirksam ist. In dem zugrundeliegenden Verfahren hatte eine Beschäftigte die Feststellung begehrt, dass ihr für die Jahre 2008 und 2009 bereits jeweils 30 Tage Erholungsurlaub zugestanden hätten, obwohl sie das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Das BAG befand, dass die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter Beschäftige unmittelbar benachteilige, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und damit gegen das Verbot der Benachteiligung wegen Alters verstoße. Das Urteil führt nach Ansicht des MB-Bundesverbandes nunmehr zu der Situation, dass für in einer 5-Tage-Woche beschäftigte Ärztinnen und Ärzte, für die nach ihren jeweiligen tarif- oder arbeitsvertraglichen Regelungen eine zur TVöD-Regelung inhaltsgleiche Urlaubsregelung gilt, ebenfalls ein Anspruch auf kalenderjährlich 30 Arbeitstage Erholungsurlaub besteht. Dies betrifft neben zahlreichen Tarifverträgen des Marburger Bundes auch Regelungen in Arbeitsverträgen und Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) konfessioneller und freigemeinnütziger Träger.
Neben der Geltendmachung der zusätzlichen Urlaubstage für das Jahr 2012 kommt gegebenenfalls auch die Geltendmachung von zusätzlichen Urlaubstagen für das Jahr 2011 in Betracht. Da die Übertragung von Urlaubsansprüchen jedoch nur unter engen Voraussetzungen möglich ist, empfiehlt der Marburger Bund, einen eventuellen Anspruch für das Jahr 2011 spätestens bis zum 27. März 2012 gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Die jeweiligen Ansprüche können mit dem anhängenden Musterschreiben geltend gemacht werden. Sofern der Arbeitgeber einen Anspruch bestreitet, werden die Mitglieder des Marburger Bundes gebeten, sich an ihren Landesverband zu wenden.
An der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) finden am 6. und 7. März Personalratswahlen statt. Erfreulicherweise konnten sowohl für die Wahlvorschläge der Angestellten, als auch die der Beamten hinreichend Kandidaten für eine "Ärzteliste" gewonnen werden. Damit diese engagierten Ärztinnen und Ärzte auch weiterhin die Interessen Ihrer Kolleginnen und Kollegen vertreten können, ruft der Marburger Bund, Landesverband Niedersachsen alle Wahlberechtigten Mitarbeiter der MHH auf, sich an der Personalratswahl zu beteiligen.
Im Einzelnen sieht die Einigung folgende Punkte vor:
Die Tabellenentgelte des TV-Ärzte/VKA werden ab dem 1. Januar 2012 linear um 2,9 Prozent erhöht. Die neue Gehaltstabelle ist für 12 Monate gültig und kann zum 31. Dezember 2012 gekündigt werden.
Für die zurückliegenden Monate September 2011 bis Dezember 2011 erhalten vollzeitbeschäftigte Ärztinnen und Ärzte eine Einmalzahlung in Höhe von 440,00 Euro. Voraussetzungen sind, dass im Januar 2012 ein Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber mit Tarifbindung an die VKA besteht und der TV-Ärzte/VKA auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Teilzeitbeschäftigte erhalten diesen Betrag anteilig nach dem Verhältnis ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit.
Die Struktur der Entgelttabelle wird an drei Stellen verbessert:
- In der Entgeltgruppe I wird eine zusätzliche Stufe 6 „nach fünf Jahren“, d.h. ab dem 6. Jahr ärztlicher Tätigkeit eingeführt.
- In der Entgeltgruppe III wird eine zusätzliche Stufe 3 „nach sechs Jahren“, d.h. ab dem 7. Jahr oberärztlicher Tätigkeit, eingeführt.
- In der Entgeltgruppe IV wird eine zusätzliche Stufe 2 „nach drei Jahren“, d.h. ab dem 4. Jahr der Tätigkeit als leitende/r Oberärztin/Oberarzt, eingeführt.
Die strukturelle Verbesserung in der Entgeltgruppe I (Stufe 6 ab dem 6. Jahr) kommt direkt denjenigen Ärztinnen und Ärzten zugute, die unter die 6-jährige Mindestweiterbildungszeit nach der Weiterbildungsordnung fallen. Darüber hinaus kommt die neue Stufe 6 auch denjenigen entgegen, deren Weiterbildungszeit bis zur Erlangung des Facharztes sich wegen Teilzeit (z.B. aufgrund der familiären Situation) verlängert.
