Die Wählerverzeichnisse liegen während der üblichen Dienststunden in den vier Geschäftsstellen der jeweiligen Bezirksärztekammern aus.
Wichtiger Hinweis: Gegen die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses kann bis zum Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch beim jeweiligen Wahlausschuss eingelegt werden. Der Blick in das Wählerverzeichnis ist deshalb so wichtig, weil nur dort eingetragene Personen Anfang September 2026 die Wahlbriefe erhalten und ihre beiden Stimmen zur Neuwahl der Delegierten abgeben können.
Wenn Sie im Wählerverzeichnis nicht oder fehlerhaft gelistet sind, erhalten Sie möglicherweise keine Wahlunterlagen. Finaler Wahltag ist der 23. September 2026, 18 Uhr.
