• „Wir alle gehen stets in Rettungsabsicht zur Arbeit“

    Interview im Deutschen Ärzteblatt
    13.November 2025
    Hamburg
    Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Triage-Regelungen im Infektionsschutzgesetz für verfassungswidrig erklärt. Zu den Klägerinnen und Klägern gehörte Dr. Alexander Schultze, Facharzt für Innere Medizin und Notfallmediziner am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf sowie Mitglied im Landesvorstand des Marburger Bundes Hamburg.

    Im Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt erklärt Dr. Alexander Schultze unter anderem, wie er das Urteil aufgenommen hat, warum die Triage-Vorgaben schwierig sind und welche anderen Möglichkeiten es für verbindliche Vorgaben gibt.

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