Die Einführung zusätzlicher Stufen in den Entgeltgruppen III und IV resultiert aus der Angleichung an andere Tarifbereiche, in denen diese Stufen bereits bestehen, zum Beispiel in den Universitätskliniken im Bereich des TV-Ärzte (TdL).
Die Stundenentgelte im Bereitschaftsdienst erhöhen sich ab dem 1. Januar 2012 ebenfalls um 2,9 Prozent. Dabei werden bis zum Jahr 2015 die künftigen linearen Steigerungen automatisch berücksichtigt. Danach können die Stundenentgelte separat gekündigt werden.
Für Ärztinnen und Ärzte, die häufig Bereitschaftsdienst leisten, vereinbarte der Marburger Bund mit der VKA ein neues Zuschlagsystem, das ab 1. Januar 2012 gilt. Die Regelung besagt, dass jede Ärztin/jeder Arzt für die 97. und die folgenden Bereitschaftsdienststunden pro Kalendermonat einen Zuschlag in Höhe von 5 Prozent des Stundenentgelts gemäß § 12 Abs. 2 TV-Ärzte/VKA erhält. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass jede Stunde des Bereitschaftsdienstes mitgezählt wird und es nicht auf die jeweilige Bewertung als Arbeitszeit ankommt.
Der Einsatzzuschlag im Rettungsdienst wird ab dem 1. Januar 2012 von derzeit 22,17 Euro auf 22,81 Euro angepasst.
Rund 100 Ärztinnen und Ärzte der Diakonischen Dienste Hannover (DDH) haben am vergangenen Mittwoch, 25. Januar, gemeinsam mit 300 weiteren Beschäftigten ihre Arbeit niedergelegt. Die Mitarbeiter brachten ihren Unmut zum Ausdruck, dass die DDH-Geschäftsführung weiterhin stur auf den sogenannten Dritten Weg beharrt. Dabei sei eine glaubhafte, nachvollziehbare Argumentation für den „Dritten Weg“ nicht länger gegeben, teilten MB und Verdi vorab in ihrem Streikaufruf mit. „Selbst der kirchliche Dienst in der Arbeitswelt (KDA) kommt in einem Expertenpapier zu dem Ergebnis, dass der 3. Weg in unserer modernen Welt keine Berechtigung mehr hat“, heißt es darin. Der MB-Landesverband Niedersachsen hatte gemeinsam mit Verdi zum Streik an allen Betriebsgesellschaften der DDH aufgerufen.
Tariferfolg
für den MB-Landesverband Niedersachsen: Am 5. Januar stimmte der Aufsichtsrat
des Evangelischen Krankenhauses Oldenburg in seiner ersten ordentlichen Sitzung
dieses Jahres den vorgelegten Vorschalt-Tarifverträgen von Marburger Bund und
Verdi zu. Damit ist der Weg geebnet, um in weiteren Verhandlungen einen
Haustarifvertrag abzuschließen. Mit der Zustimmung wurden jetzt erst einmal
Entgeltfragen für das ärztliche und nicht-ärztliche Personal neu
geregelt. Für die Ärzteschaft am Klinikum heißt dies ab 1. Januar 2012:
Vergütung nach dem aktuellen MB-Tarifvertrag mit der Vereinigung der kommunalen
Arbeitgerberverbände (TV-Ärzte/VKA). Diese beinhaltet aber auch weitere
Veränderungen: Jahressonderzahlungen werden auf Monatsentgelte umgelegt, die
Arbeitszeit wird von 38,5 auf 40 Wochenstunden erhöht. Im nächsten Schritt
sollen Manteltarif-Regelungen vereinbart werden.
Forderungen des Marburger Bundes sind
- Erhöhung der Tabellenentgelte um durchschnittlich 6 Prozent
- Strukturelle Veränderungen in der Tabelle
- Erhöhung der Stundenentgelte für Bereitschaftsdienste
- Begrenzung der Anzahl der Bereitschaftsdienste pro Monat
- Verlässliche
Dienstplanung: Anordnung von Bereitschaftsdiensten spätestens am letzten
Arbeitstag
des Vor-Vormonats.
Die Landesverbände werden die betroffenen Kliniken über den Beginn der Streikaktionen informieren. Der Aufruf ist ab sofort im Intranet einzusehen und wird zudem in den Ärztenetzwerken kommuniziert.
Die Landesverbände werden im Bedarfsfall Notdienstvereinbarungen verhandeln und abschließen.
Zur Beantwortung von Fragen stehen der Bundesverband und die Landesverbände jederzeit gerne zur Verfügung.
