• Tarifpolitik

    Seit 2006 ist der Marburger Bund nicht nur ein Berufsverband für Ärzte, sondern auch eine tariffähige Gewerkschaft. Er handelt seitdem eigenständig arztspezifische Tarifverträge aus.

    Tarif-
    vertragsart

    Verhandlungsführer

    Verhandlungspartner

    Beispiele

    Haus-tarifverträge

    MB Sachsen mit Geschäftsführung
    der jeweiligen Klinik/ Einrichtung

    • Landeskliniken des Freistaates Sachsen
    • Kommunale Kliniken, ohne KAV Sachsen-Zugehörigkeit
    • Universitätskliniken

    Bundesweite Tarifverträge

     

     MB Bundesverband
    mit VKA

    • Kommunale Kliniken, mit KAV Sachsen-Zugehörigkeit

    MB Bundesverband
    mit TdL

    • Medizinische Fakultäten der Universitätskliniken
    • Medizinische Fakultät der TU Dresden

    Konzern-tarifverträge

    MB Bundesverband mit jeweiligem Klinikkonzern
    • Klinikkonzerne in privater Rechtsform
    •  Rhön, Sana, Asklepios

    Unserem Klinikregister können Sie entnehmen, an welchen Kliniken Tarifverträge Anwendung finden. 

    An meiner Klinik/ Einrichtung gilt kein Tarifvertrag – was kann der MB Sachsen in diesem Fall unternehmen?

    In dieser Situation kann der MB Sachsen, als juristische Vertretung für Sie und Ihre Kollegen, mit Ihrem Arbeitgeber einen Haustarifvertrag aushandeln. Im Vorfeld dazu wählen Sie zunächst eine Tarifkommission aus den MB-Mitgliedern Ihrer Klinik/Einrichtung.  Die Tarifkommission wendet sich danach mit ihrem Wunsch, Tarifverhandlungen aufzunehmen, an den Vorstand des MB Sachsen, der schließlich mit Ihrem Arbeitgeber Kontakt aufnimmt.

    Bevor Sie in die Tarifverhandlung gehen, ist es wichtig, dass Sie dafür möglichst viele Kollegen mobilisieren und Sie sich darüber einig sind, welche Aspekte in den Tarifvertrag mit aufgenommen werden sollen.

    Genauere Informationen dazu erteilen Ihnen gern  unsere Mitarbeiter der  Geschäftsstelle.