Tarifpolitik
Marburger Bund und Rhön vereinbaren Tarifabschluss
Die Verhandlungskommissionen des Marburger Bundes und der Rhön Klinikum
AG haben sich am Dienstag dieser Woche (15. Mai) in Wiesbaden in der dritten
Verhandlungsrunde auf einen Tarifabschluss geeinigt. Die Vereinbarung
sieht vor, dass die Ärztegehälter rückwirkend zum 1. Mai 2012 linear um
2,6 Prozent sowie zum 1. April 2013 um 2,1 Prozent steigen. Zusätzlich
werden die Tabellenentgelte in den Stufen 4, 5 und 6 der Entgeltgruppe
Ä1 (Arzt) ab 1. Juli 2012 um 60 Euro erhöht. In der Entgeltgruppe Ä4 ist
eine Erhöhung um 70 Euro ab 1. Juli 2012 vorgesehen. Der neue
Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2013.
121. Hauptversammlung
Marburger Bund tagt in Nürnberg
Mehr als 200 Delegierte aus den 14 Landesverbänden des Marburger Bundes kommen an diesem Wochenende (19. und 20. Mai) in Nürnberg zusammen, um über aktuelle gesundheitspolitische und tarifpolitische Themen zu diskutieren. Im Vordergrund der öffentlichen Veranstaltung auf der 121. Hauptversammlung des MB stehen die Themen des Deutschen Ärztetages, z.B. die Anforderungen an eine Krankenversicherung in der Zukunft und die Förderung kooperativer Versorgungsstrukturen im Gesundheitswesen. Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Dr. Rainer Hess, wird in einem Gastvortrag über die Zukunft der Krankenversicherung referieren.
Tarifpolitik
Marburger Bund und Berufsgenossenschaftliche Kliniken erzielen Einigung
Ärzte an den BG-Kliniken erhalten rückwirkend ab 1. April 3,4 Prozent mehr Gehalt!
Rund 1.000 Ärztinnen und Ärzte an den elf
berufsgenossenschaftlichen Kliniken und zwei Behandlungsstellen in neun
Bundesländern erhalten rückwirkend zum 1. April 2012 eine Gehaltserhöhung von
3,4 Prozent. Der neue Tarifvertrag (TV Ärzte VBGK) hat eine Laufzeit von 18
Monaten. Er schließt direkt an den vorherigen Tarifvertrag an, der am 31. März
2012 endete.
Approbationsordnung
Bundesrat stimmt der neuen Approbationsordnung zu
In seiner Plenarsitzung am vergangenen Freitag, 11. Mai, hat der Bundesrat der neuen Approbationsordnung für Ärzte, wie vom Marburger Bund und seinen Studenten gefordert, zugestimmt. Damit lehnte er zwei Änderungsanträge aus Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern ab. Diese sahen vor, im praktischen Jahr (PJ) ein Pflichttertial im Fach Allgemeinmedizin einzuführen. Des Weiteren wird mit der neuen Approbationsordnung die Mobilität im PJ erhöht. Studenten können künftig, sofern genügend Plätze vorhanden sind, die Uniklinik während des PJ wechseln. Auch das sogenannte Hammerexamen wird wieder abgeschafft, indem die schriftliche Prüfung vor das PJ gelegt wird. Damit sind alle wesentlichen Wünsche des Marburger Bundes und seiner Studierenden erfüllt worden.
Tarifpolitik
Lutz Hammerschlag verlässt den Marburger Bund
Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Marburger Bundes und
langjährige Leiter des MB-Tarifreferates, Lutz Hammerschlag, wird auf eigenen
Wunsch den Marburger Bund verlassen, um ab 1. September 2012 eine neue Aufgabe
zu übernehmen.
