Bund und Länder müssten die suchterzeugende Wirkung von Social Media-Angeboten anerkennen und umfassende gesundheitliche Aufklärung betreiben. Die Plattformbetreiber sollten Social Media-Angebote nur ohne Mechanismen mit süchtig machenden Funktionen betreiben dürfen. Zudem müssten sie offenlegen, wie die angewandten Algorithmen ihrer Social Media-Angebote funktionieren. Es bedürfe einer klaren gesetzlichen Regulierung zur Haftung von Plattformbetreibern, die zugleich auch Beschränkungen von Social Media-Angeboten ermögliche.
Darüber hinaus müssten Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen im Umgang mit Social Media gestärkt werden. Die Bundesregierung sollte sich bei der Gesetzgebung an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation orientieren und eng mit den europäischen Partnern zusammenarbeiten, um eine einheitliche und europaweite Strategie zu entwickeln.
„Auch Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein beobachten zunehmend die gesundheitlichen Folgen eines übermäßigen Social-Media-Konsums bei Kindern und Jugendlichen“, sagte Michael Wessendorf, Vorsitzender des Marburger Bundes Schleswig-Holstein. „Dazu gehören psychische Belastungen, Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme und ein steigender sozialer Druck. Kinder und Jugendliche brauchen Räume für eine gesunde Entwicklung – dazu gehört auch ein verantwortungsvoller Umgang mit digitalen Angeboten. Deshalb ist es richtig, dass der Gesundheitsschutz junger Menschen bei der Regulierung von Social Media stärker in den Mittelpunkt rückt.“
