• Selbsttötung ist keine Therapie – Ärzte sind keine Sterbehelfer

    Ärztekammer Westfalen-Lippe
    09.Juli 2018
    Münster
    „Die Begleitung sterbenskranker Menschen ist eine urärztliche Aufgabe. Es kann und darf nicht sein, dass staatliche Behörden schwerstkranken und unheilbaren Patienten einen Schierlingsbecher verschreiben oder das Rezept zur Selbsttötung ausstellen. Sterben ist kein Verwaltungsakt.“ Mit diesen klaren Worten unterstützt der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), Dr. Theodor Windhorst, die Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums, die Vergabe von Betäubungsmitteln in tödlicher Dosis durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu untersagen.

    Ärztinnen und Ärzte trügen eine große Verantwortung bei der Sterbebegleitung. In der Stunde der Not lasse der Arzt seinen Patienten und auch dessen Angehörige nicht im Stich. „Jede Ärztin, jeder Arzt ist ein Sterbebegleiter, aber kein Sterbehelfer“, betont Windhorst. Die Sterbebegleitung durch den Arzt mit der Möglichkeit der besonderen Therapie der Palliativsedierung nach den Grundsätzen zur Sterbebegleitung der Bundesärztekammer könne dem Patienten ein würdiges Sterben ermöglichen.

    Die Ärztekammer Westfalen-Lippe setze sich bereits seit langer Zeit für den weiteren Ausbau der Palliativmedizin ein. Es sei bewiesen, dass eine gute Palliativmedizin mit einer kompetenten Symptom- und Schmerzkontrolle die Möglichkeit biete, dem Patienten die Ängste vor dem Sterben zu nehmen, sodass er seinen bevorstehenden Tod leichter akzeptiere.

    „Die Umsetzung jeglicher Begehrlichkeit des Patienten nach dem Tod, also des Sterbens auf Verlangen, ist für den Arzt ethisch und gesetzlich nicht vertretbar.“ Dr. Theodor Windhorst verweist auf die Berufsordnung der ÄKWL, wonach Ärztinnen und Ärzte Sterbenden unter Wahrung und Achtung von deren Willen und Würde beizustehen haben, es ihnen aber verboten ist, Patientinnen oder Patienten auf deren Verlangen zu töten. „Ärzte sollen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten. Selbsttötung ist keine Therapie“, betont Dr. Windhorst.

    „Die Aspekte der Würde und der Lebensqualität im Sterbevorgang haben Vorrang vor allem. Oberste Priorität hat das Sterben in Angstfreiheit und Schmerzfreiheit.“ Würdiges Sterben werde nur möglich sein, „wenn wir das Thema Sterben und Tod in unserer Gesellschaft enttabuisieren und den Prozess des Sterbens als untrennbar mit dem Leben verbunden akzeptieren.“