• FAQs zur Ärztekammer

    Der Marburger Bund ist die erste Wahl für die angestellten Ärztinnen und Ärzte!

    Die Kammermitglieder, darunter auch alle Mitglieder des Marburger Bundes, wählen die zukünftigen Mitglieder der Vertreterversammlung.

    Alle wahlberechtigten Mitglieder des Marburger Bundes können sich bei den Ärztekammerwahlen als Kandidatin oder Kandidat aufstellen lassen. Für die Wahlen gibt es eigene Kampagnenseiten der Landesverbände, wo Sie Informationen zur Wahl und den Kandidierenden in den einzelnen Stimmkreisen finden.

    Wichtig ist, dass Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und den angestellten Ärztinnen und Ärzten in Kliniken, MVZs und Praxen Ihre Stimme geben!
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    Was bedeutet „ärztliche Selbstverwaltung“?

    Die Ärztekammern sind die zentralen Organe für die Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte.

    Selbstverwaltung bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte ihre eigenen Angelegenheiten selbstbestimmt, eigenverantwortlich und unabhängig regeln können (Subsidiarität). Dafür hat der Staat bestimmte Aufgaben gesetzlich an die Ärztekammern übertragen.

    Die Landesärztekammer ist die berufsständische Selbstverwaltung aller Ärztinnen und Ärzte in einem Bundesland und vertritt angestellte ebenso wie niedergelassene und berentete Kolleginnen und Kollegen.

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    Was gehört zu den Aufgaben der Kammer?
    • die Entwicklung oder auch Änderung von Satzungen, Berufsordnungen und vor allem Weiterbildungsordnungen (im Land),
    • politische Arbeit und Interessensvertretung (im Land),
    • Ausschüsse innerhalb der Ärztekammern sind wichtige Beratungsgremien für den Vorstand, in denen gesundheitspolitische und kammerinterne Themen diskutiert werden.
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    Was bedeutet es, wenn ich als Delegierte/r für die Vertreterversammlung der Landesärztekammer gewählt werde? Wie viel Aufwand ist mit diesem Amt verbunden? Was kann ein/e Delegierte/r in den Kammern bewirken?

    Die (regulären) Vertreterversammlungen tagen üblicherweise einmal pro Jahr, in der Regel in der ersten Novemberhälfte. In diesen Sitzungen berichtet hauptsächlich der Vorstand über die geleistete Arbeit, der Haushalt wird verabschiedet und es werden aktuelle Themen diskutiert. Die Legislaturperiode dauert 4 Jahre.

    In der konstituierenden Vertreterversammlungen werden der Vorstand, die Ausschüsse, die Delegierten für die Landesärztekammer und die Delegierten zum Deutschen Ärztetag gewählt. Hier werden also die Weichen gestellt für die Besetzung der verschiedenen Gremien auf den verschiedenen Ebenen.

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    Was ist der Deutsche Ärztetag?

    Der Deutsche Ärztetag ist die einmal jährlich stattfindende Hauptversammlung der Bundesärztekammer, das sogenannte „Parlament der Ärzteschaft".

    Er ist das oberste beschlussfähige Gremium der Bundesärztekammer, dort werden bundesweite Regelungen zum ärztlichen Berufsrecht und Positionen zur Gesundheitspolitik erarbeitet.

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    Wie sind ärztliche Selbstverwaltung und Gesundheitspolitik miteinander verbunden?

    Eine Übersicht über die verschiedenen Institutionen im Gesundheitswesen und wie sie miteinander verbunden sind, erfahren Sie hier: Wer hat Angst vorm Haifischbecken?