Jährlich meldet das Statistische Landesamt von Sachsen, dass die Tarifbindung im Freistaat die niedrigste im gesamten Bundesgebiet ist. Jenseits des öffentlichen Dienstes müssen die meisten sächsischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer also selbst um Gehalt, Urlaubstage oder einen Ausgleich für geleistete Überstunden feilschen – und ziehen dabei oft den Kürzeren. Nicht so die Mitglieder des Marburger Bundes: In über 90 Prozent der größten nichtkirchlichen Krankenhäuser in Sachsen gilt für Ärztinnen und Ärzte ein Tarifvertrag des Marburger Bundes.
Von Ärzten für Ärzte
Höhere Löhne oder mehr freie Wochenenden fallen allerdings nicht vom Himmel. Steffen Forner, Geschäftsführer des MB Sachsen, weiß: „Wenn das Gehalt steigt, ist das vor allem den Kolleginnen und Kollegen zu verdanken, die als Mitglied der Tarifkommission in den Tarifverhandlungen um jede neue Zulage ringen“. Der Jurist unterstützt die ärztlichen Tarifkommissionen als Verhandlungsführer und stellt die Ergebnisse in den Vorstandssitzungen des MB Sachsen vor. Erst wenn die Vorstandsmitglieder, allesamt berufstätige Ärztinnen und Ärzte, der Einigung zustimmen, kann ein neuer Tarifvertrag zustande kommen. Die meisten Tarifverträge des MB Sachsen sind Haustarifverträge, die der Landesverband mit lediglich einem Arbeitgeber schließt. Allein im Jahr 2025 hat der Landesvorstand knapp 20 Kündigungen, Einigungen oder Abschlüssen von Haustarifverträgen zugestimmt – zuletzt für die Mitglieder am Klinikum Chemnitz und am Universitätsklinikum Dresden.
MB einigt sich mit sechs Kliniken
Am Klinikum Chemnitz einigten sich die Tarifvertragsparteien unter anderem auf insgesamt 6,5 Prozent mehr Gehalt in drei Stufen sowie eine Einmalzahlung von 500 Euro. Für Ärztinnen und Ärzte, die im Schichtdienst arbeiten, wurden höhere Zuschläge vereinbart. Ab Januar soll es nach 130 statt bisher 150 Stunden Nachtarbeit einen zusätzlichen Urlaubstag geben. „Wir warten derzeit auf den ausformulierten Entwurf dieses Änderungstarifvertrags, der vom Arbeitgeber erstellt wird. Erst wenn beide Seiten den Vertrag unterzeichnet haben, ist das sogenannte Redaktionsverfahren abgeschlossen, und die Änderungen treten in Kraft“, informiert Steffen Forner über den Prozess. Für die am Universitätsklinikum Dresden (AöR) angestellten Ärztinnen und Ärzte soll sich die regelmäßige Wochenarbeitszeit bei vollem Gehalt ab Januar 2026 von 42 auf 40 Stunden verkürzen. Geplant ist auch, die Zuschläge für Überstunden bereits nach vier Wochen zu gewähren. Bisher konnte dies bis zu einem Jahr dauern. Die Tarifkommission hat zudem eine Bonuszahlung für Mitglieder des Marburger Bundes durchgesetzt. Noch ist die Einigung nicht in Kraft, auch hier wartet man im MB Sachsen derzeit auf den entsprechenden Änderungstarifvertrag vom Arbeitgeber. Die MB-Mitglieder der Paracelsus Klinik in Schöneck sind nur noch eine Unterschrift von höheren Gehältern und weiteren Vorteilen entfernt: MB-Landesvorsitzender Torsten Lippold hat den aktuellen Änderungstarifvertrag zum TV-Ärzte Paracelsus Sachsen bereits unterschrieben. Er liegt nun bei den Verantwortlichen auf Arbeitgeberseite. Auf der Agenda der Leitung der Oberlausitzkliniken steht seit Herbst letzten Jahres der Entwurf des Änderungstarifvertrags zum TV-Ärzte OLK. Dieser sieht unter anderem insgesamt 7,5 Prozent mehr Gehalt in drei Stufen für die Ärztinnen und Ärzte der Häuser in Bautzen und Bischofswerda vor. Im Oberlausitzer Nachbarkrankenhaus in Weißwasser erhöht sich das Tabellenentgelt in zwei Schritten um insgesamt zehn Prozent, auch für Bereitschaftsdienste gibt es mehr Geld. Den neuen Tarifvertrag haben beide Parteien bereits unterschrieben. In den Tarifverhandlungen mit dem Kreiskrankenhaus Torgau haben sich beide Seiten im Dezember geeinigt. Den entsprechenden Änderungstarifvertrag des MB Sachsen prüft derzeit die Arbeitgeberseite.
Offene Verhandlungen
Steffen Forner blockt derweil Termine für die anstehenden Tarifverhandlungen in den Elblandkliniken, im Universitätsklinikum Leipzig und in den Sächsischen Landeskrankenhäusern. „Einfacher wäre es schon, wenn es einen Tarifvertrag des MB Sachsen für alle sächsischen Kliniken gäbe, der regelmäßig angepasst werden könnte. Die meisten Arbeitgeber bestehen jedoch auf Haustarifverträge. Das hat auch Vorteile: Ärztinnen und Ärzte können unmittelbar ihre Arbeitsbedingungen vor Ort mitbestimmen“, sagt Steffen Forner.
Kein TV-Ärzte ohne Ärzte
Ein MB-Verhandlungsführer allein macht jedoch noch keinen MB-Tarifvertrag: Tarifverhandlungen sind nur mit einer Tarifkommission möglich, die aus Ärztinnen und Ärzten verschiedener Abteilungen eines Krankenhauses besteht. Auch die Anzahl der MB-Mitglieder in einem Klinikum spielt für den Erfolg von Tarifverhandlungen eine Rolle. „Je mehr wir sind, desto stärker ist unsere Verhandlungsposition. Sprechen Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen über den Marburger Bund, gewinnen Sie Mitstreiter! Unterstützen Sie die Tarifkommission in Ihrem Klinikum mit Feedback zu deren Forderungen oder den Ergebnissen der Tarifverhandlung!“, ermutigt Steffen Forner. Wenn sich beide Seiten auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt haben, ist erneut Engagement gefragt: Vor allem Betriebs- und Personalräte, aber auch die MB-Mitglieder selbst müssen ihre Rechte aus dem Tarifvertrag gegebenenfalls gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen. Im individuellen Fall beraten die Verbandsjuristen des MB die Mitglieder kostenfrei zu ihren arbeitsrechtlichen Fragen. Für Betriebsräte bietet der Marburger Bund verschiedene Seminare, beispielsweise zum Arbeits- oder Mitbestimmungsrecht, an.
Kirchen umgehen Gewerkschaften
Für Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft gelten bisher keine arztspezifischen Tarifverträge. Die Kirchen können mit dem sogenannten „Dritten Weg“ Arbeitsbedingungen in eigenen Kommissionen ohne die Mitsprache von Gewerkschaften festlegen. Der MB fordert auch bei kirchlichen Arbeitgebern die Anwendung des allgemeinen Tarifvertragsrechts mit echten Tarifverhandlungen und Streikrecht.
Bleiben Sie auf dem Laufenden!
Über den Verlauf der Tarifverhandlungen sowie die Details der Einigungen in Ihrer Klinik informieren wir Sie regelmäßig per E-Mail und im Klinikregister auf unserer Webseite. Wenn Sie diese Informationen bisher nicht erhalten, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.
