Beitragsordnung
(Gültig ab 01.01.2026)
- Der Verbandsbeitrag wird vom Landesverband als Jahresbeitrag erhoben.
- Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Grundsätzlich wird der volle Jahresbeitrag unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft im Kalenderjahr geschuldet.Für das Beitrittsjahr wird der Betrag jedoch entsprechend der Dauer der Mitgliedschaft anteilig erhoben. Für den Fall der Kündigung der Mitgliedschaft zum 30.06. eines Kalenderjahres kann der bereits gezahlte volle Jahresbeitrag entsprechend anteilig zurückerstattet werden.
- Die Beitragsverpflichtung entfällt, soweit das Mitglied Beitrag für einen anderen Landesverband für das laufende Jahr bereits entrichtet hat.
- Der Beitrag wird spätestens 4 Wochen nach Erhalt der Beitragsveranlagung zur Zahlung fällig. Zahlt ein Mitglied trotz Mahnung nicht, so hat es für die vom Landesverband Schleswig-Holstein durch weitere Mahnungen entstehenden Kosten aufzukommen.
- Bei Vorliegen besonderer Umstände kann der Beitrag auf schriftlichen Antrag gestundet, ermäßigt oder erlassen werden.
- Die gleichzeitige Mitgliedschaft im Bundesverband des Marburger Bundes ist durch die Mitgliedschaft im Landesverband begründet. Der Bezugspreis für die Verbandszeitung (einschließlich der Zustellgebühr) ist für die Mitglieder im Beitrag eingeschlossen
- Der Verbandsbeitrag wird nach Beitragsgruppen erhoben.
- Wird im Laufe des Kalenderjahres eine ärztliche Tätigkeit aufgenommen, so erfolgt eine anteilige Nachveranlagung für das restliche Beitragsjahr.
- Die Rückbuchungskosten der Geldinstitute bei Nichteinlösung der Beitragseinzugsermächtigung werden den Mitgliedern in Rechnung gestellt.
- Die Hauptversammlung des Landesverbandes entscheidet über die Höhe der Beiträge.
| Beitragsgruppen | Jahresbeitrag |
| Gruppe 1: Medizinstudenten:innen | beitragsfrei |
| Gruppe 2: Ärzt:innen nach Approbation ohne Anstellung | beitragsfrei |
| Gruppe 3: Ärzt:innen und Fachärzt:innen (*) | 200,00 € |
| Gruppe 4: Oberärzt:innen | 275,00 € |
| Gruppe 5: Leitende Oberärzt:innen | 300,00 € |
| Gruppe 6: Chefärzt:innen | 350,00 € |
| Gruppe 7: Mitglieder, die keiner anderen Gruppe zuzuordnen sind | 200,00 € |
| Gruppe 8: Ärzt:innen in Elternzeit und / oder ohne Tätigkeit | 100,00 € |
| Gruppe 9: Ärzt:innen im Ausland (*) | beitragsfrei |
| Gruppe 10: außerordentliche Mitglieder | 75,00 € |
(*) zu Gruppe 3: Unter diese Beitragsgruppe fallen auch Mitglieder, die mit einer Berufserlaubnis nach
§ 10 Bundesärzteordnung tätig sind.
(*) zu Gruppe 9: Mitglieder, die bereits in Deutschland tätig waren und vorübergehend zum Arbeiten
ins Ausland gehen.
(*) zu Gruppe 10: Hierzu gehören Rentner:innen und niedergelassene Ärzt:innen.
