• VKA | Änderungstarifvertrag unterzeichnet - Geltendmachung von Ansprüchen nach Arbeitgeberwechsel

    Mitgliederinformation | Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern im Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA
    17.Juni 2025
    wie wir in unserer vorhergehenden Mitgliederinformation berichteten, wurden die soge-nannten Redaktionsverhandlungen zu den zurückliegenden Tarifverhandlungen zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Marburger Bund (MB) kürzlich abgeschlossen. Das Ergebnis ist der 10. Änderungstarifvertrag zum TV-Ärzte/VKA, der nunmehr auch von den Arbeitgebern unterzeichnet wurde. Dieser sieht – unter anderem – ab dem 1. Juli 2024 eine Erhöhung der Tabellenentgeltwerte und weite-rer Entgeltbestandteile um jeweils 4,0 Prozent vor.

    Besteht Ihr Arbeitsverhältnis zu Ihrem tarifgebundenen Arbeitgeber fort, besteht kein Handlungsbedarf – Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Erhöhungen nachzuberechnen und auszubezahlen.

    Auch wenn Sie jedoch in der Zwischenzeit den Arbeitgeber gewechselt bzw. Ihr Arbeitsverhältnis beendet haben, haben Sie ebenfalls einen Anspruch gegen Ihren alten Arbeitgeber, den Sie geltend machen können! Bitte beachten Sie die tarifvertragliche Ausschlussfrist von 6 Monaten ab Bestehen des Anspruchs (Unterzeichnung des Tarifvertrags)!

    Mit dem beigefügten Muster-Schreiben können Sie Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem alten Arbeitgeber geltend machen. Sollten Sie weitere Hilfe benötigen oder Fragen zu diesem Sachverhalt haben, steht Ihnen natürlich das Tarifreferat des MB Bundesverbandes oder Ihr zuständiger Landesverband gerne zur Verfügung. Übrigens: den vollständig durchgeschriebenen Tarifvertrag mit sämtlichen Änderungen finden Sie ab sofort auf unserer Website unter: www.marburger-bund.de/bundesverband/tarifvertraege