Wirtschaftlich äußerst solide – trotz schwieriger Zeiten

Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg
18.Juni 2026
Hamburg
Lars Brandt gibt Einblicke in Strategie und Verantwortung des Hamburger Versorgungswerks.
Lars Brandt ist Mitglied im Aufsichtsausschuss des Versorgungswerks der Ärztekammer Hamburg
Lars Brandt ist Mitglied im Aufsichtsausschuss des Versorgungswerks der Ärztekammer Hamburg

Einer der größten Skandale in der Geschichte der berufsständischen Altersvorsorge sorgte Ende letzten Jahres für Schlagzeilen: Das Versorgungswerk der Berliner Zahnärztekammer (VZB) verzockte über eine Milliarde an Rentenbeiträgen. Können Sie nachvollziehen, was dort schiefgelaufen ist? 
Lars Brandt: Es ist natürlich schwierig, komplexe Zusammenhänge und Versäumnisse anderer aus der Distanz zu beurteilen, aber sicher ist, dass hier auf mehreren Ebenen schwere Fehler gemacht wurden. Das VZB hat in den vergangenen Jahren einen großen Teil der Kapitalanlagen in direkte Unternehmensbeteiligungen und Firmenkredite investiert. Die Auswahl der Unternehmen, bei der auch Mehrheitsbeteiligungen, z.B. an einem Berliner Versicherungs-Start-up, einer Garnelenfarm in Schleswig-Holstein, einem Hamburger Online-Speditions-Start-up oder einer Recycling-Anlage in Kalifornien erworben wurden, ist für einen Rentenversicherer sehr ungewöhnlich und als hochriskant einzustufen. Schlussendlich kam es zu Insolvenzen und einem Verlust von rund der Hälfte der Kapitalanlagen. Der Prozess zur Auswahl der Unternehmen und die Steuerung der Kapitalanlage ist für mich nicht nachvollziehbar. Die damalige Geschäftsführung und der Verwaltungsausschuss des VZB sind für diese Investments verantwortlich, und der Aufsichtsausschuss hat hier ganz offensichtlich seine Aufsichtsfunktion nicht ausreichend wahrgenommen. Auch die staatliche Berliner Aufsicht hat hier über mehrere Jahre die Brisanz und das außergewöhnliche Risiko der Anlageallokation nicht erkannt. Der Verlust ist für die zahnärztlichen Mitglieder dramatisch und mit einer deutlichen Kürzung von Renten und Anwartschaften verbunden. 

Das Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg ist die verpflichtende Rentenversicherung für alle Mitglieder. Wie stellt das Versorgungswerk sicher, dass sich ein vergleichbarer Fall hier nicht ereignet?
LB: Ein vergleichbarer Fall ist im Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg ausgeschlossen! Unser Versorgungswerk selbst hat keine „Anlageabteilung“, die das Geld unserer Mitglieder eigenständig anlegt. Der Verwaltungsausschuss und die Geschäftsführung beauftragen unter sehr enger und langjähriger Mitarbeit eines externen Beratungsunternehmens eine Vielzahl professioneller nationaler und internationaler Kapitalmanager mit den Investments. Für jedes Anlagesegment werden Spezialisten ausgewählt. Auch nach der Investition endet der Prozess nicht: Die Einzelinvestitionen werden fortwährend hinsichtlich Performance, Wertentwicklung und Zielvorgabe von den Kapitalmanagern und den Gremien des Versorgungswerks überwacht und aktiv gesteuert. 

Monatlich tagt der Verwaltungsausschuss und quartalsweise tritt der Aufsichtsausschuss zusammen, wird informiert und kontrolliert Verwaltungsausschuss und Geschäftsführung. In beiden Ausschüssen sind nicht nur Ärztinnen und Ärzte, sondern auch erfahrene kaufmännische und juristische Mitglieder vertreten. 

