„Ein Krankenhausgesetz muss sich daran messen lassen, ob es gute Versorgung im Alltag ermöglicht. Dafür brauchen Ärztinnen und Ärzte ausreichend Zeit für ihre Patientinnen und Patienten. Wenn Personal fehlt und wirtschaftlicher Druck medizinische Entscheidungen beeinflusst, bleibt der gesetzliche Qualitätsanspruch ein Versprechen“, erklärt der Marburger Bund Schleswig-Holstein.
Krankenhäuser als sichere und diskriminierungsfreie Räume verankern
Der Marburger Bund spricht sich zudem dafür aus, dem Landeskrankenhausgesetz eine Präambel voranzustellen, die den grundlegenden Auftrag der Krankenhäuser deutlich macht. Krankenhäuser müssen Orte sein, an denen Patientinnen und Patienten ebenso wie Beschäftigte vor Gewalt und Diskriminierung geschützt sind.
Der besondere Schutz aller Patientinnen, Patienten und Beschäftigten sollte unabhängig von Herkunft, wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, Religion, Weltanschauung oder sexueller Orientierung ausdrücklich festgehalten werden.
Patientensicherheit braucht wirksame Aufsicht
Aus Sicht der Ärztegewerkschaft muss die Krankenhausaufsicht auch dann handeln können, wenn personelle Engpässe eine sichere Versorgung gefährden. Formal eingehaltene Dienstpläne und Arbeitszeiten allein belegen noch keine ausreichende Personalausstattung.
„Es darf nicht erst zu einem Schaden kommen, bevor eingegriffen wird. Wenn die Arbeitsbelastung eine sichere Behandlung gefährdet, muss die Aufsicht frühzeitig hinschauen und wirksam handeln können“, fordert der Landesverband.
Besonderen Handlungsbedarf sieht der Marburger Bund in den Zentralen Notaufnahmen. Das Gesetz müsse über die Verpflichtung zur Dienst- und Aufnahmebereitschaft hinaus auch die Bedingungen berücksichtigen, unter denen die Notfallversorgung geleistet wird. Personaleinsparungen verschärften die Belastung der Beschäftigten und könnten lange Wartezeiten begünstigen.
Medizinische Entscheidungen vor wirtschaftlichem Druck schützen
Die vorgesehene Verankerung der medizinischen Unabhängigkeit leitender Ärztinnen und Ärzte begrüßt der Marburger Bund ausdrücklich. Diese müsse jedoch auch im Krankenhausalltag gewährleistet sein. Vorgaben, Stellen einzusparen oder nicht nachzubesetzen, könnten die Qualität der Behandlung beeinträchtigen und damit mittelbar in medizinische Entscheidungen eingreifen.
„Welche Behandlung ein Mensch benötigt, muss sich nach medizinischen Kriterien richten. Die ärztliche Unabhängigkeit muss deshalb auch gegenüber wirtschaftlichem Druck wirksam geschützt werden“, betont der Landesverband.
Weiterbildung als Grundlage der Versorgung sichern
Zudem fordert der Marburger Bund, Krankenhäuser ausdrücklich als Orte der Aus-, Fort- und Weiterbildung in den gesetzlichen Zielen zu verankern. Die Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt benötigt ausreichend Zeit, verlässliche Strukturen und die notwendige Wertschätzung. Nur so kann die ärztliche Versorgung auch künftig gesichert werden.
