Darf das deutsche Arbeitsrecht die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen beschränken? Wie weit reicht das Weisungsrecht eines Klinikträgers gegenüber Ärztinnen und Ärzten? Wie weit reicht religiöser Einfluss? Darf etwa ein katholischer Arbeitgeber einem angestellten Chefarzt vorschreiben, ob und wie er seine Patientinnen medizinisch behandelt? Die Richter des Landesarbeitsgerichtes Hamm haben dazu gestern in einem Berufungsverfahren entschieden, dass ein konfessioneller Arbeitgeber durchaus vorschreiben darf, ob und wie Ärztinnen und Ärzten medizinisch handeln dürfen. Die Klinik dürfe aufgrund ihrer unternehmerischen Entscheidungsfreiheit festlegen, welche Leistungen sie anbietet, urteilte nun das LAG Hamm.