Wählerverzeichnisse liegen ab 26. Juli 2026 aus

Prüfen Sie im Juli Ihre persönlichen Einträge im Wählerverzeichnis!
18.Juni 2026
Ein wichtiger Termin: Die Wählerverzeichnisse für die Kammerwahl zur Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz sowie der vier Bezirksärztekammern liegen vom 26. Juli bis zum 2. August 2026 aus. Die Auslegung dient dazu, die Stimmberechtigung zu überprüfen und mögliche Einsprüche geltend zu machen. Ob falsche Schreibweisen Ihres Namens, ob nicht bekannter Umzug oder falscher Wahlbezirk – nehmen Sie sich die Zeit und prüfen Sie, ob Ihre im Wählerverzeichnis gespeicherten persönlichen Angaben korrekt registriert worden sind.

Die Wählerverzeichnisse liegen während der üblichen Dienststunden in den vier Geschäftsstellen der jeweiligen Bezirksärztekammern aus.

Wichtiger Hinweis: Gegen die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses kann bis zum Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch beim jeweiligen Wahlausschuss eingelegt werden. Der Blick in das Wählerverzeichnis ist deshalb so wichtig, weil nur dort eingetragene Personen Anfang September 2026 die Wahlbriefe erhalten und ihre beiden Stimmen zur Neuwahl der Delegierten abgeben können.

Wenn Sie im Wählerverzeichnis nicht oder fehlerhaft gelistet sind, erhalten Sie möglicherweise keine Wahlunterlagen. Finaler Wahltag ist der 23. September 2026, 18 Uhr.