Klage gegen die Universitätsmedizin Greifswald (UMG)
15.Juli
2026
Die Argumentation der UMG, die Tarifkriterien seien dadurch erfüllt, dass jeder Betroffene auf Antrag einen individuellen Zugang zum Dienstplanprogramm inklusive eines Schreibrechts erhalte, verfängt ebenfalls nicht, weil zu keiner Zeit Zugänge freigeschaltet wurden. Neue Anträge, die nach dem erstinstanzlichen Urteil gestellt wurden, sind zwischenzeitlich sogar abgelehnt worden.
Der Kläger wird in der zweiten Instanz nunmehr von der Kanzlei Hümmerich legal vertreten, um insoweit eine Parallelität zu dem vom Bundesverband geführten Einwirkungsklageverfahren gegen die TdL herzustellen, in dem ebenfalls die Kanzlei Hümmerich legal vertritt.
