Es gefährde die Patientensicherheit, wenn etwa die Trennung zwischen der Verordnung von Medikamenten einerseits und der Abgabe von Medikamenten andererseits aufgehoben werde. „Natürlich braucht es nach Meinung des ÄKWL-Vorstandes eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Apothekerschaft, aber „übergriffige Tätigkeiten“ seien abzulehnen. Zudem warnte der Vorstand vor „entstehenden Doppelstrukturen, die wir uns nicht leisten können“.
„Akademischen Heilberufen wie Ärzten und Apothekern sollte es möglich sein, in Absprache Änderungen an der Patientenversorgung vorzunehmen, aber dies natürlich nicht ohne ärztliche Kompetenz und Rücksprache“, warnte Dr. Gehle.
Nach den bisher bekannten Überlegungen des BMG sollen Apotheker eigenständig Vorsorgeleistungen und insbesondere Impfungen erbringen können. Aber: Nur Ärztinnen und Ärzte können laut Kammerpräsident entscheiden, welche Leistungen medizinisch sinnvoll seien. Denn ärztliche Vorsorge sei mehr als eine schnelle Blutdruckmessung.
Vielmehr gehe es in dabei um das ärztliche Gespräch, also um Diagnostik, körperliche Untersuchungen, das Erkennen von akuten Krankheiten, die gegebenenfalls gegen eine Impfung zu diesem Zeitpunkt sprechen, oder die Anlage für bestimmte Krankheiten sowie die dauerhafte Behandlung von chronischen Krankheiten.
„Ein weites medizinisches Feld, für das der Arzt sein ganzes Wissen nach sechs Jahren Medizinstudium einbringt. Die medizinische Behandlung und ‚Ausübung der Heilkunde‘, wie es im Gesetz heißt, ist deshalb aus gutem Grund Ärztinnen und Ärzten vorbehalten“, unterstreicht Dr. Gehle.