• Kein tragfähiges Fundament für Auswahl von Medizinstudenten

    ÄKWL-Vorstand kritisiert geplante Reform der Studienplatzvergabe
    18.Dezember 2018
    Münster. Harsche Kritik an der geplanten Neuregelung zur Vergabe von Medizinstudienplätzen übt der Vorstand der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL). Insbesondere die Tatsache, dass mit dem Entwurf der Kultusministerkonferenz (KMK) für einen neuen Staatsvertrag die Abiturnote bei der Zulassung zum Studium der Medizin eine noch größere Gewichtung erhält, stößt auf Unverständnis und Ablehnung. Die Abiturbestenquote soll bei der Vergabe der Studienplätze laut KMK von 20 auf 30 Prozent erhöht werden. Aber der Kammervorstand sieht noch weitere Kritikpunkte.

    „Insgesamt ist die geplante Reform kein tragfähiges Fundament für die zukünftige Auswahl von Medizinstudenten“, kritisiert ÄKWL-Präsident Dr. Theodor Windhorst im Namen des ÄKWL-Vorstandes. „Vielmehr ist sie teilweise eine Verschlimmbesserung des Status quo. Die KMK irrt und hat nicht verstanden, was in der Medizin gebraucht wird: Wir benötigen engagierte, sozialkompetente und empathische Ärztinnen und Ärzte, die Helfer und Heiler sein wollen." 

    "Es kommen damit immer noch nicht diejenigen ins System, die wir gerne auch drin hätten: nämlich Ärzte, die auch zuhören können, die zur Menschenführung und Kommunikation fähig sind, auch schlechte oder schlimme Nachrichten überbringen können.“

    Die vorgesehene Quotenerhöhung bei der Abiturnote konterkariere genau das, was in der Medizin benötigt werde: ein Studium letztendlich für eine patientenorientierte Versorgung und für motivierte Zuwendungsmedizin. Auch die Auswahlverfahren der Universitäten müssten sich auf diese in der Patientenversorgung benötigten Kompetenzen fokussieren.

    „Auf der einen Seite die Überbetonung der Abiturnote, auf der anderen Seite sollen auch zehn Prozent der Studienplätze an Bewerber ohne Hochschulreife vergeben werden“, geht die ÄKWL-Kritik weiter. Die Abiturnote müsse die Eintrittskarte für das Studium bleiben, aber soziales Engagement und soziale Motivation, etwa in einem Freiwilligen Sozialen Jahr, durch eine Tätigkeit als Rettungssanitäter oder in Pflegeberufen, Sozialkompetenz oder bereits abgeschlossene Ausbildungen in Medizinberufen sollten in einem neuen Kriterienkatalog stärker berücksichtigt werden. „Wir müssen noch mehr die Eignung der Studienplatzbewerber in den Vordergrund stellen, nicht vorherige schulische Bewertungen.“

    Der Wegfall der Wartezeit auf einen Studienplatz für Medizin bedeute für zahlreiche Studienplatzbewerber aktuell eine Situation der Ungewissheit. Die jetzt noch vorhandenen Wartelisten-Bewerber, die bis zu sieben Jahre auf ihren Studienplatz warteten, sollten Bestandsrechte erhalten, lautet die Forderung des ÄKWL-Vorstandes. Sie hätten Lebenszeit geopfert, um überhaupt in das Studiensystem zu gelangen und damit auch ihre Zielorientierung für ein Medizinstudium unter Beweis gestellt.

    Bereits in der Vergangenheit hat sich die ÄKWL mehrfach für eine veränderte Zulassung zum Medizinstudium eingesetzt und sich dafür ausgesprochen, dass die Abiturnote im Verhältnis zu anderen Kompetenzen abgewertet und damit die zu starke Fokussierung auf die Abiturnote aufgegeben wird.

    So heißt es in einer Resolution der Kammerversammlung der ÄKWL zum Masterplan 2020 vom November 2016, andere Zugangsbedingungen zum Medizinstudium seien dringend notwendig, um einen geeigneten Nachwuchs für die Patientenversorgung zu gewährleisten. Auch die Hochschulen müssten bei der Studienplatzvergabe gestärkt werden, so das damalige Votum. Es ist wünschenswert, dass sich die Universitäten dieser Verantwortung stellen und dabei den Aufwand für erweiterte Auswahlgespräche als Chance nutzen, um Studierende auszuwählen, die nach ihrer Ausbildung tatsächlich in der Patientenversorgung arbeiteten, statt nach dem Studium sofort in alternative Berufsfelder oder ins Ausland abzuwandern.