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Mitgliederbefragung 2010
Berufliche Situation
Trotz Verbesserungen durch die MB-Tarifverträge Arbeitsbelastung der Krankenhausärzte nach wie vor sehr hoch. » Zur Umfrage
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MB-Tarifverträge
Ihr Recht
Wir kämpfen für bessere Arbeitsbedingungen und gerechte Bezahlung unserer Ärzte.
» Tarifverträge -
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DIE Plattform zur Berufsorientierung und Karriereplanung.
» www.docsteps.de -

Für ein familienfreundliches Krankenhaus
MB-Kampagne
Der Marburger Bund möchte die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit in der Medizin fördern.
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Aufruf zum Streik
Marburger Bund Bremen
24.01.2012
Pressemitteilung des Marburger Bund LV Bremen
Heidrun Gitter, Erste Vorsitzende des Marburger Bundes LV Bremen, ist neue Präsidentin der Ärztekammer Bremen
Gestern Abend wurde die Erste Vorsitzende des Marburger Bundes LV Bremen, Heidrun Gitter, mit großer Mehrheit (26 von 29 Stimmen) zur neuen Präsidentin der Ärztekammer Bremen gewählt. Die Ärztekammer Bremen vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts alle rund 4700 Ärztinnen und Ärzte im Lande Bremen. Als Vizepräsident wurde Johannes Grundmann gewählt, niedergelassener hausärztlicher Internist. Auch die weiteren Mitglieder des Vorstandes (3 Beisitzer) spiegeln die Zusammensetzung der bremischen Ärzteschaft hinsichtlich Fachärztlicher bzw. Hausärztlicher Tätigkeit sowie Tätigkeit im Krankenhaus bzw. in der Praxis gut wieder. Entsprechend breit war die Zustimmung bei den Wahlen für den gesamten Vorstand. „Diese Wahlen sind auch ein Beweis dafür, dass mit offenen Gesprächen ein gute Einigkeit in der Ärzteschaft gelingen kann. Sie bestärken den gesamten Vorstand“, bewertete Heidrun Gitter die Wahlen. „Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit dem neuen Vorstand. Gut ist auch, dass der bisherige Präsident, Klaus-Dieter Wurche, seine langjährige Erfahrung nochmals als Beisitzer für den Bezirk Bremerhaven in den Vorstand einbringt“. Wurche hatte für das Präsidentenamt nicht mehr kandidiert, bleibt aber Vorsitzender der Bezirksstelle Bremerhaven der Ärztekammer Bremen und als Beisitzer Mitglied im Vorstand der Ärztekammer Bremen. Die Liste des Marburger Bundes war den vorangegangenen Ärztekammerwahlen erneut stärkste Liste geworden.
V.i.S.d.P. Marburger Bund LV Bremen, Schwachhauser Heerstr. 128, 28209 Bremen
Tel 0421-3039 354
V.i.S.d.P. Marburger Bund LV Bremen, Schwachhauser Heerstr. 128, 28209 Bremen
Tel 0421-3039 354
19.01.2012
Pressemitteilung des Marburger Bund LV Bremen
Pressemitteilung zu den Eckpunkten der angestrebten Tarifeinigung zwischen Marburger Bund und Verband Kommunaler Arbeitgeber (VKA) am 18.1.2012
Der Kompromissvorschlag, der in den Eckpunkten heute vorgelegt wurde, sieht eine lineare Einkommenssteigerung von 2,9 % sowie eine Einmalzahlung von 440 Euro vor. Das ist bei einer Laufzeit bis Ende 2012 ausreichend, um die Inflationsrate auszugleichen, aber auch keine üppige Steigerung. Wesentlicher ist, dass es offenbar gelungen ist, sowohl für Assistenzärzte auf dem Weg zum Facharzt, als auch für Oberärzte noch weitere Gehaltsentwicklungsperspektiven in Abhängigkeit von der Berufserfahrung zu vereinbaren. Das ist einerseits eine Erleichterung für junge Ärztinnen und Ärzte in der Familiengründungsphase, andererseits ein Anreiz für erfahrene Fachärzte, an Kommunalen Kliniken tätig zu bleiben. Das ist eine sehr gute Botschaft für Kommunale Kliniken und die Patienten.