Tarifpolitik
MB und Sana einigen sich auf Tarifabschluss
In der dritten Verhandlungsrunde am 7. Mai haben
sich die Verhandlungskommissionen von Marburger Bund und Sana Kliniken AG auf
einen neuen Tarifabschluss für die Ärztinnen und Ärzte geeinigt. Die
Entgelttabelle (einschließlich Strukturzuschlage) wird ab dem 1. Mai linear um
2,4 Prozent erhöht, zum 1. Januar 2013 erfolgt eine weitere lineare Erhöhung
der Ärztegehälter um 1,6 Prozent. Im Bereitschaftsdienst wird die Arbeitszeit
künftig in zwei statt drei Stufen als Arbeitszeit gewertet und jede Stufe wird
jeweils um 5 Prozentpunkte erhöht. Die bisherigen Nacht- und Feiertagszuschläge
bleiben voll erhalten. Der Zeitzuschlag für Nachtarbeit (Vollarbeit) beträgt ab
dem 1. Juli 2012 15 Prozent des individuellen Stundenentgelts.
Approbationsordnung
MB: Approbationsordnung endlich grünes Licht geben!
Der Marburger Bund fordert den Bundesrat auf, der neuen
Approbationsordnung für Ärzte heute in der vorgelegten Form zuzustimmen.
"Die von der Bundesregierung beschlossenen Änderungen werden von den
Studentenvertretern und den Spitzenorganisationen der Ärzteschaft nachdrücklich
unterstützt. Die Länder sollten diesen großen Konsens nicht in Frage stellen
und die Beschlussfassung der Novelle nicht weiter hinauszögern“, forderte
Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, vor der heutigen Beratung
der Novelle im Plenum des Bundesrates.
MBZ
Ärztliche Weiterbildung: Es gibt noch viel zu tun
Die ärztliche Weiterbildung wird auf dem kommenden Deutschen Ärztetag in Nürnberg ein wichtiger Beratungsgegenstand sein. Für den Marburger Bund hat das Thema Weiterbildung seit jeher eine große Bedeutung. In seinem Kommentar für die aktuelle Ausgabe der „Marburger Bund Zeitung“ weist Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des MB, auf die jüngste Evaluation der ärztlichen Weiterbildung hin, aus der bereits erste Konsequenzen gezogen worden seien. Es gebe aber noch mehr zu tun: „So aufwendig und lästig es auch sein mag: Um prospektive Aussagen über den fachärztlichen Nachwuchs machen zu können, führt an einer Meldepflicht für Weiterzubildende kein Weg vorbei“, so Botzlar.
Die neue Weiterbildungsordnung soll Module ermöglichen. Doch was sind Module? Hier hofft der Marburger Bund auf klare Konturen der kommenden Ordnung. „Sinnlose Module werden wir nicht unterstützen“, stellt Dr. Hans-Albert Gehle, Vorsitzender des Arbeitskreises Weiterbildung des MB, klar.
Weitere Berichte zu berufs- und tarifpolitischen Themen lesen Sie in der neuen „MBZ“.
DocSteps
Video: Karrieremesse des Marburger Bundes ein voller Erfolg
Austauschen, informieren, Kontakte knüpfen –
auch in diesem Jahr konnte dem medizinischen Nachwuchs eine Menge für die
berufliche Zukunft mitgegeben werden. Unter dem Motto „Einstieg zum Aufstieg“
organisierte der Marburger Bund am 21. April bereits zum dritten Mal DocSteps
- Deutschlands größte Karrieremesse für Medizinstudierende und junge Ärztinnen
und Ärzte. Mehr als 1.000 Besucher kamen im ICC Berlin zusammen, um sich über
ihre vielfältigen beruflichen Perspektiven zu informieren. In diesem Videoclip äußern sich Besucher und Veranstalter über DocSteps 2012.
"Die Vorträge und Workshops trafen durchweg
auf reges Interesse bei den Teilnehmern, die vor allem von der praxisnahen Darstellung
der Themen angetan waren. Außerdem bildeten die Kontakte und Gespräche mit den
rund 60 Ausstellern aus den Bereichen Krankenhaus, Versicherung,
Finanzdienstleistung und Fachverbänden einen wichtigen Baustein zur
Berufsorientierung und Karriereplanung", resümierte Dr. Magdalena Benemann, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Marburger Bundes.
