• Corona-Prämie: Klarer Gesetzestext sieht Prämienzahlung auch an Klinikärzte vor

    Pressemitteilung
    Dr. Hans-Albert Gehle: Widersprüchliche Erläuterungen dürfen von Kliniken nicht für Ausgrenzungen von Ärztinnen und Ärzten missbraucht werden
    20.Mai 2021
    Köln. Der Marburger Bund NRW/RLP verweist erneut darauf, dass das geänderte Krankenhausfinanzierungsgesetz allen anspruchsberechtigten Kliniken sehr wohl erlaubt, sämtlichen Mitarbeitern eine Corona-Prämie auszuzahlen. „Der Text des Gesetzes ist in dieser Frage völlig eindeutig“, betont Dr. med. Hans-Albert Gehle, Vorsitzender der über 30.000 Mitglieder zählenden Ärztegewerkschaft in NRW/RLP. Wörtlich: „Das Gesetz erlaubt den Krankenhausträgern im Einvernehmen mit der Arbeitnehmervertretung, die Auswahl der Prämienempfänger und die Höhe der Prämie entsprechend der Belastung durch die Versorgung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Patienten selber vorzunehmen. Zudem sollen neben den Pflegekräften auch andere Beschäftigte für die Zahlung einer Prämie ausgewählt werden dürfen, die aufgrund der Versorgung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Patienten besonders belastet waren. Also dürfen sehr wohl Corona-Prämien an Ärztinnen und Ärzte gezahlt werden“, erklärt Gehle. Alles andere wäre gegenüber der Ärzteschaft respektlos. Die Versorgung von Patienten ist in Krankenhäusern jederzeit eine Teamarbeit, nicht nur in der Corona-Pandemie“, mahnt Dr. Hans-Albert Gehle.

    Befremdlich findet Gehle jedoch, dass in den Erläuterungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zur Frage, wer prämienberechtigt ist, widersprüchliche Angaben enthalten sind: „Die Prämie soll sich grundsätzlich an Pflegekräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung richten… die Krankenhausträger werden zudem ausdrücklich dazu aufgefordert, Prämien auch an sonstiges Personal auszuzahlen, das von der SARS-CoV-2-Pandemie besonders betroffen war. Dies können zum Beispiel Beschäftigte in der Notaufnahme, Reinigungskräfte oder Freiwilligendienstleistende sein, nicht aber Ärztinnen und Ärzte.“

    „Das alleine wäre für Klinikärzte düpierend“, erläutert Gehle. „In der weiteren Erläuterung des Gesetzes steht aber auch wörtlich, ´sollten der Krankenhausträger und die Interessenvertretung der Beschäftigten einvernehmlich der Überzeugung sein, dass die Prämiensumme unter allen Beschäftigten zu gleichen Teilen aufzuteilen ist, weil sich die Belastung gleichermaßen auf alle Beschäftigten verteilt hat, so wäre auch dies nach der Vorschrift nicht ausgeschlossen`“, stellt Gehle klar.

    „Die Ausschüttung der Prämien und die Prämienhöhe liegt eindeutig in der Entscheidungshoheit der Krankenhausträger und den dort vertretenden Gewerkschaften. Die Krankenhäuser sollten jetzt in ihre hoch engagierten Belegschaften keine Keile treiben. Scheinbar befürchten die Kliniken aber angesichts widersprüchlicher Erläuterungen des Gesetzes Rückforderungen seitens der Krankenkassen“, erklärt Gehle.

    Dr. med. Hans-Albert Gehle fordert deshalb die Krankenhausträger nachdrücklich auf, den Klinikärztinnen und -ärzten gesetzeskonform die Corona-Prämie auszuzahlen. „Im Gesetz steht ja unmissverständlich, dass auch die in der Versorgung der Covid-19-Patienten besonders belasteten Ärztinnen und Ärzte die Corona-Prämie erhalten können.“

    „Es sind doch gerade die Ärztinnen und Ärzte, die seit über einem Jahr die Verantwortung für die medizinische Versorgung der Covid-19-Patienten tragen, hochengagiert arbeiten und sich seit Wochen am Rande ihrer Kraftreserven befinden. Sie unter Berufung auf widersprüchliche Erläuterungen des ansonsten klaren Gesetzestextes nun ausdrücklich von einer finanziellen Corona-Wertschätzung auszuschließen, wäre schlichtweg diskreditierend.“

    Mit der Corona-Prämie soll die besondere Belastung der Mitarbeitenden in den COVID-versorgenden Kliniken im Vorjahr gewürdigt werden. Dafür stehen insgesamt 450 Millionen Euro zur Verteilung auf gut 1.000 betroffene Kliniken bereit.