Kooperation ist eine Voraussetzung für eine funktionierende Versorgung.

Christina de Francesco Casper: Krankenhausplanung, Versorgung und Weiterbildung müssen immer gemeinsam gedacht werden.
29.August 2026
Was kommt auf die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz zu? Einen Einblick in die Auswirkungen stellte die Leiterin des Medizin-Controllings der Marienhaus-Unternehmensgruppe, Christina de Francesco Casper, vor. Sie beschäftigt sich mit der Krankenhausplanung, Krankenhausfinanzierung, den G-BA-Prüfungen und den strukturellen Voraussetzungen, die die Kliniken erfüllen müssen: "Die Krankenhausreform hat vieles verändert. Der Bundes-Klinik-Atlas und die frühere Level-Einteilung sollten Transparenz schaffen und Patienten Orientierung geben. Die heutigen sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen beziehungsweise Regiokliniken knüpfen in gewisser Weise daran an. Entscheidend ist für uns aber nicht nur die Bezeichnung, sondern die Frage, wie Versorgung regional sinnvoll organisiert werden kann?"
Christina de Francesco Casper: Krankenhausplanung, Versorgung und Weiterbildung müssen immer gemeinsam gedacht werden.
Christina de Francesco Casper: Krankenhausplanung, Versorgung und Weiterbildung müssen immer gemeinsam gedacht werden.

Die Marienhaus-Gruppe versorgt in Rheinland-Pfalz und dem Saarland jährlich mehr als 500.000 Menschen stationär und ambulant. Als Multikomplexversorger betreiben wir nicht nur Krankenhäuser, sondern auch MVZ, Reha- und Pflegeeinrichtungen, Hospize sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. 

Gerade deshalb sehen wir die Zukunft in einer stärker sektorenübergreifenden, regionalen Versorgung. Eine Regioklinik verstehen wir dabei als Teil eines Campuskonzepts, in dem unterschiedliche Versorgungsangebote rund um die Menschen einer Region miteinander verbunden werden.

Für uns war die Umsetzung der Leistungsgruppen mit erheblichem Aufwand verbunden. In Rheinland-Pfalz und dem Saarland haben wir rund 179 Leistungsgruppen beantragt. Jede einzelne musste detailliert geprüft werden: Sind die erforderlichen Fachärzte und Qualifikationen vorhanden? Sind G-BA-Vorgaben erfüllt? Liegen die notwendigen Struktur-OPS vor? Und wie ordnet der Bundes-Leistungsgruppen-Grouper die tatsächlich erbrachten Leistungen ein?

Dabei zeigt sich ein wesentliches Problem: Nicht alles, was medizinisch erbracht wird, landet am Ende automatisch in der erwarteten Leistungsgruppe. Gerade die Fallzuordnung ist entscheidend, weil der Verlust einer Leistungsgruppe nicht nur bedeutet, bestimmte Leistungen künftig nicht mehr erbringen zu dürfen. Es geht auch um einen möglichen Verlust von Vorhaltefinanzierung und damit um eine zentrale wirtschaftliche Planungsgröße.

Hinzu kommen besondere Probleme im ländlichen Raum. Strukturelle Vorgaben, etwa bei Standortentfernungen, lassen sich dort nicht immer problemlos umsetzen. Zwei Kilometer können auf dem Land eine erhebliche Distanz sein, wenn Verkehrsverbindungen oder niedergelassene Strukturen fehlen. Gleichzeitig müssen Krankenhäuser die Vorgaben erfüllen, um Leistungsgruppen zu erhalten und damit die regionale Versorgung abzusichern.

Auch die wirtschaftlichen Folgen müssen berücksichtigt werden. Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, zusätzliche Prüfungen des Medizinischen Dienstes und die Notfallreform erhöhen den Druck. Krankenhäuser können bestimmte Versorgungsleistungen weiterhin benötigen, obwohl deren Finanzierung unter den neuen Strukturen unklar ist. Deshalb besteht die Gefahr einer strukturellen Bereinigung, auch wenn grundsätzlich unbestritten ist, dass eine Krankenhausreform notwendig ist.

Eine besondere Herausforderung ist der Fachkräftemangel. Die Vorstellung, dass sich Fachkräfte einfach entsprechend der Leistungsgruppen auf verschiedene Standorte verteilen, greift insbesondere im ländlichen Raum zu kurz. Ärztinnen und Ärzte sind an ihre Lebensumstände gebunden. Sie haben Familien, Wohnorte und soziale Netzwerke. Wenn sich Strukturen verändern, besteht deshalb auch das Risiko, dass Beschäftigte nicht mitwandern, sondern das System verlassen.

Für uns gilt daher: Kooperation ist kein Zusatz, sondern eine Voraussetzung für eine funktionierende Versorgung. Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte und weitere Einrichtungen müssen sektorenübergreifend zusammenarbeiten. Dafür braucht es klare Rahmenbedingungen, Kooperationsverträge und praktikable Lösungen etwa bei Personalüberlassung. Gleichzeitig gilt: Bei Kooperationen muss genau geprüft werden, ob der Partner dauerhaft zuverlässig ist.

Wie komplex die Zusammenhänge sind, zeigt das Beispiel der hüftgelenknahen Femurfraktur. Je nach zusätzlicher Diagnostik und Behandlung kann der Fall unterschiedlichen Leistungsgruppen zugeordnet werden. Gleichzeitig greifen zahlreiche G-BA-Vorgaben ineinander. Benötigt werden unter anderem geriatrische Kompetenz, bestimmte Notfallstrukturen und entsprechende Fachärzte. Fehlen diese Voraussetzungen, bleibt häufig nur die Kooperation mit einem anderen Standort.

Das hat wiederum unmittelbare Folgen für die Weiterbildung. Wenn operative Leistungen an einen anderen Standort verlagert werden, fehlen am bisherigen Standort Fallzahlen und Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterbildungsermächtigungen können dadurch eingeschränkt werden. Rotationen und Weiterbildungsverbünde können helfen, fehlende Inhalte zu sichern."

Deshalb müssen Krankenhausplanung, Versorgung und Weiterbildung immer gemeinsam gedacht werden. Eine gute Versorgung der Patienten wird künftig wesentlich davon abhängen, wie gut die Einrichtungen regional kooperieren – und ob gleichzeitig attraktive und verlässliche Bedingungen für die ärztliche Weiterbildung geschaffen werden.