Der Arbeitgeber sei nunmehr verpflichtet, der Schwangeren ein Gespräch über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten. „Die Arbeitgeber sind mehr denn je aufgefordert, die Arbeitsplätze so zu gestalten, dass es zu keinen Gesundheitsgefährdungen kommt. Insbesondere bei Ärztinnen, die sich in der Weiterbildung zum Facharzt befinden, sollte der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob bei Vorkehrung entsprechender Schutzmaßnahmen Weiterbildungsinhalte erbracht werden können", sagte Johna. Junge Ärztinnen kritisieren häufig den „Verlust" von Weiterbildungszeiten während der Schwangerschaft: Vielfach werden schwangere Ärztinnen auf Tätigkeiten verwiesen, die für die Weiterbildung nicht angerechnet werden können.
Keine pauschalen Arbeitsverbote für schwangere Ärztinnen
Pressemitteilung
31.März
2017