Ärztetag verabschiedet umfassende Änderungen der ärztlichen Weiterbildung

Verschärfte und verschlankte Bildungssystematik | Vereinfachte Verwaltungsprozesse in den Ärztekammern
15.Mai 2026
Nach erklärenden Vorträgen und einer achtstündigen intensiven Debatte fiel gestern Abend beim 130. Deutschen Ärztetag in Hannover die zukunftsweisende Entscheidung zur Weiterentwicklung der ärztlichen Weiterbildung. „Mit diesen Beschlüssen entwickeln wir die ärztliche Weiterbildung gezielt weiter. Wir schärfen die Bildungssystematik, verschlanken die Weiterbildungsordnung, richten sie auf die Herausforderungen der Zukunft aus und vereinfachen gleichzeitig die Verwaltungsprozesse in den Ärztekammern spürbar“, bilanzierte Prof. Dr. med. Henrik Herrmann, Co-Vorsitzender der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer.
Dr. med. Hans-Albert Gehle (lks.) und Prof. Dr. med. Henrik Herrmann erläuterten vor der Abstimmung die anstehenden Änderungen in der ärztlichen Weiterbildung.
Dr. med. Hans-Albert Gehle (lks.) und Prof. Dr. med. Henrik Herrmann erläuterten vor der Abstimmung die anstehenden Änderungen in der ärztlichen Weiterbildung.

„Nachdem wir im vergangenen Jahr bereits die Zusatz-Weiterbildungen vereinheitlicht haben, ist nun ein wichtiger nächster Schritt gelungen: Auch die Kopfteile der Facharztbezeichnungen folgen jetzt einer einheitlichen Systematik. Besonders ist hervorzuheben, dass in der Muster-Weiterbildungsordnung ärztliche Haltungen und Rollen formuliert werden“, ergänzte Dr. Johannes Albert Gehle, ebenfalls Co-Vorsitzender der Ständigen Konferenz.

Die Anpassungen betreffen sowohl den Paragraphenteil als auch die Abschnitte B und C der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO). Im Paragraphenteil wurden die Anrechnung oralchirurgischer Weiterbildungszeiten auf die Facharzt-Weiterbildung Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie sowie die Anrechnung von Unterbrechungen auf die Weiterbildung angepasst.

In Abschnitt B, der die Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen sowie die allgemeinen Weiterbildungsinhalte umfasst, wurden acht Gebietsdefinitionen überarbeitet. Bei acht Facharztbezeichnungen (Anatomie, Hygiene und Umweltmedizin, Öffentliches Gesundheitswesen, Neuropathologie, Pathologie, Klinische Pharmakologie, Pharmakologie und Toxikologie sowie Physiologie) wurde die Mindest-Weiterbildungszeit verkürzt. Die Facharztbezeichnung Biochemie wurde gestrichen. Bei 29 Facharztbezeichnungen wurden die Weiterbildungsabschnitte angepasst.

Mehrere Beschlüsse betreffen die allgemeinen Inhalte der Weiterbildung. Diese werden auf Basis der CanMEDS-Rollen neu strukturiert. Dabei handelt es sich um ein international etabliertes Kompetenzmodell, das ärztliche Haltungen und Rollen in den Mittelpunkt stellt. Die bisherige Aufteilung in Methoden- und Handlungskompetenzen wird aufgelöst. An ihre Stelle treten acht Rollen, die grundlegende ärztliche Haltungen bündeln. Jede dieser Rollen soll von den Weiterbildungsbefugten als Ganzes bestätigt werden, etwa im Rahmen des jährlichen Weiterbildungsgesprächs.

Mit der Neustrukturierung der allgemeinen und für alle Facharztweiterbildungen verbindlichen Weiterbildungsinhalte beschreitet die Bundesärztekammer einen neuen Weg. Zentrale ärztliche Haltungen und Rollen, etwa in Kommunikation und Teamarbeit, rücken stärker in den Mittelpunkt der Weiterbildung. Sie sind keine Beigabe zur Fachlichkeit, sondern fester Bestandteil ärztlicher Identität.

In Abschnitt C wurden zudem die Kopfteile der Zusatz-Weiterbildungen Geriatrie und Medizinische Informatik angepasst. Die Beschlüsse umfassen damit wesentliche Teile der MWBO und markieren einen bedeutenden Schritt in der Weiterentwicklung des deutschen Weiterbildungssystems.

Die Beschlüsse sind das Ergebnis zahlreicher Fachgespräche und intensiver Beratungen. Sie stärken die ärztliche Weiterbildung für die Herausforderungen der Zukunft. Gleichzeitig helfen sie dabei, Bürokratie abzubauen und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen.