Am 17. November 2025 fand im Gesundheitsausschuss des Sächsischen Landtags die Sachverständigenanhörung zum Antrag „Bedarfsgerechte Krankenhausplanung ermöglichen – Kliniksterben verhindern!” der Fraktion Die Linke statt. Der Antrag forderte die Staatsregierung unter anderem dazu auf, sich im Bundesrat für verschiedene Änderungen im Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) einzusetzen. Für eine Stellungnahme war als einzige Arbeitnehmervertretung der Marburger Bund Sachsen, vertreten durch Landesvorsitzenden Torsten Lippold, eingeladen. Acht weitere Sachverständige vertraten Krankenhausträger, Kostenträger sowie die Gesundheitsökonomie.
In seiner Stellungnahme vertrat Torsten Lippold vor allem die Positionen der Stellungnahme des MB-Bundesverbandes zum KHAG vom 5. November. Er wies die Ausschussmitglieder darauf hin, dass es bei der Krankenhausreform nicht nur um Strukturen und Finanzierungsmodelle, sondern auch um Arbeitsbedingungen und Weiterbildungsmöglichkeiten geht. Dabei bezog er sich auf drei aus Sicht des MB wesentliche Punkte des Antrags: Vorhaltefinanzierung, Sicherung der ärztlichen Weiterbildung und Verhinderung einer unkontrollierten Ausdünnung der Krankenhauslandschaft.
Der MB befürwortet eine konsequent fallzahlunabhängige Vorhaltevergütung, die sich am Versorgungsauftrag orientiert. „Krankenhausstandorte in Sachsen, die für die Versorgung, den Notfall, die Intensivmedizin sowie die Aus- und Weiterbildung notwendig sind, dürfen nicht aufgrund schwankender Fallzahlen um ihre Existenz bangen müssen!“, machte Torsten Lippold deutlich.
Der Landesvorsitzende war unter den neun Sachverständigen der Einzige, der die Folgen der Krankenhausreform für die ärztliche Weiterbildung ansprach. Mit der Leistungsgruppenlogik riskiere der Gesetzgeber den Abbau von Weiterbildungsstellen und gefährde die zukünftige fachärztliche Versorgung. Es brauche flexible Weiterbildungsmodelle und eine ausreichende Finanzierung der Weiterbildung. „Wenn Sachsen die zukünftige fachärztliche Versorgung sichern will, muss sich der Freistaat im Bundesrat und in der Gesundheitsministerkonferenz dafür einsetzen, dass Krankenhausplanung, Leistungsgruppen und Weiterbildung konsequent zusammengedacht werden“, appellierte Torsten Lippold.
Die anschließenden Beispiele konkreter Fälle jüngerer Klinikschließungen und -insolvenzen in Sachsen - darunter Schkeuditz, Reichenbach, Grimma/Wurzen, Werdau, Adorf und die Erzgebirgskliniken -zeigten, dass sich Reformentscheidungen unmittelbar auf ärztliche Arbeitsplätze auswirken. Anstatt die Kliniklandschaft zu steuern, überlasse es die Staatsregierung dem Markt, welche Klinikstandorte erhalten bleiben und welche schließen. „Wir als tarifschließende Gewerkschaft müssen immer häufiger feststellen, dass sich Arbeitgeber nicht an unsere ärztlichen Tarifverträge halten. Der Kostendruck wird an die Mitarbeitenden weitergegeben“, konstatierte Lippold. In seiner Stellungnahme forderte er als Konsequenz eine aktive Steuerung der Krankenhauslandschaft und den Verzicht auf Mindestvorhaltezahlen als zusätzliches Steuerungsinstrument.
In der anschließenden Fragerunde informierte der Landesvorsitzende die Ausschussmitglieder darüber, dass die Erwartungen an weniger Bürokratie durch den KHAG nicht erfüllt werden und dass gerade im ländlichen Raum für die ärztliche Weiterbildung verlässliche Verbünde und Kooperationen mit Praxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) nötig sind. Zudem betonte er, dass die Personaldecke aller Berufsgruppen in der Patientenversorgung zu dünn und somit steigenden Anforderungen oder Krisen nicht gewachsen ist.
In dieser Gemengelage bleibt es entscheidend, die Perspektive der angestellten Ärztinnen und Ärzte in den Diskurs einzubringen: „Es geht um die Qualität der medizinischen Versorgung, die unmittelbar mit den ärztlichen Arbeitsbedingungen und Weiterbildungsmöglichkeiten zusammenhängt“, verdeutlicht Torsten Lippold. Die Anhörung im Sozialausschuss bot dem Marburger Bund Sachsen die Gelegenheit, diese Positionen direkt in den politischen Entscheidungsprozess des Freistaats einzubringen.
