Gestaltung der ärztlichen Weiterbildung ist originäre Kammeraufgabe.

Kammerpräsident Dr. Gehle: "Wir lehnen Eingriffe mit Weiterbildungsregistern und Ombudsstellen strikt ab."
21.März 2026
Wohin steuern die Politiker das deutsche Gesundheitswesen? „Gute Entwicklungen brauchen Substanz und Ausdauer. Und gelegentlich auch ein klares Wort zur richtigen Zeit. Das lässt aber leider oft auf sich warten“, bemängelte der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. med. Hans-Albert Gehle zur Öffnung des 6. Kammerversammlung in Münster. Die „Finanzkommission Gesundheit“, die Gesundheitsministerin Nina Warken einberufen hat, habe noch nicht mal angedeutet, was sie dem Gesundheitswesen an Reformen zukommen lassen möchte, um die GKV-Finanzen zu retten. „Da ist man in Düsseldorf weiter. Dort wurde mit dem Anfang März vorgelegten Eckpunktepapier für eine zukunftsfeste ambulante medizinische Versorgung wenigstens ein erster Reformschritt schon konkreter!“
Kammerpräsident Dr. med. Hans-Albert Gehle verwies in seinem Lagebericht auf die aktuellen Entwicklungen im Gesundheitswesen.
Kammerpräsident Dr. med. Hans-Albert Gehle verwies in seinem Lagebericht auf die aktuellen Entwicklungen im Gesundheitswesen.

Die Herausforderungen sind gewaltig: „Wir sprechen derzeit über einen Wandel von Strukturen, der dringend nötig ist, der aber Jahre brauchen wird. Und wir sprechen über Gewohnheiten, die über Jahrzehnte eingeübt sind und ebenfalls sehr langlebig sein werden. Die Überlastung unserer Notaufnahmen, unserer Praxen und Kliniken und vor allem der Menschen, die in ihnen arbeiten, lässt jedoch keine Alternative“, unterstrich Dr. Gehle.

„Wir brauchen jetzt schnell eine überzeugende Kommunikationsstrategie, die Patientinnen und Patienten die Vorteile effektiver Steuerung vor Augen führt. Die Menschen müssen erkennen und darauf vertrauen können, dass das Akzeptieren von Steuerung für sie der beste Weg zum Ziel ist. Bis es soweit ist, werden wir als Ärztinnen und Ärzte im Sprechzimmer auch abseits der Medizin wieder einmal viel zu erklären haben. Das werden wir auch tun! Aber Politik und Krankenkassen dürfen uns dabei nicht wieder allein lassen! Es wird sicherlich nicht mehr reichen, nur Kritik zu äußern, auch wir müssen helfen, Lösungen zu liefern. Wissenschaftliche ärztliche Stellungnahmen sind dafür unverzichtbar."

Immerhin habe der Bundestag dem Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) zugestimmt. Damit könne - nach Zustimmung des Bundesrates - die Weiterentwicklung der Krankenhausreform in Kraft treten. Das bringe nicht nur eine deutschlandweit einheitliche Planungssystematik, sondern mit dem Transformationsfonds auch 50 Milliarden Euro zur Umgestaltung der Versorgungslandschaft. „Das Geld muss verantwortungsvoll genutzt werden. Hier sollten Politiker den Sachverstand der Ärztekammern einbeziehen.“

Welche Auswirkungen hat das nordrhein-westfälische Krankenhausgestaltungsgesetz (KHGG) auf die ärztliche Weiterbildung? Das Kabinett hat den aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung des KHGG dem Landtag zugeleitet. „Der Entwurf sieht vor, die Weiterbildungsverpflichtung für die im Krankenhausplan aufgeführten Häuser zu konkretisieren. So soll eine Pflicht zum Eingehen von Kooperationen mit anderen Kliniken entstehen, wenn erforderliche Weiterbildungsinhalte krankenhausintern nicht umfassend vermittelt werden können. Alle übrigen Plankrankenhäuser sind zur Beteiligung an solchen Kooperationen verpflichtet", bilanziert Kammerpräsident Dr. med. Hans-Albert Gehle in seinem Lagebericht.

Gegen diesen Vorschlag gebe es aber Widerstand auf Seiten der Krankenhäuser. „Sie favorisieren ein mehrstufiges Verfahren zur Anbahnung und Realisierung von Kooperationen mit Elementen wie Weiterbildungs-Registern und einer durch diverse Institutionen besetzten Ombudsstelle, falls in einem freiwillig geführten Verfahren keine Einigung erzielt werden kann. Dies lehnt die Ärztekammer Westfalen-Lippe strikt ab“, betonte Dr. Gehle.

„Die Gestaltung der ärztlichen Weiterbildung ist originäre Kammeraufgabe. Da braucht es keine weiteren Beteiligten an den Entscheidungswegen. Die Ärztekammer verfügt über erprobte Verfahren und Strukturen bei der Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen. Was wir allerdings bräuchten, ist die Rückendeckung der Landespolitik, wenn die Kammer aus sachlich-fachlichen Erwägungen entscheidet, eine Befugnis nicht oder nicht im vollen Umfang zu erteilen“, appellierte Dr. Gehle.

Grundsätzlich sei eine Verankerung der Verpflichtung zur Weiterbildung für Krankenhäuser im Krankenhausgestaltungsgesetz zu begrüßen. „Die Ärztekammer muss jedoch darüber hinaus etwa mit der Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen auch weiterhin über Instrumente verfügen, die es ihr ermöglichen, wirksam ins Weiterbildungsgeschehen einzugreifen.“