Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz in Mainz ist die einzige berufliche Vertretung aller Ärztinnen und Ärzte in dem über vier Millionen Einwohner zählenden Bundesland.
Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben
Die 1947 gegründete Landesärztekammer Rheinland-Pfalz nimmt in der Selbstverwaltung öffentliche Aufgaben im Gesundheitswese wahr und erfüllt zugleich auch weisungsgebundene staatliche Aufgaben.
Die Landesärztekammer RLP vertritt seit ihrer Gründung fachkundig und erfolgreich die beruflichen Interessen von über 23.000 Ärztinnen und Ärzten (Stand: 31.12.2024) in Rheinland-Pfalz. In den vergangenen vier Jahren wuchs die Mitgliederzahl um gut 500 Ärztinnen und Ärzten.
Vier regionale Bezirksärztekammern
Als eines von nur zwei Bundesländern verfügt Rheinland-Pfalz zudem über vier Bezirksärztekammern. Die rheinland-pfälzischen Ärztinnen und Ärzte sind daher ebenfalls Mitglied in ihrer jeweiligen regionalen Bezirksärztekammer in Koblenz, in der Pfalz, in Rheinhessen und in Trier.
Rechtliche Grundlage Heilberufsgesetz
Die Landesärztekammer RLP arbeitet auf der rechtlichen Grundlage des rheinland-pfälzischen Heilberufsgesetzes. Der Gesetzgeber hat der rheinland-pfälzischen Ärzteschaft mit der Institution Ärztekammer das Privileg gegeben, ihre professionellen und ethischen Angelegenheiten als Freiberufler selbst gestalten zu können.
Prinzip der Subsidiarität
Die Idee der Selbstverwaltung beruht auf dem Prinzip der Subsidiarität. Warum sollte sich der Staat einmischen, wenn unser Berufsstand seine Angelegenheiten selbst fachlich viel besser und sachgerechter regeln kann? Das ist ein Privileg, das nur wenige freie Berufe hierzulande genießen können.
Regelmäßige Wahlen legitimieren die Ärztekammern
Die Ärztekammern in Rheinland-Pfalz sind eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, deren Organe durch turnusmäßige Wahlen der Mitglieder demokratisch legitimiert sind. Die Kammerwahl ist eine Briefwahl.
Vertreterversammlungen – Parlamente der Ärzteschaft
Bei den Kammerwahlen werden die Delegierten der rheinland-pfälzischen Vertreterversammlungen neu gewählt. Es handelt sich um reine Listenwahlen. Je nach der Höhe der erreichten Stimmenzahlen werden von den einzelnen Listen die gereihten Kandidatinnen und Kandidaten für fünf Jahre in die neuen Ärzteparlamente in Rheinland-Pfalz gewählt.
Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer RLP hat 80 Mandate. Aus ihrer Mitte werden zu Beginn der neuen Legislatur der Präsident oder die Präsidentin, der/die Stellvertreter/in, alle Vorstandsmitglieder und die Mitglieder der Ausschüsse/Kommissionen etc. gewählt.
Mehrheit angestellter und beamteter Ärztinnen und Ärzte ist noch nicht adäquat abgebildet.
Der Marburger Bund stellt in der Landesärztekammer aktuell 34 der 80 Delegierten und den amtierenden Kammerpräsidenten Dr. med. Günther Matheis. Da jedoch 74 Prozent aller berufstätigen Mitglieder angestellt oder beamtet arbeiten, ist die große Mehrheit der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz längst noch nicht adäquat in den Ärzteparlamenten abgebildet.
Ähnlich sehen seit 2021 die aktuellen Mehrheitsverhältnisse in den vier Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern aus: In Koblenz stellt der Marburger Bund 13 der 35 Mandate, in der Pfalz 22 der 50 Mandate, in Rheinhessen 23 der 45 Mandate und in Trier zwölf der 30 Mandate.
Die fehlende adäquate Repräsentanz der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in den höchsten Gremien der Ärztekammern können Sie im nächsten Herbst ändern: Mit Ihrem Votum für die Listen des Marburger Bundes können Sie die angestellten und beamteten Kolleginnen und Kollegen aus Krankenhäusern, MVZ, Praxen, aus Gesundheitsämtern und sonstigen ärztlichen Arbeitsplätzen wählen.
Ihr Engagement ist gefragt
Der Erfolg unserer ärztlichen Selbstverwaltung hängt ganz wesentlich vom Engagement der einzelnen Kammermitglieder ab. Dutzende Ärztinnen und Ärzte engagieren sich ehrenamtlich in den Vertreterversammlungen, in zahlreichen Ausschüssen, in Arbeitskreisen und Kommissionen, in regionalen Strukturen, bei Facharztprüfungen oder als Experten in der Gutachterkommission. Das ist ein Zeugnis einer lebendigen und modernen Selbstverwaltung.
Ihre Chance zur Mitbestimmung
Unsere Ärztekammern sind die Chance für eine gute ärztliche Zukunft. Jedes Kammermitglied kann aktiv über die Gestaltung der Arbeit der Ärztekammern mitbestimmen, zum Beispiel bei den Kammerwahlen.
Dazu zählt neben der Möglichkeit der Kandidatur natürlich die tatsächliche Nutzung der gebotenen Wahlrechte. Wahlverdruss würde dem Ansehen der Ärztekammern schaden. Nicht zu wählen, ist immer die falsche Entscheidung.
Anfang September 2026 wird jedes Kammermitglied per Post zwei Wahlbriefe erhalten. Geben Sie dann Ihre beiden Stimmen den Listen des Marburger Bundes. Wahlfrist ist der 23. September 2026, um 18 Uhr. Bis dahin müssen Ihre Stimmen für die Neuwahl der Delegierten der Vertreterversammlungen in der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und in Ihrer jeweiligen Bezirksärztekammer den Wahlleiter erreicht haben, um gezählt zu werden.
Bitte nutzen Sie die Formulare, die in der Beilage der Marburger Bund Zeitung enthalten sind. Bitte senden Sie uns dann die Originale im adressierten Rücksendeumschlag zu. Herzlichen Dank!
(mhe)
- Kandidaturformulare.pdf(125.7 KB, PDF)