Nehmen Sie teil, es geht um Ihre Arbeitsbedingungen, es geht um Ihre Gehälter!
Die Große Tarifkommission des Marburger Bundes hat am gestrigen Abend (10.01.2012) einstimmig beschlossen, ab dem 26. Januar 2012 zum unbefristeten Vollstreik an den kommunalen Krankenhäusern, die unter den TV-Ärzte/VKA fallen, aufzurufen. Sie folgte damit dem eindeutigen Votum der Urabstimmung, bei der sich mit 92,7 % eine deutliche Mehrheit für einen Streik aussprach.
Die weiteren
organisatorischen Einzelheiten erhalten Sie von unserer Geschäftsstelle.
In der Sitzung vom 02.12.2011 hat die Große Tarifkommission die aktuellen
Tarifverhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)
für gescheitert erklärt.
Die Urabstimmung wird mit Urabstimmungspostkarten, die der Marburger Bund Zeitung beiliegen, durchgeführt. Die Zeitung wird ab heute bei den Mitgliedern ausgeliefert. Die Ärztinnen und Ärzte im Bereich der VKA, die Mitglieder des Marburger Bundes sind, kreuzen an und senden die Postkarte bis zum 09.01.2012 an den Bundesverband, der die eingegangenen Abstimmungszettel auszählt und das Ergebnis der Großen Tarifkommission zur weiteren Beschlussfassung vorlegt. Sollte die Abstimmungskarte aus der Marburger Bund Zeitung hinausgefallen sein, kann bei Ihren Landesverbänden unter Angabe der Mitgliedsnummer Ersatz angefordert werden. Verschiedene Landesverbände überlegen, einen Teil der Urabstimmung vor Ort durchzuführen; falls dem so ist, werden die Mitglieder in den nächsten Tagen darüber informiert und die Karten vor Ort eingesammelt.
Berlin - In der Tarifauseinandersetzung zwischen dem Marburger Bund (MB) und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) haben beide Seiten heute Nachmittag eine Tarifeinigung erzielt. Die Große Tarifkommission des MB hat daraufhin beschlossen, die Vorbereitungen für einen Ärztestreik an den Universitätskliniken im Tarifbereich TdL auszusetzen.
Die Mitglieder der Ärztegewerkschaft an den betroffenen Universitätskliniken wurden aufgerufen, ihre Planungen für Arbeitskampfmaßnahmen ab 7. November einzustellen.
Die Tarifeinigung sieht vor, dass die Gehälter der Uniklinik-Ärzte im Tarifbereich TdL ab 1. November 2011 um 3,6 Prozent erhöht werden. Weitere Eckpunkte: Für die Zeit vom 1. Juli 2011 bis 31. Oktober 2011 erhalten die Ärzte rückwirkend eine Einmalzahlung in Höhe von 350 Euro. Auch die Nachtdienste der Ärzte werden besser bezahlt: Für Vollarbeit in der Nacht erhalten die Ärzte ab 1. Januar 2012 pro Stunde einen Zeitzuschlag in Höhe von 20 Prozent anstelle des bisherigen Stundenzuschlages für Nachtarbeit von 1,28 Euro. Auch für nächtliche Bereitschaftsdienste wird ab 1. Januar 2012 ein Zeitzuschlag in Höhe von 20 Prozent je Stunde gezahlt. Außerdem werden ab 1. Januar 2012 die Ärztinnen und Ärzte im Justizvollzugsdienst der Länder in den Geltungsbereich des Tarifvertrages aufgenommen. Die neue Tarifeinigung hat eine Mindestlaufzeit bis zum 28. Februar 2013.
Der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke, sprach nach den Verhandlungen in Berlin von "einem vertretbaren Ergebnis". "Wir sind nicht in Jubelstimmung, können aber mit dem Erreichten leben", sagte Henke. Der MB-Vorsitzende hob hervor, dass es gelungen sei, das Tarifdiktat der Arbeitgeber zu durchbrechen. "Wir haben nicht alle Ziele erreicht, aber wichtige Wegmarken gesetzt. Ohne das große Engagement unserer Ärztinnen und Ärzte an den Unikliniken wäre die jetzt gefundene Lösung angesichts der Haltung der Arbeitgeber nicht möglich gewesen. Wir hätten es uns aber gewünscht, auch ohne Vorbereitungen auf einen Arbeitskampf zum Ziel zu kommen", so Henke.