Am Beispiel der Firmenbeteiligungen – sogenanntes Private Equity – lässt sich verdeutlichen, warum größere Verluste hier ausgeschlossen sind. Anstatt viel Geld in wenige risikoreiche Unternehmen zu investieren, ist unser Versorgungswerk über zahlreiche Private Equity-Fonds in tausende Unternehmen weltweit investiert. Selbst wenn einzelne Unternehmen in Schwierigkeiten geraten, erwirtschaften diese Fonds insgesamt stabile Renditen. 

Zum Ende des Jahres 2025 waren 17,9% unserer Kapitalanlagen im Segment Private Equity investiert. Eine breite Diversifikation sorgt hier für hohe Sicherheit. Die Kapitalanlage erfolgt stets innerhalb gesetzlich vorgegebener Leitplanken. Anlageverordnung und interne Richtlinien bestimmen die zulässigen Anteile je Anlageklasse und verhindern ein Übergewicht einzelner Bereiche. 

Wie steht es denn aktuell um die Altersversorgung der Hamburger Ärztinnen und Ärzte? 
LB: Ich möchte hier nicht unbedingt Norbert Blüm zitieren, aber trotz der schwieriger gewordenen geopolitischen Lage und der angespannten Weltwirtschaft haben sich die Kapitalanlagen unseres Versorgungswerks weiter positiv entwickelt, und die wirtschaftliche Situation des Versorgungswerks ist äußerst solide. Auch die Beitragszahlen entwickeln sich seit Jahren sehr positiv. Für 2026 können wir die Renten und Rentenanwartschaften erneut deutlich erhöhen. In aller hanseatischer Bescheidenheit kann ich sagen, dass unser Versorgungswerk auch hinsichtlich Nettoverzinsung, Kapitaldeckung je Mitglied und Sparsamkeit in der Verwaltung an der Spitze der ärztlichen Versorgungswerke in Deutschland steht. 

Welche Investitionsstrategie verfolgt das Versorgungswerk? 
LB: Das Versorgungswerk ist an einer langfristig stabilen positiven Wertentwicklung der Kapitalanlage interessiert. Als Rentenversicherer denken wir hier in Jahrzehnten und setzen nicht auf kurzfristige hohe Renditeversprechen. Entscheidend ist die breite Streuung der Kapitalanlage – der Mix macht es also. Das Versorgungswerk investiert sehr breit, z.B. in festverzinsliche Staatsanleihen, Rentenfonds, Aktien, Immobilien, Infrastrukturprojekte und Private Equity-Fonds – und das weltweit. Nachhaltigkeit und Dekarbonisierung spielen seit vielen Jahren eine große Rolle bei den Investitionen des Versorgungswerks. Hierbei orientieren wir uns an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen und betreiben einen großen Aufwand, um unserer Verantwortung als Kapitalanleger auch unter diesem Aspekt gerecht zu werden. 

Was hat die Delegiertenversammlung mit der Rente der Hamburger Ärztinnen und Ärzte zu tun? 
LB: Die DV ist neben dem Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss das dritte und oberste Organ des Versorgungswerks. Nur die DV wählt die Gremienmitglieder des Versorgungswerks und kann Änderungen am Versorgungsstatut, sozusagen dem „Grundgesetz“ des Versorgungswerks, vornehmen. Die DV prüft die Jahresabschlüsse des Versorgungswerks und bestimmt unmittelbar über die Anpassung der Renten und Rentenanwartschaften. In der DV wird also ganz konkret Jahr für Jahr über die Entwicklung der Renten aller Ärztinnen und Ärzte in Hamburg entschieden. Hierbei muss immer gerecht zwischen den Interessen der aktuellen Rentnerinnen und Rentner und der Rentenanwärterinnen und -anwärter abgewogen werden. Eine sehr große Verantwortung für jeden Delegierten und jede Delegierte! Auch bei der eigenen Altersvorsorge wird also Berufspolitik für jedes Kammermitglied direkt greifbar.

Vielen Dank für das Gespräch.

Lars Brandt ist Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie und arbeitet als Oberarzt im Agaplesion Bethesda Krankenhaus Bergedorf. Er ist Mitglied der DV und im Aufsichtsausschuss des Versorgungswerks tätig.