
Die Beschäftigten in den Krankenhäusern müssten wissen, welche Folgen die Krankenhausreform für ihre Arbeitssituation habe. „Wir erwarten, dass es bei dem angekündigten Anpassungsgesetz nicht nur bei kosmetischen Korrekturen bleibt, sondern Planungs- und Versorgungssicherheit auch im ländlichen Raum gleichermaßen gewährleisten werden“, sagte Johna.
Das heute angekündigte Vorhaben, die Beauftragung des Medizinischen Dienstes zur Prüfung der Leistungsgruppen zeitlich zu verschieben, sei sinnvoll, damit dringend notwendige Überarbeitungen im Bereich der Leistungsgruppensystematik vorher erfolgen können. Die Reform drohe sonst an ihren eigenen Fristsetzungen zu scheitern, ohne dass ihre Ziele erreicht werden.
Die Nachbesserungen dürften sich jedoch nicht allein auf technische Korrekturen des Zeitplans beschränken. Die grundlegenden Instrumente zur Umsetzung der Reform müssten angepasst werden. Dies betreffe insbesondere den bundesweiten InEK-Grouper. „Wegen der bundesweit uneinheitlichen Handhabung sogenannter Fachabteilungsschlüssel ist die Zuordnung der Leistungen zu den Leistungsgruppen durch den InEK-Grouper in manchen Versorgungsbereichen problematisch. Die Zuordnungssystematik zieht in der Planung wie auch der Abrechnung entsprechende Folgeprobleme nach sich. Wir brauchen aber im Ergebnis bundesweit einheitliche, medizinisch sinnvolle Rahmenbedingungen.“
Niemand dürfe davor zurückscheuen, ein Reformgesetz auch substanziell zu ändern, wenn der Korrekturbedarf offensichtlich sei. So müsse die Vorhaltevergütung konsequent fallzahlunabhängig ausgestaltet werden. Derzeit seien die Vorhaltepauschalen an Mengenkriterien gekoppelt, was die Fehlanreize des bisherigen Fallpauschalensystems fortschreibe. „Die Höhe der Vergütung bemisst sich weiterhin nach der Anzahl der Fälle pro Leistungsgruppe und verfehlt damit das Ziel einer bedarfsgerechten Finanzierung. Der Gesetzgeber muss klarstellen, dass die Vorhaltung als eigenständiger Versorgungswert refinanziert wird – nicht als Nebenprodukt von Fallzahlen. Grundlage müssen die in den Landeskrankenhausplänen definierten Versorgungsaufträge sein. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verlängerung der Konvergenzphase sollte daher genutzt werden, um die Finanzierungssystematik entsprechend zu überarbeiten“, forderte die MB-Vorsitzende.