„Enttäuscht sind wir, dass es offenbar nicht möglich war, die zusätzlich zur normalen Arbeit abzuleistenden Bereitschaftsdienste nachts und an Wochenenden deutlich besser zu vergüten und den betroffenen Ärztinnen und Ärzten mehr Planungssicherheit zuzugestehen. Hier sind wir gespannt auf die Informationen, die wir am 21.1. vor der Abstimmung über die Tarifeinigung in der Großen Tarifkommission des Marburger Bundes erhalten werden. In Bremen waren wir hinsichtlich der Planbarkeit solcher Dienste sowohl in Bezug auf die Ärztinnen und Ärzte als auch die Pflegekräfte und die weiteren Berufsgruppen, die mit den Ärzten die 24 - Stunden-Versorgung der Patienten sicherstellen, schon weiter: Hier sind wir zuversichtlich, dass wir mit der GeNo Vereinbarungen treffen können, die sowohl den Betroffenen zu Gute kommen, als auch der GeNo, weil auch der Arbeitgeber zuverlässiger rechnen kann“, sagte am Abend die 1. Vorsitzende des MB-LV Bremen, Heidrun Gitter.
„Als Ärztinnen und Ärzte sind wir uns unserer Verantwortung sehr bewusst. Daher werden wir die Eckpunkte zur angestrebten Einigung sicher sehr sorgfältig bewerten, mit dem klaren Willen, durch einen Kompromiss, der notwendigerweise für beide Seiten schmerzhaft sein wird, den Ärztestreik an den kommunalen Kliniken in letzter Minute abzuwenden. Was so schwierig für die Arbeitgeber war, ein solches Angebot vorzulegen ohne Urabstimmung und Streiks zu provozieren, erschließt sich mir nicht. Die Eckpunkte sind im Gesamtvolumen sehr maßvoll und zeigen, dass der Marburger Bund mit großer Umsicht verhandelt.“ Dr. Gitter wird den LV Bremen bei der Großen Tarifkommission vertreten. Diese wird am 21.1. über die Tarifeinigung beraten und abstimmen.
V.i.S.d.P. Marburger Bund LV Bremen, Schwachhauser Heerstr. 128, 28209 Bremen
Tel.: 0421-30 39 354
Fax: 0421 – 30 39 355
E-Mail: marburger-bund-bremen@t-online.de
„Enttäuscht sind wir, dass es offenbar nicht möglich war, die zusätzlich zur normalen Arbeit abzuleistenden Bereitschaftsdienste nachts und an Wochenenden deutlich besser zu vergüten und den betroffenen Ärztinnen und Ärzten mehr Planungssicherheit zuzugestehen. Hier sind wir gespannt auf die Informationen, die wir am 21.1. vor der Abstimmung über die Tarifeinigung in der Großen Tarifkommission des Marburger Bundes erhalten werden. In Bremen waren wir hinsichtlich der Planbarkeit solcher Dienste sowohl in Bezug auf die Ärztinnen und Ärzte als auch die Pflegekräfte und die weiteren Berufsgruppen, die mit den Ärzten die 24 - Stunden-Versorgung der Patienten sicherstellen, schon weiter: Hier sind wir zuversichtlich, dass wir mit der GeNo Vereinbarungen treffen können, die sowohl den Betroffenen zu Gute kommen, als auch der GeNo, weil auch der Arbeitgeber zuverlässiger rechnen kann“, sagte am Abend die 1. Vorsitzende des MB-LV Bremen, Heidrun Gitter.
„Als Ärztinnen und Ärzte sind wir uns unserer Verantwortung sehr bewusst. Daher werden wir die Eckpunkte zur angestrebten Einigung sicher sehr sorgfältig bewerten, mit dem klaren Willen, durch einen Kompromiss, der notwendigerweise für beide Seiten schmerzhaft sein wird, den Ärztestreik an den kommunalen Kliniken in letzter Minute abzuwenden. Was so schwierig für die Arbeitgeber war, ein solches Angebot vorzulegen ohne Urabstimmung und Streiks zu provozieren, erschließt sich mir nicht. Die Eckpunkte sind im Gesamtvolumen sehr maßvoll und zeigen, dass der Marburger Bund mit großer Umsicht verhandelt.“ Dr. Gitter wird den LV Bremen bei der Großen Tarifkommission vertreten. Diese wird am 21.1. über die Tarifeinigung beraten und abstimmen.
V.i.S.d.P. Marburger Bund LV Bremen, Schwachhauser Heerstr. 128, 28209 Bremen
Tel.: 0421-30 39 354
Fax: 0421 – 30 39 355
E-Mail: marburger-bund-bremen@t-online.de
22.12.2011
Marburger Bund Bremen
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Jahr 2012!
