• Arbeitsgerichts Köln bewertet Warnstreik als gerechtfertigt

    Kliniken der Stadt Köln scheitern mit Versuch Warnstreik zu untersagen
    21.März 2023
    Köln. Unmittelbar vor dem ersten Warnstreik haben die Kliniken der Stadt Köln versucht, den heutigen Warnstreik des Marburger Bundes durch eine einstweilige Verfügung zu untersagen. Dieser Versuch hat sich gestern in der spätabendlichen Verhandlung beim Arbeitsgericht Köln als Rohrkrepierer herausgestellt. „Das Gericht machte überdeutlich, dass die Warnstreiks am heutigen Tag und am 30. März 2023 als Reaktion darauf, dass die VKA dem Marburger Bund bis heute nicht einmal ansatzweise ein Gegenangebot zu der berechtigten Forderung nach einem Inflationsausgleich zzgl. 2,5 v.H. Gehaltssteigerung unterbreitet haben, gerechtfertigt ist“, erläuterte RA Rolf Lübke, Geschäftsführer des Marburger Bundes NRW/RLP.

    Auch an dem Angebot des Marburger Bundes NRW/RLP für eine Notdienstvereinbarung auf der Basis einer Personalbesetzung an Wochenenden, die stets als Verhandlungsgrundlage unterbreitet wird, sei inhaltlich nichts auszusetzen. Nach gut einstündiger Gerichtsverhandlung wurde ein formeller Vergleich geschlossen.

    In der Zukunft werden wir unsere bisher stets gezeigte besondere Flexibilität beim Abschluss von Notdienstvereinbarung sicher etwas überdenken, wenngleich für den Marburger Bund trotz allem Streits über die Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte stets bzw. gerade auch das Patientenwohl mit im Vordergrund steht. Die Abstimmung über Notdienstvereinbarungen darf nicht zum Stellvertreterschauplatz für die eigentlich am Verhandlungstisch zu lösenden Probleme werden.