Bilder zur DocSteps-Karrieremesse 2012
Tarifpolitik
Tarifverhandlungen mit Rhön noch ohne Ergebnis
Die zweite Verhandlungsrunde zwischen dem Marburger Bund und der Rhön-Klinikum AG am 19. April hat noch kein konkretes Ergebnis erbracht. Der Marburger Bund forderte die Arbeitgeber auf, bis zur nächsten Verhandlungsrunde ein diskussionswürdiges Angebot vorzulegen. Die Tarifverhandlungen werden am 15. Mai in Wiesbaden fortgesetzt.
Tarifpolitik
Keine Fortschritte in den Verhandlungen mit Sana
Auch bei der zweiten Verhandlungsrunde zwischen dem
Marburger Bund und der Sana Kliniken AG am 18. April hat es keine Annäherung
der unterschiedlichen Positionen gegeben. Im Mittelpunkt der Gespräche standen
die Entgelttabelle, die Bewertung und Bezahlung des Bereitschaftsdienstes sowie
die Vergütung von Überstunden. Die Vertreter des Marburger Bundes bestanden auf
ihrer Forderung nach einer sechsprozentigen Erhöhung der bestehenden
Gehaltstabelle. Demgegenüber wollen die Arbeitgeber die lineare Erhöhung für
2012 möglichst gering halten und einen Teil der Gesamterhöhung in Form einer –
unsicheren – variablen Erfolgsbeteiligung „verstecken“. Dies würde bedeuten,
dass die Ärztinnen und Ärzte der Sana Kliniken einen beträchtlichen Teil ihrer
linearen Gehaltserhöhung selbst finanzieren müssten. Der MB machte in den
Verhandlungen deutlich, dass er derartige Überlegungen kategorisch ablehnt. Es
stehe der Arbeitgeberseite aber frei, die Ärztinnen und Ärzte durch
individuelle on-top-Vereinbarungen am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen.
Die nächste Verhandlungsrunde findet am 7. Mai in Ismaning bei München statt.

AVR Diakonie
2,9 Prozent mehr Gehalt und strukturelle Verbesserungen in Krankenhäusern der Diakonie
Die Mitarbeiter der Krankenhäuser, die die AVR des
Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche Deutschlands anwenden, können sich
über eine deutliche Verbesserung ihrer tariflichen Vergütung freuen. Nach
zweitägigen schwierigen Verhandlungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission
Deutschlands hat die zwölfköpfige Dienstnehmerseite die bisherige
Blockadehaltung der Dienstgeberseite durchbrochen. Alle Beschäftigten in den
Kliniken, welche die AVR Diakonie anwenden, erhalten rückwirkend zum 1. März
2012 eine Gehaltssteigerung von 2,9 Prozent. Zudem wurden nun erstmals auch
Nachtzuschläge von 15 Prozent bei der Vergütung der Bereitschaftsdienste und
ein erhöhter Zuschlag von 15 Prozent für Vollarbeit und Rufbereitschaft in der
Nacht vereinbart. Ferner gibt es ab dem 1. Oktober 2012 zusätzliche
Entgeltstufen. Sie liegen fünf Prozent über den bisherigen Endstufen.