Sehr geehrte Mitglieder des Marburger Bundes Bremen.
Das Jahr 2011 war für den Marburger Bund wieder ein anstrengendes aber auch erfolgreiches Jahr. So zum Beispiel das hervorragende Ergebnis der Ärztekammerwahlen in Bremen. Auf der Homepage finden Sie hierzu weitere Informationen.
Der Kampf um bessere Arbeitsbedingungen für die Ärztinnen und Ärzte geht im nächsten Jahr weiter. Da die Arbeitgeberseite für den Bereich des VKA kein wirklich ernsthaftes Verhandlungsangebot gemacht hat, ruft der Marburger Bund alle Kolleginnen und Kollegen der Kliniken in Kommunaler Trägerschaft (alle GeNo - Kliniken sowie das Krankenhaus Bremerhaven-Reinkenheide) zur Teilnahme an der Urabstimmung für einen Streik auf. Wenn Sie Fragen hierzu haben, unsere Geschäftsstelle ist auch zwischen Weihnachten und Neujahr, wenn auch zeitlich eingeschränkt, besetzt. (siehe Hinweis auf unsere Öffnungszeiten) Wir haben noch die Hoffnung, dass ein kräftiges Votum für einen Streik die Arbeitgeber wachrüttelt und zu einem verhandlungsfähigen Angebot veranlasst.
Sie haben es in der Hand! Wir danken Ihnen bereits jetzt für Ihre Unterstützung.
Erst einmal aber wünschen wir Ihnen aber ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.
Dr. Heidrun Gitter, Dr. Martin Rothe Carmen Schröder und Brigitte Hasenjäger
Vorstand des Marburger Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle
Bundes Bremen
Das Jahr 2011 war für den Marburger Bund wieder ein anstrengendes aber auch erfolgreiches Jahr. So zum Beispiel das hervorragende Ergebnis der Ärztekammerwahlen in Bremen. Auf der Homepage finden Sie hierzu weitere Informationen.
Der Kampf um bessere Arbeitsbedingungen für die Ärztinnen und Ärzte geht im nächsten Jahr weiter. Da die Arbeitgeberseite für den Bereich des VKA kein wirklich ernsthaftes Verhandlungsangebot gemacht hat, ruft der Marburger Bund alle Kolleginnen und Kollegen der Kliniken in Kommunaler Trägerschaft (alle GeNo - Kliniken sowie das Krankenhaus Bremerhaven-Reinkenheide) zur Teilnahme an der Urabstimmung für einen Streik auf. Wenn Sie Fragen hierzu haben, unsere Geschäftsstelle ist auch zwischen Weihnachten und Neujahr, wenn auch zeitlich eingeschränkt, besetzt. (siehe Hinweis auf unsere Öffnungszeiten) Wir haben noch die Hoffnung, dass ein kräftiges Votum für einen Streik die Arbeitgeber wachrüttelt und zu einem verhandlungsfähigen Angebot veranlasst.
Sie haben es in der Hand! Wir danken Ihnen bereits jetzt für Ihre Unterstützung.
Erst einmal aber wünschen wir Ihnen aber ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.
Dr. Heidrun Gitter, Dr. Martin Rothe Carmen Schröder und Brigitte Hasenjäger
Vorstand des Marburger Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle
Bundes Bremen
20.12.2011
Geschäftsstelle
Geänderte Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Geschäftsstelle ab dem 23.12.2011
23.12.2011 Geschlossen
27.-29.12.2011 09:00 – 14:00 Uhr
30.12.2011 Geschlossen
23.12.2011 Geschlossen
27.-29.12.2011 09:00 – 14:00 Uhr
30.12.2011 Geschlossen
13.12.2011
Tarifkonflikt
Urabstimmung zum Streik im Bereich der VKA
Die Kolleginnen und Kollegen der
Kliniken in kommunaler Trägerschaft (alle GeNo-Kliniken sowie das Krankenhaus
Bremerhaven-Reinkenheide) rufen wir zur Teilnahme an der Urabstimmung für einen
Streik auf. Wir haben noch die Hoffnung, dass ein kräftiges Votum für einen
Streik die Arbeitgeber wachrüttelt und zu einem verhandlungsfähigen Angebot
veranlasst. Faktisch haben sie eine lineare Erhöhung von 1,1 % geboten (ab
Kündigung Tarifvertrag Ende August 2011 bis Ende angebotener Laufzeit Dezember
2012). Die angebotene Erhöhung bei den Bereitschaftsdienstentgelten liegt im
Cent-Bereich pro Stunde. Die Reaktion der Arbeitgeber bezüglich der Forderung
des Marburger Bundes nach einer Begrenzung der Bereitschaftsdienste zeigt, dass
sie sich nicht bequemen wollen, durch geeignete Organisationsstrukturen eine
vernünftige Dienstplanung zu ermöglichen.