Besonders wichtig sei es dem Marburger Bund gewesen, neben einer akzeptablen Gehaltserhöhung auch substanzielle Verbesserungen bei den Nachtdiensten zu erreichen. "Mit den Zeitzuschlägen in Höhe von 20 Prozent haben wir an den Unikliniken nun einen neuen Standard gesetzt. Diesen Weg werden wir auch in künftigen Tarifrunden konsequent weiter gehen“, betonte Henke.
Die Tarifverhandlungen betreffen den Zeitraum ab 1. September 2011, da die Kündigung der Entgelttabelle, der Stufenlaufzeiten in der EG I sowie bestimmter Bereitschaftsdienstregelungen vertragsgemäß zum 31. August 2011 erfolgt war.
In der zweiten und dritten Verhandlungsrunde wurde deutlich, dass seitens der VKA keinerlei Bereitschaft besteht, die Forderungen des Marburger Bundes in die Tat umzusetzen. Stattdessen werden unsere Forderungen von den Arbeitgebern in kategorischer Weise – und mit pauschalen Begründungen – abgelehnt. Für den Marburger Bund liegen die Schwerpunkte auf den folgenden Verhandlungsthemen:
Jetzt brauchen wir Sie!
Damit der Streik seine volle Schlagkraft entfaltet und der Unmut der Ärzte über das arrogante Tarifdiktat der Arbeitgeber in der breiten Öffentlichkeit wahrgenommen wird, ist es notwendig, dass Sie von Anfang an mit dabei sind. Es ist wichtig, dass spätestens jetzt an allen betroffenen Universitätskliniken Streikleiter eingesetzt werden, die sich mit dem jeweiligen MB-Landesverband in Verbindung setzen, um alle notwendigen Vorbereitungen für den Streik zu treffen.
Zur schnelleren Kommuninkation im Zuge des Warnstreiks bitten wir alle Mitglieder der Universitätskliniken um Bekanntgabe ihrer aktuellen E-Mail-Adressen.
Am Montag wurden in den niedersächsischen Universitätskliniken in Hannover und Göttingen erfolgreiche Warnstreiks durchgeführt. Mit über 300 beteiligten Ärztinnen und Ärzten an der MHH und über 250 an der UMG setzten die Beschäftigten ein deutliches Zeichen für die enorme Unzufriedenheit mit ihren derzeitigen Arbeitsbedingungen.
Weitere Informationen über den Stand der Tarifverhandlungen
finden Sie unter
www.tdl-tarifrunde.de sowie unter www.mhh-aerzte.de.
Der 114. Deutschen Ärztetag in Kiel hat Dr. Frank Ulrich Montgomery für die kommenden 4 Jahre zum Präsidenten der Bundesärztekammer gewählt. Der Landesverband Niedersachsen gratuliert Dr. Montgomery herzlich zu seiner Wahl und wünscht ihm für die kommenden Aufgaben viel Erfolg.
Ganz besonders freut sich der Landesverband Niedersachsen aber über die Wahl der Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, Dr. Martina Wenker, zur Vizepräsidentin der Bundesärztekammer. Neben Dr. Wenker wurde mit Dr. Max Kaplan ein Hausarzt in das Präsidium der Bundesärztekammer gewählt.
Die Tarifverhandlungen mit dem HELIOS-Konzern konnten am 13.04.2011 doch noch erfolgreich abgeschlossen werden. Der Warnstreik der Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern hat offensichtlich seine Wirkung nicht verfehlt.
Am 11.04.2011, dem Tag des Warnstreiks, waren die Gespräche noch ergebnislos abgebrochen worden. Allerdings erkannte die Arbeitgeberseite schnell die feste Entschlossenheit der Ärztinnen und Ärzte für die Durchsetzung ihrer Forderungen nötigenfalls auch die Arbeit niederzulegen. Erst diese Kampfbereitschaft ermöglichte es der Verhandlungskommission des Marburger Bundes letztendlich die Verhandlungen mit einem guten Ergebnis abzuschließen.
Die Eckpunkte lauten im Einzelnen:
- Erhöhung der Tabellenvergütung ab 01.01.2011 um durchschnittlich 3%.
- Zum 01.03.2012 Erhöhung um weitere 2,4%.
- Ab 01.01.2011 zwei Tage Zusatzurlaub bei kalenderjährlich mindestens 288 Stunden nächtlichem Bereitschaftsdienst.
- Erhöhung des Stundenentgelts in der Entgeltgruppe Ä1 ab 01.05.2011 auf 25,- €.
