
„Es besteht die Gefahr, dass eine vollständige Auflösung der täglichen Höchstgrenzen die Belastung der bereits stark beanspruchten Beschäftigten nochmals erheblich steigert. Die gesetzlichen und tariflichen Regelungen sind Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten, die bewahrt werden müssen“, betonten die Delegierten.
Bereits jetzt gebe es im Arbeitszeitgesetz einige Ausnahmen, die ein Überschreiten der täglichen Höchstarbeitszeitgrenzen auch auf Basis tarifvertraglicher Regelungen ermöglichten. Der Marburger Bund habe an verschiedenen Stellen in seinen Tarifverträgen davon Gebrauch gemacht.
Deutschlands einzige Ärztegewerkschaft forderte die Bundesregierung zudem auf, sich klar von Versuchen zu distanzieren, das Streikrecht in Deutschland einzuschränken. Arbeitgeberseitige Ideen, wie der jüngst vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall vorgelegte „Gesetzentwurf zur Schlichtung von Tarifkonflikten“ seien ein verklausulierter Generalangriff auf das grundgesetzlich geschützte Streikrecht in Deutschland und damit die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insgesamt.