» mehr
13.12.2011
Ärztekammerwahlen
Marburger Bund bei Ärztekammerwahlen Bremen erfolgreich
Der Marburger Bund war bei den
Wahlen zur Delegiertenversammlung der Ärztekammer Bremen erfolgreich. Wiederum
ist die Liste des Marburger Bundes mit 7 Delegierten die stärkste Liste
geworden. Allen Wähler/innen und vor allem aber allen Kandidat/innen an dieser
Stelle unser herzlicher Dank. Es hat nicht viel (nur ca. 25-30 Stimmen) gefehlt
an einem weiteren Sitz. Die konstituierende
Delegiertenversammlung mit Wahl des Vorstandes wird am 23.1.2012
sein. Anschließend geht es auch an die Besetzung der Ausschüsse der
Ärztekammer. Wir möchten hier alle einladen,
sich bei Interesse an einer Mitarbeit in den Ausschüssen in der
MB-Geschäftsstelle zu melden. Welche Ausschüsse existieren, kann man
auf der Homepage der Ärztekammer lesen, wer nähere Informationen möchte, kann
dies ebenfalls der Geschäftsstelle des MB melden.
13.12.2011
Tarifpolitik
Tarifverhandlung im Evangelischen Krankenhaus Oldenburg
Angesichts der
Ereignisse in Oldenburg, wo das Evangelische Krankenhaus endlich einen
Tarifvertrag abschließen und nicht mehr den „Dritten Weg“ beschreiten will, der
den Mitarbeitern ja ordentliche Tarifverhandlungen verwehrt, werden wir in
Bremen nochmals einen Anlauf machen. Hier hatten wir dem DIAKO schon wiederholt
Verhandlungen für einen Haustarifvertrag angeboten. Aus unserer Sicht müssen
dringlich konkurrenzfähige Vergütungen und Arbeitszeitregelungen vereinbart
werden.
19.10.2011
Ärztekammerwahl
Ärztekammerwahl Bremen am 7. Dezember 2011
Katzenmusik ist besser als Katzenjammer über vergessene Stimmzettel: Mitmachen bei der Kammerwahl!

19.05.2011
Organisationsverschulden von Klinikbetreibern
Die Krankenhäuser tragen Verantwortung für den Einsatz von zahlenmäßig ausreichendem und angemessen ausgebildetem Personal zur Patientenversorgung.
Ärztinnen und Ärzte tragen gegenüber Ihren
Patientinnen und Patienten eine große Verantwortung. Oft geht es um Leben oder
Tod und um gesundheitliche Unversehrtheit oder –manchmal- um lebenslange
körperliche Schäden die Patienten bei falscher oder fehlerhafter Behandlung
erleiden können.
Ärztinnen und Ärzte, die schuldhaft einen Kunstfehler begehen, haften unmittelbar für die daraus folgenden materiellen Schäden. In Zeiten von Personalmangel und Sparmaßnahmen in den Kliniken – zum Teil aufgrund der äußeren Rahmenbedingungen verschärft - stellt sich wiederholt die Frage, ob und wenn ja wann die Klinikbetreiber selber ebenso für solche Schäden einstehen müssen wie die behandelnden Ärztinnen und Ärzte selber, weil erstere aufgrund fehlendem oder dem Einsatz von nicht ausreichend geschultem Personal nicht die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Patientenversorgung geschaffen haben. Mit diesen Fragen hat sich das Oberlandesgericht Nürnberg in seiner jüngsten Entscheidung befasst. (AZ: 5 U 1786/10 vom 18.02.2011).
