Großes Lob spendete der Präsident der Bezirksärztekammer Koblenz der scheidenden Bezirksvorsitzenden: „Liebe Edeltraud, Du bist ein Urgestein im Marburger Bund - im besten Sinne des Wortes“, äußerte sich Dr. med. Karlheinz Kurfeß. „Du warst unentwegt für die Ärzteschaft im Bezirk Koblenz aktiv und viel unterwegs. Das besondere sei jedoch, betonte Dr. Kurfeß weiter, dass „Du Dich nie verbiegen lassen hast!“. Auf Vorschlag von Karlheinz Kurfeß wurde Edeltraud Lukas in der Bezirksversammlung Koblenz zur Ehrenvorsitzenden des Bezirks Koblenz ernannt.
Kein Abschied ohne Neubeginn: Bei den Wahlen zum neuen Bezirksvorstand in Koblenz wurde wenig später Olaf Smago aus dem Diakonie Klinikum Kirchen zum neuen Vorsitzenden gewählt. Stellvertretender Bezirksvorsitzender blieb Dr. med. Kai Zickbauer, der im Gemeinschaft Klinikum Mittelrhein - Kemperhof Koblenz tätig ist.
Auch der Vorsitzende des Marburger Bundes NRW/RLP, Dr. med. Hans-Albert Gehle, ehrte Edeltraud Lukas für Ihre langjährigen Verdienste für die Ärzteschaft und den Marburger Bund, bevor er einen Blick auf ausgewählte berufspolitische Themen vornahm.
Im Zuge der Krankenhausreform drohen erhebliche Eingriffe in die ärztliche Weiterbildung durch die politisch gewollte Verschlankung der Klinikstruktur, prognostizierte Dr. Gehle. „Fraglich ist, ob die mehrjährige Weiterbildung zum Facharzt aufgrund der neuen Verteilung der Leistungsgruppen an den Krankenhäusern überhaupt noch an einer Klinik stattfinden kann? Es droht die Auflösung der Bindung an einen festen Arbeitsplatz“, warnte Dr. Gehle vor möglichen Umzügen und Arbeitgeberwechseln in der Weiterbildungszeit. „Wir benötigen eine trägerübergreifend organisierte Weiterbildung, damit Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung nicht wiederholt den Arbeitgeber wechseln müssen.“
Wie seiht es mit dem Notfallreformgesetz aus? "Wir stehen wieder einmal am Anfang eines Weges. Eine Reform der Notfallversorgung ist dringend nötig. Was hat Nina Warken vor? Eine prominente Rolle spielt in ihren Plänen die 116 117, die als Telefonnummer für den vertragsärztlichen Notfalldienst eigentlich jedem bekannt sein sollte. Deren Bedeutung wächst weiter, sie wird mit der 112 vernetzt. Über ein Ersteinschätzungsverfahren sollen die Anrufer mit ihrem Gesundheitsproblem von dort in die passende Versorgungsebene gesteuert werden, damit sich weniger Patienten nur aufgrund einer Selbsteinschätzung in die nächste Notaufnahme begeben. Alles nach dem Prinzip: „Wer vorher anruft, kommt später schneller dran.“
„Integrierte Notfallzentren“ sollen flächendeckend an Krankenhäusern eingerichtet werden. Wo genau, das sollen Kliniken, KVen und Krankenkassen im Rahmen der Selbstverwaltung festlegen. „Als Ärzteschaft weisen wir seit langem darauf hin, dass die Notfallversorgung viele Ressourcen braucht, die insbesondere im ärztlichen Bereich knapp sind. Man kann es nur ändern, wenn man viel Geld in das System steckt.“ Ob Patienten und Ärzte gleichermaßen entlasten werden, sei fraglich.
Zu guter Letzt: Ein mutiger Einsatz von Ärztinnen und Ärzten kann etwas Gutes bewirken: Das Bundesverfassungsgericht hat sich unlängst mit den Triage-Regeln befasst, die während der Corona-Pandemie ins Infektionsschutzgesetz aufgenommen wurden, und diese für nichtig erklärt. „Das ist in mehrfacher Hinsicht wichtig: Es gibt nicht nur den Kolleginnen und Kollegen aus der Notfall- und Intensivmedizin Recht, die geklagt hatten. Auch wenn es vor allem um formale Fragen der Gesetzgebung geht, hat das Gericht deutlich gemacht: Ärztliche Berufsausübung schließt den Kernbereich der ärztlichen Therapiefreiheit ein. Ärztinnen und Ärzte haben die von den Grundrechten geschützte Freiheit, ihre Patientinnen und Patienten individuell nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu behandeln“, betont Dr. Gehle.
„Es war wichtig, all dies durch ein höchstes Gericht bestätigt zu bekommen. Das Thema bleibt uns mit Sicherheit erhalten. Wenn es darauf hinausläuft, die Regelungen im Landesrecht in den jeweiligen Infektionsschutzgesetzen zu verankern, ist eines besonders wichtig: Das Thema muss in den Bundesländern unbedingt einheitlich geregelt werden. Bei der Triage darf kein Flickenteppich entstehen!“