MBZ Uni-Spezial
Hammerexamen ist ein Auslaufmodell
„Die Reform der Approbationsordnung darf jetzt nicht auf
die lange Bank geschoben werden. Wir brauchen die Abschaffung des Hammerexamens
jetzt!“ Das meint Jan Bauer, Vorsitzender des Sprecherrates der
Medizinstudierenden im Marburger Bund. Nach dem
Beschluss der Bundesregierung soll der schriftliche Teil des Zweiten Abschnitts
der Ärztlichen Prüfung künftig vor das Praktische Jahr verlegt werden. Noch
aber steht das Votum des Bundesrates zum Verordnungsentwurf der Bundesregierung
aus. Voraussichtlich erst am 11. Mai wird sich die Länderkammer mit der
Änderung der Approbationsordnung befassen. Widerstand kommt derzeit vor allem
von den Medizinischen Fakultäten, die sich gegen Regelungen zur Steigerung der
Mobilität im Praktischen Jahr wenden. Über die aktuelle Diskussionslage
berichtet „MBZ Uni-Spezial“ jetzt in der Sommersemester-Ausgabe der Zeitung.
Darin lesen Sie weitere Berichte zu studentischen Themen und zum Serviceangebot
des Marburger Bundes.
Urlaubsanspruch
Wichtiger Hinweis: BAG-Urteil zur altersabhängigen Staffelung der Urlaubsdauer
In
einem Urteil vom 20. März 2012 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG)
entschieden, dass die altersabgestufte Urlaubsregelung des TVöD eine
unmittelbare Diskriminierung
wegen Alters darstellt und daher unwirksam ist. In dem
zugrundeliegenden Verfahren hatte eine Beschäftigte die Feststellung
begehrt, dass ihr für die Jahre 2008 und 2009 bereits jeweils 30 Tage
Erholungsurlaub zugestanden hätten, obwohl sie das 40. Lebensjahr
noch nicht vollendet hatte. Das BAG befand, dass die Differenzierung
der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter Beschäftige unmittelbar
benachteilige, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
damit gegen das Verbot der Benachteiligung wegen Alters
verstoße. Das Urteil führt nach Ansicht des MB-Bundesverbandes nunmehr
zu der Situation, dass für in einer 5-Tage-Woche beschäftigte Ärztinnen
und Ärzte, für die nach ihren jeweiligen tarif- oder
arbeitsvertraglichen Regelungen eine zur TVöD-Regelung inhaltsgleiche
Urlaubsregelung gilt, ebenfalls ein Anspruch auf kalenderjährlich 30
Arbeitstage Erholungsurlaub besteht. Dies betrifft neben zahlreichen
Tarifverträgen des Marburger Bundes auch Regelungen in Arbeitsverträgen
und Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) konfessioneller
und freigemeinnütziger Träger.
Neben
der Geltendmachung der zusätzlichen Urlaubstage für das Jahr 2012 kommt
gegebenenfalls auch die Geltendmachung von zusätzlichen Urlaubstagen
für das Jahr 2011 in
Betracht. Da die Übertragung von Urlaubsansprüchen jedoch nur unter
engen Voraussetzungen möglich ist, empfiehlt der Marburger Bund, einen
eventuellen Anspruch für das Jahr 2011
spätestens bis zum 27. März 2012 gegenüber dem Arbeitgeber
geltend zu machen. Die jeweiligen Ansprüche können mit dem anhängenden
Musterschreiben geltend gemacht werden. Sofern der Arbeitgeber einen
Anspruch bestreitet, werden die Mitglieder des Marburger
Bundes gebeten, sich an ihren Landesverband zu wenden.
115. Deutscher Ärztetag
MB nominiert Dr. Andreas Botzlar als Kandidaten für BÄK-Vorstandswahl
Der
Marburger Bund hat in Sitzungen des Vorstandes und des Beirates
einstimmig seinen 2. Vorsitzenden Dr. Andreas Botzlar als Kandidaten für
die Wahl eines weiteren Arztes in den Vorstand
der Bundesärztekammer nominiert. Die Nachwahl einer weiteren Ärztin
bzw. eines weiteren Arztes in den BÄK-Vorstand wird auf dem 115.
