• Landkinderarzt-Quote tritt im Herbst in Kraft

    Drei Prozent der Medizin-Studienplätze werden in Rheinland-Pfalz exklusiv reserviert
    03.Juli 2025
    Rheinland-Pfalz bekommt eine Quote für Landkinderärzte. Das hat der rheinland-pfälzische Landtag in seiner letzten Plenarwoche vor der Sommerpause beschlossen. Das Gesetz kann somit bis zum Herbst in Kraft treten. Die bisherige Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen in Rheinland-Pfalz mittels der im Wintersemester 2020/21 gestarteten „Landarztquote“ wird um eine „Landkinderarzt-Quote“ erweitert.

    Von den ca. 430 zu vergebenden Medizinstudienplätze in Rheinland-Pfalz sollen künftig drei Prozent (13 Studienplätze) nach dem Vorbild der bestehenden Landarztquote (27 Studienplätze) für diejenigen reserviert werden, die sich auf eine spätere fachärztliche Weiterbildung im Bereich Kinder- und Jugendmedizin sowie auf eine ambulante ärztliche Tätigkeit als Kinder- und Jugendärztin oder -arzt in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf festlegen.

    Für die Einräumung eines Studienplatzes gehen die Bewerberinnen und Bewerber die Verpflichtung ein, sich nach Abschluss ihres Medizinstudiums in der Fachrichtung Kinder- und Jugendmedizin weiterzubilden und nach Erlangen ihres Facharzttitels eine kinder- und jugendärztliche Tätigkeit in einem Gebiet mit besonderem öffentlichen Bedarf für einen Zeitraum von zehn Jahren aufzunehmen.

    „Kinder- und Jugendärzte sind die Hausärzte junger Menschen. Deren wohnortnahe Versorgung ist von übergeordneter Bedeutung. Die ambulante kinder- und jugendärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz ist derzeit flächendeckend gewährleistet. Dennoch bestehen regionale Unterschiede in der ambulanten kinder- und jugendärztlichen Versorgung. Trotz der auf Bundes- und Landesebene ergriffenen Maßnahmen sind Versorgungslücken im ländlichen Raum für die Zukunft nicht auszuschließen“, erklärte Nicole Steingaß, Staatssekretärin im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit, im Parlament in Mainz.

    Mit der Landkinderarzt-Quote ergreife das Land – analog zu der bereits bestehenden „Landarztquote“ - Maßnahmen, die langfristig wirksame Anreize schaffen, um die Attraktivität der kinder- und jugendärztlichen Tätigkeit auch in ländlichen Regionen zu steigern. Die Landkinderarzt-Quote soll zur Bekämpfung des befürchteten Kinder- und Jugendärztemangels beitragen.

    Bewerben könnten sich Interessentinnen und Interessenten mit Hochschulzugangsberechtigung für den Studiengang Medizin. Zusätzlich werde bei der Auswahl ein größerer Wert auf die persönliche Eignung gelegt. Dadurch bekämen auch junge Menschen ohne „Einser-Abitur“ eine gute Chance auf einen Medizinstudienplatz.