„Für eine solche Regelung setzen wir uns als Ärztekammer Westfalen-Lippe seit vielen Jahren ein. Deutschland hingegen hält seit 1997 an der Entscheidungslösung fest. Alle Anläufe zur Einführung der Widerspruchslösung sind bislang gescheitert. Auch das inzwischen eingeführte Organspende-Register hat die Situation nicht entscheidend verbessert. Umso wichtiger ist die neue Debatte im Bundestag. Wieder liegen zwei konkurrierende Gesetzentwürfe vor – für und gegen die Widerspruchslösung. Wie die Abstimmung ausgehen wird, ist offen.“
„Wir sollten den neuen politischen Schwung nutzen. Unsere Position ist klar: Wir brauchen die Widerspruchslösung – kombiniert mit umfassender Aufklärung, einem leicht zugänglichen Organspende-Register und guten organisatorischen Strukturen in den Kliniken. Die Widerspruchslösung bedeutet keine Entmündigung. Jeder behält die Freiheit, sich gegen eine Organspende zu entscheiden. Fehlt jedoch eine dokumentierte Entscheidung, müssen Angehörige in einer Ausnahmesituation stellvertretend entscheiden – häufig gegen eine Organspende, weil sie den Willen des Betroffenen nicht kennen.“
Mehr als 8.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Die große Mehrheit der Bevölkerung steht der Organspende positiv gegenüber. „Es ist höchste Zeit, aus dieser Bereitschaft ein wirksames und solidarisches System zu machen, das den Menschen auf den Wartelisten tatsächlich hilft“, fordert Dr. Gehle.
