Bestandteil dieser Einigung sind eine lineare Entgeltsteigerung von 3,0 % rückwirkend zum 1. Januar 2025, weitere 2,5 % zum 1. Januar 2026 und weitere 2,25 % zum 1. Januar 2027.
Für den Zeitraum von Januar bis Juni 2025 wurden die Bereitschaftsdienstentgelte ebenfalls rückwirkend um 3 % erhöht. Ab dem 1. Juli 2025 erhalten Sie für die Zeit des Bereitschaftsdienstes, die als Arbeitszeit gewertet wird, das individuelle Stundenentgelt (in der Entgeltgruppe Ä 1 mindestens der Stufe 4, in der Entgeltgruppe Ä 2 mindestens der Stufe 3 und in der Entgeltgruppe Ä 3 mindestens der Stufe 2) gezahlt.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie entsprechende Nachzahlungen erhalten und prüfen Sie die Ihnen zugehenden Nachberechnungen.
Mit Wirkung zum 1. April 2025 ist der Nachtarbeitszeitraum um eine Stunde auf die Zeit von 20:00 – 06:00 Uhr erweitert worden.
Die vorstehend aufgezeigten und die weiteren vereinbarten Regelungen sind in die durchgeschriebenen Fassungen der Tarifverträge von uns aufgenommen worden. Diese finden Sie unter: https://www.marburger-bund.de/bundesverband/tarifvertraege.
Sollte es Fragen zur Umsetzung der Einigung geben, stehen wir Ihnen, neben den Juristinnen und Juristen unserer Landesverbände, selbstverständlich gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Hinweise und Anregungen! Gerne können Sie auch Hinweise und Anregungen per Mail an uns senden an: tarifpolitik@marburger-bund.de.