Für die zukünftige Gestaltung der Patientenversorgung sieht Kammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle zwar einen „gemeinsamen Handlungsbedarf im Sinne der Qualität“ für die Apotheker- und Ärzteschaft vor Ort. „Aber der angebahnte Eingriff per Bundesgesetz in originäre Aufgaben und Befugnisse der Ärzteschaft, unter anderem die geplante Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten ohne ärztliche Verordnung, bedeutet eine rote Linie, die vor allem aus Gründen der Patientensicherheit nicht überschritten werden darf.“
„Diagnose und Therapieentscheidung sind urärztliche Tätigkeiten, basierend auf jahrelangem Studium und Weiterbildung sowie regelmäßiger und lebenslanger Fortbildung. Das kann nicht einfach so aus dem Ärmel geschüttelt werden“, betont der westfälisch-lippische Kammerpräsident weiter. Die medizinische Behandlung und Ausübung der Heilkunde sei aus guten Gründen Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Dr. med. Hans-Albert Gehle weist darauf hin, dass die Ärzte- und Apothekerschaft in Westfalen-Lippe auch über ihre Kammern seit jeher einen engen Austausch pflegen. „Eine Neujustierung der Aufgabenfelder sollte deshalb vernünftigerweise als Abstimmungsprozess beider Berufsgruppen vollzogen werden, keinesfalls aber als Ergebnis einer politischen Agenda.“ Die bundespolitische Entwicklung erschwere dieses in der Praxis bewährte Vorgehen erheblich.
Für die Patientenversorgung sei natürlich eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Apothekerschaft notwendig, aber „übergriffige Tätigkeiten“ seien abzulehnen. Zudem warnt die Kammer vor „Doppelstrukturen, die wir uns nicht leisten können“.