Deutschen Ärztetag (22.-25. Mai 2012) in Nürnberg stattfinden. Zuletzt
war auf dem 114. Deutschen Ärztetag 2011 in Kiel der
MB-Vorsitzende Rudolf Henke zum weiteren Arzt in den BÄK-Vorstand
gewählt worden. Durch die Wahl zum Präsidenten der Ärztekammer Nordrhein
im November 2011 ist Henke seitdem geborenes Mitglied des Vorstandes
der Bundesärztekammer. Zur Nominierung Botzlars
sagte Henke: „Andreas Botzlar ist ein herausragender Vertreter der
jüngeren Ärztegeneration, der sich mit großer Sachkenntnis für bessere
Arbeitsbedingungen in Klinik und Praxis engagiert.“ Der Marburger Bund
hoffe auf eine breite Unterstützung des Wahlvorschlages
unter den Delegierten des 115. Deutschen Ärztetages.
Tarifrecht
MB: Professorenvorschlag beseitigt Parität im Arbeitskampf
„Es darf kein Streikrecht erster und zweiter Klasse geben. Die heute
bekannt gewordenen Forderungen einer Gruppe von Rechtsprofessoren nach
gesetzlichen Einschränkungen von Arbeitskämpfen sind mit den in unserer
Verfassung verankerten Grundrechten tarifmächtiger Gewerkschaften
unvereinbar“, kommentierte Armin Ehl, Hauptgeschäftsführer des Marburger
Bundes, die Überlegungen der Carl Friedrich von Weizsäcker-Stiftung für
einen Gesetzentwurf zur Regelung von Arbeitskämpfen in der
Daseinsvorsorge. „In kaum einem anderen westlichen Industrieland wird so
wenig gestreikt wie in Deutschland. Auch das verstärkte Auftreten von
tariffähigen Berufsgewerkschaften in den vergangenen Jahren hat daran
nichts geändert. Die Verhältnisse sind durch das Richterrecht gut
geregelt“, sagte Ehl.
Tarifrecht
„Tarifautonomie und Streikrecht sind unteilbar“
Marburger Bund kritisiert BDA/SPD-Initiative zur Tarifeinheit
Im Bündnis mit den Arbeitgeberverbänden hat sich der Vorsitzende der
SPD-Bundestagsfraktion Dr. Frank-Walter Steinmeier offen für einen
gesetzlichen Zwang zur Tarifeinheit im Betrieb und eine Einschränkung
des Streikrechts ausgesprochen. Damit vollzieht Steinmeier eine
180-Grad-Wendung: „Es ist noch nicht lange her, da hat Herr Steinmeier
als Vertreter der Bundesregierung keinen gesetzgeberischen
Handlungsbedarf gesehen. Wir haben den Eindruck, dass jetzt mutwillig
eine andere Faktenlage konstruiert wird, um damit Eingriffe in die
verfassungsrechtlich geschützte Koalitionsfreiheit zu legitimieren“,
kritisierte Armin Ehl, Hauptgeschäftsführer des Marburger Bundes.
Tarifrecht
Henke warnt vor Aktionismus - Tarifvertragssystem funktioniert
„Grundrechte, in deren Genuss nur Mehrheiten kommen, sind keine
Grundrechte mehr, sondern Privilegien der Macht. Deshalb warnen wir
eindringlich vor Veränderungen im Tarifvertragsrecht, die auf eine
Einschränkung gewerkschaftlicher Freiheit abzielen. Das von den
Arbeitgeberverbänden geforderte Schnellschuss-Gesetz zur Festschreibung
der Tarifeinheit im Betrieb würde einer verfassungsrechtlichen Prüfung
nicht standhalten. Die Tarifautonomie der Berufsgewerkschaften ist in
unserer Verfassung ausdrücklich verbürgt. Sie hat keinen geringeren Rang
als die Tarifautonomie der DGB-Gewerkschaften und der
Arbeitgeberverbände“, kommentierte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des
Marburger Bundes, die neuerlichen Forderungen der Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), die Koalitionsfreiheit aus Artikel 9
Absatz 3 Grundgesetz auszuhebeln.