Die eigentliche Klippe der Krankenhausreform

Ulrich Langenberg: Qualität, Weiterbildung, ausreichendes Personal und eine erreichbare Versorgung müssen zusammen gedacht werden.
29.August 2026
Wie passen die anstehenden Veränderungen der Krankenhausstruktur in Rheinland-Pfalz in die weiteren Reformen des Bundes und in die Spargesetze? Hier sprach Ulrich Langenberg, Geschäftsführender Arzt der Bundesärztekammer, als zweiter Redner in unserer Hauptversammlung in Mainz: "Die Krankenhausreform strahlt in viele Bereiche aus. Ihr Kern ist die stärkere Aufgabenteilung, Zentralisierung und Spezialisierung. Gleichzeitig stehen weitere Reformen und Themen an – von der Notfallreform und Primärversorgung über Digitalisierung und KI bis zu Prävention, Resilienz und Klimaanpassung. All das muss zusammen gedacht werden."
Ulrich Langenberg: Die Krankenhausreform ist ein tiefgreifender Veränderungsprozess.
Ulrich Langenberg: Die Krankenhausreform ist ein tiefgreifender Veränderungsprozess.

"Der aktuelle politische Kontext macht die Situation für die Krankenhäuser allerdings schwieriger. Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz bringt unter anderem keine vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen, streicht Vorgaben zur Personalbemessung und weitet die Prüfungen des Medizinischen Dienstes massiv aus. Diese Maßnahmen können die Krankenhausstrukturen möglicherweise stärker beeinflussen als manche Elemente der eigentlichen Krankenhausreform.

Bei aller Aufmerksamkeit für die Leistungsgruppen liegt die eigentliche Klippe der Reform aus meiner Sicht jedoch bei der Vorhaltevergütung. Jeder, der Krankenhausplanung kennt, weiß: Vergütungsanreize wirken häufig stärker als planerische Vorgaben. Niemand kann derzeit verlässlich sagen, wie sich die Vorhaltevergütung auf Fallzahlen und Strukturen auswirken wird. Wir haben deshalb für eine grundlegende Überarbeitung geworben, konnten uns politisch damit aber nicht durchsetzen. Die verlängerte Konvergenzphase sollte genutzt werden, um hier nachzubessern.

Auch die Leistungsgruppensystematik wirft Fragen auf. In Nordrhein-Westfalen wurden Leistungsgruppen gemeinsam mit den Akteuren entwickelt und mit einer vergleichsweise einfachen Fallzuordnung verbunden. Auf Bundesebene erfolgt die Zuordnung durch das InEK. Das ist keine Kritik an dessen Kompetenz – die dort tätigen Fachleute arbeiten unter schwierigen Rahmenbedingungen. Entscheidend ist aber: Welche Fälle welcher Leistungsgruppe zugeordnet werden, bestimmt wesentlich die Steuerungswirkung des gesamten Systems.

Die Bundesärztekammer arbeitet im Leistungsgruppenausschuss an den Qualitätskriterien mit, hat aber keinen Einfluss auf die Fallzuordnung. Deshalb sollte auch das InEK stärker in diesen Prozess eingebunden werden. Es geht um Transparenz und die Frage, ob Krankenhäuser nachvollziehen können, welcher Fall welcher Leistungsgruppe zugeordnet wird und welche Konsequenzen daraus entstehen.

Besonders wichtig sind die Auswirkungen auf die ärztliche Weiterbildung. Wenn Leistungen konzentriert und spezialisiert werden, kann es zwar sinnvoll sein, bestimmte Eingriffe dort zu erlernen, wo sie häufig und auf hohem Niveau durchgeführt werden. Gleichzeitig darf die Kontinuität der Weiterbildung nicht gefährdet werden.

Die Bundesärztekammer fordert deshalb, dass Krankenhäuser mit spezialisierten Leistungsgruppen verpflichtet werden, bei der Weiterbildung mit anderen Häusern zu kooperieren, die stärker auf Grundversorgung ausgerichtet sind. Solche Weiterbildungsverbünde müssen organisiert und finanziell refinanziert werden. Die Entscheidung darüber, was Weiterbildung ist und wie sie durchgeführt wird, muss weiterhin bei den Landesärztekammern liegen. Hinzu kommen arbeitsrechtliche Fragen, etwa zur Arbeitnehmerüberlassung, die ebenfalls geklärt werden müssen.

Auch die ärztliche Personalbemessung bleibt für uns ein wichtiges Thema. Drei Fachärzte können für eine kleine Abteilung ausreichend sein – für eine große Abteilung aber keineswegs. Dafür braucht es ein belastbares System zur Personalbemessung. Die Bundesärztekammer hat hierfür ein Modell entwickelt und wird trotz der Streichung entsprechender gesetzlicher Vorgaben daran festhalten. Langfristig muss eine angemessene Personalbemessung auch verbindlich geregelt und refinanziert werden.

Weitere offene Fragen betreffen Fachkrankenhäuser, missverständliche Regelungen zur fachärztlichen Verfügbarkeit sowie die Mindestvorhaltezahlen. Und auch Resilienz, Klimaanpassung und die notwendigen zusätzlichen Transporte zwischen den Krankenhäusern müssen bei der künftigen Planung berücksichtigt und finanziert werden.

Die Krankenhausreform ist ein tiefgreifender Veränderungsprozess. Entscheidend wird sein, die verschiedenen Reformelemente zusammenzudenken und dabei Qualität, Weiterbildung, ausreichendes Personal und eine erreichbare Versorgung gleichermaßen im Blick zu behalten.