Ärztinnen und Ärzte am HBK, die in Vollzeit tätig sind und eine Opt-Out-Erklärung unterschrieben haben, dürfen im Durchschnitt bis zu 56 Stunden pro Woche arbeiten. 43 Prozent dieser Gruppe geben in der Umfrage jedoch an, dass sie im Schnitt 60 Stunden und mehr pro Woche arbeiten. Die Befragung zeigt außerdem, dass am HBK auch dann gearbeitet wird, wenn die „Stechuhr“ pausiert. Nur 40 Prozent der Befragten können die gesetzlich vorgeschriebene tägliche Pausenzeit unterbrechungsfrei einhalten. Nicht einmal ein Viertel der Befragten bestätigt, dass die Umziehzeit als Arbeitszeit dokumentiert wird.
Ein großes Problem ist die Arbeitszeitdokumentation: Mehr als ein Drittel der Befragten gibt an, dass die Arbeitszeit gar nicht dokumentiert wird. Ein weiteres Drittel erfasst die Arbeitszeit per Hand. Wie störanfällig dies ist, zeigen die offenen Antworten: Die Ärztinnen und Ärzte berichten wiederholt, dass Arbeitsleistungen nicht erfasst werden oder die Anerkennung dokumentierter Zeiten vom Gutdünken der Vorgesetzten abhängt. Nur knapp drei von zehn Personen erfassen ihre Arbeitszeit elektronisch via Transponder (Anmerkung: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Umfrage wurde die elektronische Zeiterfassung in allen Kliniken eingeführt und die Arbeitszeiterfassung erfolgt verpflichtend ausschließlich über dieses System).
61 Prozent aller Befragten geben an, dass die Inanspruchnahme im Bereitschaftsdienst regelmäßig über der zulässigen Grenze von 49 Prozent liegt. Laut Tarifvertrag darf der Arbeitgeber Bereitschaftsdienst nur anordnen, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt. Dabei fällt die Belastung unter Teilzeitbeschäftigten besonders hoch aus. Hier liegen über zwei Drittel nach eigener Aussage über der zulässigen Inanspruchnahme. Unter den Vollzeitbeschäftigten sind es 58 Prozent, die nicht tarifvertragskonform arbeiten.
Auch bei der Anzahl der Vordergrundbereitschaftsdienste pro Monat gibt es Probleme. Nur die Hälfte der Umfrageteilnehmer bleibt mit bis zu vier Diensten pro Monat innerhalb der tarifvertraglichen Vorgaben. Weitere 43 Prozent leisten fünf bis sechs Dienste pro Monat. Auffällig ist die Belastung der Teilzeitkräfte: Mehr als jede/r Zweite leistet mehr als vier Dienste pro Monat (58 Prozent). Bei den vollzeitbeschäftigten Ärztinnen und Ärzten trifft dies auf knapp die Hälfte (47 Prozent) zu.
Der Tarifvertrag sieht für die Ärztinnen und Ärzte am HBK grundsätzlich höchstens vier Bereitschaftsdienste pro Kalendermonat vor. Alle drei Monate darf ein fünfter Bereitschaftsdienst angeordnet werden. Nur bei Gefährdung der Patientensicherheit dürfen mehr als fünf Bereitschaftsdienste angeordnet werden, was nur ausnahmsweise zulässig ist. Bei Teilzeit muss die Höchstgrenze anteilig zur vereinbarten Arbeitszeit entsprechend gekürzt werden.
Immerhin 87 Prozent der Befragten erhalten ihren Dienstplan spätestens einen Monat vor Beginn des Planungszeitraums, also pünktlich. Bei kurzfristigen Änderungen des Dienstplans zahlen jedoch viele Ärztinnen und Ärzte drauf: Nur ein Viertel gibt an, in solchen Fällen den tariflich festgelegten Zuschlag zu erhalten. Die Hälfte verneint dies, 24 Prozent sind sich nicht sicher.
„Wir empfehlen unseren Mitgliedern, bei nachträglichen Dienstplanänderungen den Lohnzettel zu prüfen und bei Unklarheiten bei der Lohnbuchhaltung nachzufragen. Generell gilt im HBK: Bei einer notwendigen Dienstplanänderung weniger als drei Tage vor Dienstantritt gibt es je nach Dienstform Zuschläge zwischen 10 und 17,5 Prozent“, erklärt Steffen Forner.
Rund zwei Drittel (64 %) der Befragten erklären, dass sie aktuell weniger als 50 Überstundenhaben. Gleichzeitig berichtet rund jeder Sechste von 50 bis 100 Überstunden, genauso viele haben sogar 100 oder mehr Überstunden angesammelt. Grundsätzlich müssen Arbeitsstunden, die abweichend vom Dienstplan erbracht werden, bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche in Freizeit ausgeglichen werden. Das Ansammeln in einem Konto ist im Tarifvertrag nicht vorgesehen.
Der Tarifvertrag begrenzt die Arbeit an Wochenenden in der Regel auf zwei Wochenenden pro Monat, ein drittes Wochenende ist nur ausnahmsweise möglich. Die Umfrage gibt hier Entwarnung: Die meisten Befragten arbeiten an ein bis zwei Wochenenden pro Monat (85 %). Die Angaben sind zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten ausgeglichen.
In weiteren offenen Antworten zum Thema Arbeitszeit und Dienstplanung am HBK zeigen sich die Befragten unter anderem zufrieden mit der Berücksichtigung eigener Dienstplanwünsche. Sie informieren aber auch über Personalnot, äußern deutliche Kritik an der Arbeitszeiterfassung und dem Anfall von Überstunden und bemängeln die interne Kommunikation bei einer im HBK vorgenommenen Auslastungsanalyse.
Die hohe Beteiligung an der Befragung hat Wirkung: Die Rückmeldungen liefern dem MB Sachsen und dem Betriebsrat des HBK eine belastbare Grundlage, um beim Arbeitgeber konkrete Verbesserungen vor allem bei dem Überstundenanfall, der Anzahl und Belastung der Bereitschaftsdienste sowie den Zuschlägen bei der Dienstplanänderung einzufordern. Damit sich Fortschritte messbar zeigen, wird der MB Sachsen die Umfrage im Februar 2027 erneut durchführen und die Ergebnisse vergleichen.
Grafiken zur Umfrage
Stand: 06.03.2026
