Wird die Versorgung der Menschen künftig noch funktionieren?

Kammerpräsident Dr. med. Hans Gehle kritisiert das Beitragssatzstabilisierungsgesetz
27.Juni 2026
Mit klaren Worten hat der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. med. Hans-Albert Gehle, in der heutigen Kammerversammlung in Münster die aktuelle Gesundheitspolitik in Berlin kritisiert: „Als wir im März hier zusammengekommen sind, haben wir noch gerätselt, welche Vorschläge die „Finanzkommission Gesundheit“ für die nächste Gesundheitsreform erarbeiten würde. Wenige Tage später lagen sie auf dem Tisch. Ende Juni ist daraus ein heiß diskutierter Gesetzentwurf geworden, der kurz vor der Verabschiedung steht. Die Notwendigkeit bestreitet kaum jemand. Doch in der jetzigen Form stößt das Vorhaben auf breite Kritik, weil pauschale Kürzungen die Gesundheitsversorgung empfindlich treffen.“
Kammerpräsident Dr. med. Hans Gehle kritisiert in der 7. Kammerversammlung das Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
Kammerpräsident Dr. med. Hans Gehle kritisiert in der 7. Kammerversammlung das Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

Die zweite und dritte Lesung im Bundestag wurden mittlerweile auf den 10. Juli verschoben. Begründet wurde dies mit der notwendigen Sorgfalt bei einer der größten Reformen seit über 20 Jahren. „Das ist ein richtiger Anspruch. Bislang zeigte sich diese Gründlichkeit allerdings vor allem darin, Einsparungen zulasten von Versicherten und Leistungserbringern zu planen, während der Beitrag des Bundes zur Stabilisierung der Krankenkassenfinanzen gering blieb“, kritisierte Dr. Gehle.

„Für uns als Ärzteschaft stellt sich deshalb eine entscheidende Frage: Wird die Versorgung der Menschen künftig noch funktionieren? Wie sollen Krankenhäuser und Praxen die steigende Zahl der Patientinnen und Patienten bewältigen, wenn immer neue pauschale Kürzungen erfolgen? Nicht ohne Grund spricht die Deutsche Krankenhausgesellschaft inzwischen vom „Gesundheitskürzungsgesetz“.“

Der westfälisch-lippische Kammerpräsident stellte eine klare Forderung auf und warnte vor den Folgen: „Die Stabilisierung der GKV-Finanzen darf nicht zulasten der ambulanten und stationären Versorgung erfolgen. Der Gesetzentwurf gefährdet die Refinanzierung von Tarifsteigerungen, verschärft den wirtschaftlichen Druck auf Kliniken und beschleunigt den Abbau von Versorgungsstrukturen.

Auch im ambulanten Bereich drohen längere Wartezeiten, mehr Belastung der Notaufnahmen und wachsende Probleme bei der Praxisnachfolge. Kurzfristige Einsparungen werden langfristig hohe Folgekosten verursachen. Besonders der ländliche Raum läuft Gefahr, medizinisch weiter ausgedünnt zu werden – mit spürbaren Folgen für die Patientinnen und Patienten.“