» mehr
02.05.2011
Pressemitteilung zur Mitgliederbefragung des Marburger Bundes 2010
Ärztinnen und Ärzte arbeiten immer noch zu lange - Ärztemangel auch in Bremer Kliniken bemerkbar
Arztspezifische Tarifverträge helfen Ärzte in Kliniken zu halten
Ergebnisse der Auswertung der Mitgliederbefragung 2010 der Ärztegewerkschaft Marburger Bund für den Landesverband Bremen im Überblick:
Die Hälfte der Ärztinnen und Ärzte gibt an, dass bei ihnen die Arbeitszeithöchstgrenzen nicht eingehalten werden. Bei knapp einem Viertel (24 %) erfolgt keine ordnungsgemäße Erfassung der Arbeitszeiten. 21 % müssen 60-80 Wochenstunden im Schnitt arbeiten und überschreiten damit die vorgeschriebene Maximalgrenze. Verschärft wird dieser Verstoß noch dadurch, dass die meisten (80 %) keine Vereinbarung zur Überschreitung der im Arbeitszeitgesetz vorgesehenen normalen Wochenhöchstarbeitszeit getroffen hatten, so dass der Arbeitgeber eigentlich nur maximal 48 Wochenstunden abverlangen darf.
mehr (PDF-Download)
Die Hälfte der Ärztinnen und Ärzte gibt an, dass bei ihnen die Arbeitszeithöchstgrenzen nicht eingehalten werden. Bei knapp einem Viertel (24 %) erfolgt keine ordnungsgemäße Erfassung der Arbeitszeiten. 21 % müssen 60-80 Wochenstunden im Schnitt arbeiten und überschreiten damit die vorgeschriebene Maximalgrenze. Verschärft wird dieser Verstoß noch dadurch, dass die meisten (80 %) keine Vereinbarung zur Überschreitung der im Arbeitszeitgesetz vorgesehenen normalen Wochenhöchstarbeitszeit getroffen hatten, so dass der Arbeitgeber eigentlich nur maximal 48 Wochenstunden abverlangen darf.
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17.11.2010
Verjährungsfristen
Fristen für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus 2007 laufen ab!
Das
Jahr neigt sich dem Ende zu und damit enden oftmals die Fristen für die
gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen. Neben den tariflichen
Ausschlussfristen nach dem TV-Ärzte/VKA (im Bereich AVR zum Teil
differenzierter) von 6 Monaten nach Fälligkeit zur Geltendmachung eines
tariflichen Anspruchs gegenüber dem Arbeitgeber ist insbesondere die
gesetzliche festgelegte Verjährungsfrist von 3 Jahren für Ansprüche aus
einem Arbeits- oder Dienstverhältnis zu beachten. Die Frist beginnt mit
Ablauf des Jahres, in dem ein Anspruch entstanden ist.
Das bedeutet: Ansprüche gegen Ihren Arbeitgeber, die im Jahre 2007 fällig geworden sind und die im Rahmen der tariflichen Ausschlussfristen ordnungsgemäß schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht worden sind, müssen bis zum 31.12.2010 beim zuständigen Arbeitsgericht im Wege der Klage geltend gemacht werden. Ansonsten kann sich der Arbeitgeber nach Ablauf dieser Frist auf die Verjährung der Ansprüche berufen.
Prüfen Sie also bitte nach, ob Ihnen noch Ansprüche auf Überstundenvergütung, Bereitschaftsdienstentgelte, Nachzahlungsansprüche aufgrund fehlerhafter Tarifumsetzung und andere zustehen und prüfen Sie auch, ob Sie die Ansprüche innerhalb der Fristen geltend gemacht haben. Prüfen sie ebenso, ob Sie Ihre Zusatzurlaubsansprüche jedes Jahr fristgerecht geltend gemacht haben. Auch diese müssten gegebenenfalls im Klageweg geltend gemacht werden.
Das bedeutet: Ansprüche gegen Ihren Arbeitgeber, die im Jahre 2007 fällig geworden sind und die im Rahmen der tariflichen Ausschlussfristen ordnungsgemäß schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht worden sind, müssen bis zum 31.12.2010 beim zuständigen Arbeitsgericht im Wege der Klage geltend gemacht werden. Ansonsten kann sich der Arbeitgeber nach Ablauf dieser Frist auf die Verjährung der Ansprüche berufen.
Prüfen Sie also bitte nach, ob Ihnen noch Ansprüche auf Überstundenvergütung, Bereitschaftsdienstentgelte, Nachzahlungsansprüche aufgrund fehlerhafter Tarifumsetzung und andere zustehen und prüfen Sie auch, ob Sie die Ansprüche innerhalb der Fristen geltend gemacht haben. Prüfen sie ebenso, ob Sie Ihre Zusatzurlaubsansprüche jedes Jahr fristgerecht geltend gemacht haben. Auch diese müssten gegebenenfalls im Klageweg geltend gemacht werden.