- Erhöhung des Stundenentgelts in der Entgeltgruppe Ä2 ab 01.05.2011 auf 29,- €.
- Ab 01.05.2011 Zuschlag für Nachtarbeit in Höhe von 15% des Stundenentgelts der jeweiligen Entgeltgruppe.
- Ab 01.05.2011 Zuschlag für jede Bereitschaftsdienststunde zwischen 21:00 und 6:00 Uhr in Höhe von 15% des Stundenentgelts der jeweiligen Entgeltgruppe.
- Erhöhung dieser Zuschläge ab 01.03.2012 um 2,4%.
- Erhöhung der Kinderzulage nach § 5 Abs. 5 TV-Ärzte Umsetzung HELIOS ab 01.01.2011 um 3% und ab 01.03 2012 um weitere 2,4%.
Der Landesverband Niedersachsen möchte sich allen Beteiligten für ihren Einsatz während des Warnstreiks bedanken.
Die Arbeitgeber haben 1,1 Prozent zum Juni 2011 und 1,5 Prozent zum April 2012 sowie eine Einmalzahlung von 150,00 Euro angeboten. Gleichzeitig sollen diese Erhöhungen jedoch an anderer Stelle wieder gekürzt werden. Nach dem Willen der Arbeitgeber soll unter anderem die Arbeitszeit verlängert, eine Eigenbeteiligung an der Zusatzversorgung eingeführt und in der Altenhilfe das Weihnachtsgeld gekürzt werden. Außerdem sollen auf betrieblicher Ebene weitere Absenkungen von bis zu 8 Prozent vereinbart werden, wenn sich der Betrieb in einer „schwierigen wirtschaftlichen Lage“ befindet. Dies kann bei einer 55jährigen Altenpflegerin ein Minus von über 6 Prozent ihres Entgeltes
ausmachen.
Die Arbeitnehmervertreter haben bis zuletzt versucht, einen Kompromiss zu finden und waren zu Abstrichen bei ihren Forderungen bereit. Doch auch diese Kompromissbereitschaft brachte kein Ergebnis. Gefordert waren unter anderem 5 Prozent mehr Gehalt, ein Regelung zur Altersteilzeit sowie verlässliche Dienstpläne.
Da es keinen Abschluss gibt und der sogenannte 3. Weg der Arbeitsrechtsetzung damit beendet ist, werden die Verhandlungen nun von dem Marburger Bund - Tarifkommission für die Diakonie - weitergeführt werden müssen. Die Amtszeit der arbeitsrechtlichen Kommission endet am 30. April 2011. Die Marburger Bund -Tarifkommission Diakonie - ist bereits im Januar 2011 gebildet worden, um neben verbesserten Arbeits- und Entlohnungsbedingungen auch einen Tarifvertrag mit den Diakonie-Arbeitgebern zu verhandeln.
„Auch wenn die Verhandlungen gescheitert sind – das Thema Entgelterhöhung ist damit nicht erledigt. Nun müssen die Proteste weitergehen, solange, bis es ein Ergebnis in einem Tarifvertrag gibt“,
sagte Herr Sven De Noni vom Marburger Bund - Landesverband Niedersachsen.
Kontakt:
Herr Sven De Noni - Marburger Bund Rechtanwalt -
Telefon: 0511/543066-15
Die Hauptversammlung des MB-Landesverbandes Niedersachsen hat am vergangenen Mittwoch, 9. März 2011, in Hannover mit großer Mehrheit die Führungsspitze bestätigt. Dr. Elke Buckisch-Urbanke bleibt für weitere zwei Jahre 1. Vorsitzende, ihr Stellvertreter heißt weiterhin Detlef Schmitz. Ebenfalls bestätigt wurden Dr. Kai Johanning, Michael Gruß und Hans Martin Wollenberg als Beisitzer. Neu unter den gewählten Vorstandsmitgliedern sind Dr. Christina Correns, die zuvor schon als kooptiertes Mitglied im Vorstand aktiv war, und Tobias Steiniger. Komplettiert wird der Vorstand durch Dr. Martina Wenker als Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, Dr. Jürgen Tempel als Vorsitzender des Verwaltungsausschusses der Ärzteversorgung Niedersachsen und Vertreter der Ärztekammer Niedersachsen in der Ständigen Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke und Fürsorge“ der Bundesärztekammer sowie Dr. Franz Bernhard Ensink als Vorsitzender der Finanzkommission der Bundesärztekammer und Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Niedersachsen, die kooptiert wurden.

