Unter Kindesvernachlässigung versteht man ein andauerndes oder wiederholtes Unterlassen fürsorglichen Handelns, das zu erheblichen Beeinträchtigungen der physischen oder psychischen Entwicklung eines Kindes führt.
Der westfälisch-lippische Kammerpräsident Dr. Gehle sprach sich dafür aus, Strukturen zu schaffen, um Familien in Problemlagen auch in die entsprechenden, möglichst vor Ort aufsuchenden Hilfsangebote vermitteln zu können. Dies könne nur in Zusammenarbeit aller Beteiligten sinnvoll geleistet werden.
Die Anzeichen für Vernachlässigung würden von unterschiedlichen Personen oder Institutionen wahrgenommen: Kinderärztinnen oder Kinderärzte, Mitarbeiter von Kindertagesstätten, Schule und Jugendhilfe seien die wichtigsten Partner bei dem Erkennen von Kindesvernachlässigung.
„Kinderschutz muss als Querschnittsaufgabe begriffen werden und ein flächendeckendes multiprofessionelles Netzwerk früher Hilfen entwickelt werden“, betonte Dr. med. Hans-Albert Gehle. Die Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen könne sich in verschiedenen Bereichen äußern: sei es eine mangelnde Zuwendung, eine Überflutung mit unangemessenen Reizen, wie sie beim sogenannten Parken der Kinder vor Computer oder Fernseher entsteht, oder aber eine unzureichende Versorgung mit Nahrung, Flüssigkeit, Kleidung und medizinischer Versorgung.
„Vernachlässigung bei Kindern kann ganz unterschiedliche Ausprägungen haben“, erklärte Dr. Gehle weiter, „die Kinder kommen mit unzulänglicher Bekleidung in die Kita oder Schule, Vorsorgeuntersuchungen werden nicht wahrgenommen oder Krankheiten nicht behandelt.“
Ebenfalls könne es zu verzögerter körperlicher und kognitiver Entwicklung kommen. „Vernachlässigung stellt die größte Gefahr und mit Abstand häufigste Gefährdungsform für das Kindeswohl dar. Daher ist es wichtig, Vernachlässigung so früh wie möglich zu erkennen, um entsprechend intervenieren zu können.“