17.11.2010
Rechtsstreitigkeit
Vergütung von Rufbereitschaft nach dem neuen Tarifabschluss V-Ärzte/VKA 2010
Aufgrund
der Rechtsstreitigkeiten zum Thema Vergütung von Tätigkeiten in der
Rufbereitschaft ohne Klinikeinsatz (telefonische Beratungen u.a.) haben
die Tarifparteien jetzt eine Klarstellung in § 11 Absatz 3 Satz 6 des
TV-Ärzte/VKA eingefügt und auch noch eine Verbesserung erzielt.
Dort heißt es jetzt: “… Wird die Arbeitsleistung innerhalb der Rufbereitschaft (Anm.: jeder Rufdienst) am Aufenthaltsort (Anm.: z. B zu Haus) in Form einer Auskunft oder mittels technischer Einrichtungen erbracht, wird abweichend von Satz 4 (Anm.: nicht jeder Einsatz wird aufgerundet wie bei den Inanspruchnahmen mit Krankenhauseinsatz)) die Summe dieser Arbeitsleistungen auf die nächste volle Stunde gerundet und mit dem Entgelt für Überstunden sowie mit etwaigen Zeitzuschlägen nach Absatz 1 bezahlt…“
Diese Regelung gilt rückwirkend ab 1.1.2010. Das bedeutet, die Ansprüche aus vorangegangenen Zeiträumen werden hiermit nicht berücksichtigt und müssen gegebenenfalls klageweise geltend gemacht werden. Es wird auf den Beitrag zu den Verjährungsfristen auf dieser Homepage verwiesen.
Dort heißt es jetzt: “… Wird die Arbeitsleistung innerhalb der Rufbereitschaft (Anm.: jeder Rufdienst) am Aufenthaltsort (Anm.: z. B zu Haus) in Form einer Auskunft oder mittels technischer Einrichtungen erbracht, wird abweichend von Satz 4 (Anm.: nicht jeder Einsatz wird aufgerundet wie bei den Inanspruchnahmen mit Krankenhauseinsatz)) die Summe dieser Arbeitsleistungen auf die nächste volle Stunde gerundet und mit dem Entgelt für Überstunden sowie mit etwaigen Zeitzuschlägen nach Absatz 1 bezahlt…“
Diese Regelung gilt rückwirkend ab 1.1.2010. Das bedeutet, die Ansprüche aus vorangegangenen Zeiträumen werden hiermit nicht berücksichtigt und müssen gegebenenfalls klageweise geltend gemacht werden. Es wird auf den Beitrag zu den Verjährungsfristen auf dieser Homepage verwiesen.
15.06.2010
Tarifverträge zum Personalbinnenmarkt
Wichtige Weichenstellung für die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Kliniken vereinbart
„Das sind zukunftsweisende Vereinbarungen für
die künftigen Zentren der Gesundheit Nord, zur Verbesserung der
ärztlichen Weiterbildung sowie der ärztlichen Versorgung durch
Spezialisten,“ kommentiert Finanzstaatsrat Henning Lühr die Tarifeinigung
zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) Bremen e.V. und dem Marburger
Bund zum Einsatz der Ärztinnen und Ärzte an den verschiedenen
Klinikstandorten im Klinikverbund der Gesundheit Nord gGmbH.
15.06.2010
Ansprüche geltend machen
Überstundenvergütung und/oder Freizeitausgleich
Ausgleich
von Überstunden - egal ob finanziell oder durch Freizeit - fordern Sie
Ihre Überstundenvergütung rückwirkend auf Grundlage der neuen Tarife ab
1.1.2010 ein.
15.06.2010
Erholungsurlaub
Grundsätze zur Geltendmachung des Urlaubsanspruchs
Aus
gegebenem Anlass möchten wir auf einige Grundsätze im Zusammenhang mit
der Gewährung von Urlaubsansprüchen hinweisen. Aufgrund häufigen
Personalmangel in den Kliniken, der durch Krankheit und Urlaub noch
verschärft wird, möchten Arbeitgeber anscheinend berechtigte
Urlaubsansprüche nicht gewähren. Wie kann Arzt/Ärztin sich dagegen
schützen?
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